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Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.05.2004; Fragestunde Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Bachmann (SPD) Es gilt das gesprochene Wort!


Bei der Übergabe eines vom Bund finanzierten Rettungsdienstfahrzeuges an den DRK-Kreisverband Wolfenbüttel - im Rahmen der Katastrophenschutz-Ausstattung - wurde laut Braunschweiger Zeitung - Wolfenbütteler Ausgabe - vom 10. Mai 2004 in Anwesenheit der örtlichen CDU-Abgeordneten erklärt, dass eine Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes geplant ist, wonach Leitstellen und Rettungsdienstbereiche mehrerer Landkreise zusammengefasst werden sollen. Die Bereiche Wolfenbüttel, Goslar, Salzgitter und Helmstedt würden dann Braunschweig zugeordnet werden. Ein erster Entwurf der Pläne soll bis zum Ende des Jahres vorliegen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Stimmen die bei der vorgenannten Veranstaltung genannten Planungen, und wenn ja, warum sind Rettungsdienstträger und CDU-Landtagsabgeordnete besser informiert als die Oppositionsparteien?

  2. Will die Landesregierung die Vorhaltung von Leitstellen nach dem Rettungsdienstgesetz den Kommunen als Aufgabe entziehen, und wenn ja, wird sie dann auch als zukünftiger Kostenträger eintreten?

  3. Wird bei entsprechenden Plänen an integrierten Leitstellen (Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstellen) nach dem Rettungsdienst- und dem Brandschutzgesetz festgehalten, oder ist in diesem Zusammenhang beabsichtigt, das gesamte Leistellenwesen auf Kosten des Landes in so genannten bunten Leitstellen bei den zukünftigen Polizeidirektionen zusammenzufassen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz (NRettDG) wird in seinen materiellrechtlichen Bestimmungen in unveränderter Fassung seit 1992 angewandt. Die Erfahrungen aus der langjährigen Anwendungspraxis einerseits sowie die Fortentwicklungen im Rettungswesen anderseits lassen Änderungen des Gesetzes angezeigt erscheinen. Nicht zuletzt die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen spricht für Anpassungen des Rettungsdienstes, die von den Krankenkassen geforderte Einsparungen ermöglichen. Die Landesregierung beabsichtigt daher, dem Landtag eine Novellierung des NRettDG vorzuschlagen.

Die Überlegungen gehen dahin, die derzeitige Anzahl der Rettungsleitstellen wesentlich zu reduzieren und die jetzigen Rettungsdienstbereiche durch Kooperation neu zu gestalten. Auf welchem Weg das erreicht werden soll, durch eine gesetzliche Regelung oder auf freiwilliger Basis in Formen der kommunalen Zusammenarbeit, ist noch nicht entschieden. Bisher existieren lediglich Überlegungen zu möglichen Varianten der Umsetzung, die in nächster Zukunft mit den Betroffenen erörtert werden sollen. Hierzu wird zurzeit ein Eckpunktepapier erarbeitet, das die Grundlage für die weitere Ausgestaltung in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, des Landesfeuerwehrverbandes und von Vertretern anderer betroffener Bereiche bilden wird.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:

Planungen, die die Bereiche Wolfenbüttel, Goslar, Salzgitter und Helmstedt dem Bereich Braunschweig zuordnen, existieren nicht.

Zu Frage 2:

Die Landesregierung hält an der Aufgabenerledigung des Rettungsdienstes durch die jetzigen Rettungsdienstträger im eigenen Wirkungskreis fest. Für einen modernen, leistungsfähigen und auch wirtschaftlichen Rettungsdienst dürfte es aber sinnvoll sein, in Teilbereichen Aufgaben- oder Zuständigkeitsbündelungen vorzunehmen. Dies könnte beispielsweise eine Zusammenlegung von Leitstellen und Rettungsdienstbereichen auf kommunaler Ebene sein. Eine Zuständigkeitsverlagerung der Aufgaben im Bereich der Leitstellen auf das Land ist eine langfristige Alternative, der die Landesregierung keine Priorität im Rahmen der Sachprüfung einräumt.

Zu Frage 3:

Die Landesregierung hält an integrierten Leitstellen von Feuerwehr und Rettungsdienst fest. Die Zusammenfassung integrierter Leitstellen mit Einsatzleitstellen der Polizei zu sog. bunten Leitstellen in gleichen Gebäuden unter Nutzung gemeinsamer Ausstattung und Technik wird allerdings langfristig angestrebt. Die jeweils originären Zuständigkeiten und Aufgaben von Feuerwehr und Rettungsdienst einerseits und Polizei andererseits würden in bunten Leitstellen allerdings bestehen bleiben und weiterhin eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Eine solche in erster Linie räumliche und logistische Kooperation würde die Zusammenarbeit der Gefahrenabwehrbehörden und Hilfsorganisationen erleichtern und intensivieren und darüber hinaus helfen, Kosten zu minimieren.

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