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Verwaltungsreform

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.06.2004; Fragestunde Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enno Hagenah (GRÜNE) Es gilt das gesprochene Wort!


Fast täglich erfolgen neue Ankündigungen über geplante Veränderungen an Behördenstandorten im Zuge der von der Landesregierung unter hohem Zeitdruck vorangetriebenen Verwaltungsreform und des angestrebten Stellenabbaus. Insbesondere der Landeshauptstadt Hannover als größtem Behördenstandort und zugleich größter Stadt in der Metropolregion Hannover, Braunschweig, Göttingen droht nach dem bisher veröffentlichten Stand dieser regierungsinternen Diskussion ein überproportionaler Personalabbau. Der Rat der Landeshauptstadt hat daher in seiner Sitzung am 06.05.04 die berechtigten Sorgen der Stadt hinsichtlich der geplanten Umstrukturierungen der Landesbehörden in einer Resolution "Hannover stärken, nicht schwächen" eindrucksvoll dokumentiert. Der Rat erwartet zu Recht eine faire Lastenverteilung, die unter den Gesichtspunkten der Effizienz und Kundenorientierung und nicht vorrangig unter strukturpolitischen Gesichtspunkten erarbeitet wird. Standortverlagerungen müssen zur Vermeidung unnötiger sozialer Härten bei den Beschäftigten auf ein Minimum beschränkt werden. Um die breite Verunsicherung zu beenden und eine offene politische Diskussion über die Vor- und Nachteile einzelner Aspekte zur Ergebnisoptimierung zu ermöglichen, ist eine vollständige Offenlegung der laufenden Personalplanungen und der im Lauf der kommenden Jahre zu erwartenden konkreten Veränderungen in der Personalverteilung im Landesdienst erforderlich. Konkrete Anfragen zu einzelnen Maßnahmen und deren Auswirkungen wurden bisher vonseiten der Landesregierung in der Regel nicht beantwortet mit dem Hinweis, diese Frage sei noch nicht endgültig entschieden und somit noch nicht konkret zu fassen. Dies ist für das Parlament und die gewählten Abgeordneten, aber auch für die Beschäftigten und die betroffenen Kommunen eine unhaltbare Situation, weil dadurch die notwendige Diskussion um die saldierten Auswirkungen der vielen vorbereiteten Veränderungen für die Behördenstandorte unterdrückt wird. Hier kann nur durch mehr Transparenz wieder Vertrauen und Akzeptanz zurückgewonnen werden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche konkreten Personalabbauvorschläge für Landesbehörden mit welcher jeweils maximal angenommenen Anzahl von betroffenen Beschäftigten sind vonseiten der Landesregierung am Behördenstandort Hannover derzeit insgesamt in der Diskussion?

  2. Welche Behördenverlagerungen, oder -teilverlagerungen mit welcher jeweils maximal angenommenen Anzahl von betroffenen Beschäftigten sind vonseiten der Landesregierung zulasten des Behördenstandortes Hannover derzeit insgesamt in der Diskussion?

  3. Welche Personalaufnahme aus aufgelösten Bezirksregierungen und anderen Landesbehörden und welche Behördenverlagerungen mit welcher jeweils maximal angenommenen Anzahl von betroffenen Beschäftigten sind angesichts der vonseiten der Landesregierung diskutierten Umstrukturierungen an Behördenstandorten in ganz Niedersachsen zugunsten des Behördenstandortes Landeshauptstadt Hannover im Einzelnen maximal zu erwarten?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Die Landesregierung hat am 23.03.2004 im Rahmen von Organisationsentscheidungen zur Neugestaltung der Landesverwaltung in Niedersachsen die Auflösung der Bezirksregierungen zum 31.12.2004 beschlossen und strukturpolitische Standortentscheidungen in Aussicht genommen. Ziel der Reform ist eine schlanke, effiziente und leistungsfähige Verwaltung in Niedersachsen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes zurück zu gewinnen und den Wirtschaftsstandort Niedersachsen nachhaltig zu sichern.

Die Abschaffung der Bezirksregierungen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem grundsätzlich zweistufigen Aufbau der Landesverwaltung. Die Landesregierung steht zu ihrem Wort, dass mit der Abschaffung der Bezirksregierungen kein Rückzug aus der Fläche verbunden ist. Alle Aufgaben, die nicht wegfallen, auf Dritte oder Private verlagert werden können, werden künftig von anderen Behörden der Landesverwaltung oder deren Außenstellen, zum überwiegenden Teil an den Standorten der Bezirksregierungen, wahrgenommen.

Die Landesregierung hat zugesagt, dass die Umsetzung der Reformentscheidungen sozialverträglich gestaltet wird. Dies gilt auch für den Standort Hannover, an dem mehr als 80 Landesdienststellen ansässig sind und an dem zahlreiche für Aufgabenverlagerungen vorgesehene Private oder Dritte (z.B. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Landestreuhandstelle, N-Bank) ihren Sitz bzw. einen Standort haben. Damit ist gewährleistet, dass der weit überwiegende Teil der Aufgaben – wie bisher – in der Region Hannover bearbeitet wird und das Personal am Standort verbleiben kann. Sie geht davon aus, dass mehr als 80 v. H. der Bediensteten der Bezirksregierung Hannover am Standort verbleiben können. Dies liegt aus finanziellen Gründen auch im Interesse der Landesregierung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Nach der Zielvereinbarung über Stelleneinsparungen vom 29.08.2003 wurden die Einsparungsquoten auf Ressortbasis festgelegt. Danach entfallen auf die Ressorts:

Ministerium für Inneres und Sport: 1.510 Stellen

Finanzministerium: 1.455 Stellen

Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit: 351 Stellen

Ministerium für Wissenschaft und Kultur: 750 Stellen

Kultusministerium: 300 Stellen

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: 600 Stellen

Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: 1.000 Stellen

Umweltministerium: 400 Stellen

Justizministerium: 300 Stellen

Staatskanzlei: 5 Stellen

Darüber hinaus haben die Landtagsverwaltung 2 und der Landesrechnungshof 70 Stellen zu erwirtschaften.

Den Ministerien obliegt die Erwirtschaftung der einzusparenden Stellen in ihrem Ressortbereich. Angaben über die Verteilung der Einsparquoten auf die unteren Behörden, Dienststellen sowie Einrichtungen des Landes im Raum Hannover liegen bisher noch nicht vor.

Zu 2.:

Es besteht noch keine Übersicht über die nach Durchführung der Organisationsänderungen verlagerten Stellen. Wie einleitend ausgeführt werden die nach Auflösung der Bezirksregierung Hannover unverzichtbaren Aufgaben weitestgehend auf in Hannover ansässige Einrichtungen, wie Gewerbeaufsichtsamt, N-Bank, Landestreuhandstelle, Vermessungs- und Katasteramt/Amt für Agrarstruktur, Polizeidirektionen sowie Kammern verlagert. Die Arbeitsplätze bleiben somit weitgehend in der Region erhalten.

Zu 3.:

Nach den im Kabinettsbeschluss vom 23.03.2004 in Aussicht genommenen Organisations- und Standortentscheidungen ist keine Aufgaben- bzw. Behördenverlagerung an den Behördenstandort Hannover vorgesehen. Konkrete Angaben über die Verlagerung von Personal aus Behördenstandorten in Niedersachsen zugunsten des Behördenstandortes Hannover sind im Einzelfall gleichwohl möglich, können bisher aber nicht gemacht werden, da die notwendigen Entscheidungen noch nicht abschließend getroffen worden sind.

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