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Brandschutz im Emder Hafen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.05.2004; Fragestunde Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Haase (SPD) Es gilt das gesprochene Wort!


Der Abgeordnete hatte gefragt:

Im Emder Hafen wird der wasserseitige Brandschutz gegenwärtig durch ein bereits 42 Jahre altes Feuerlöschboot sichergestellt. Es ist davon auszugehen, dass dieses Boot im Oktober keine neue Zulassung bekommen wird und daher außer Dienst gestellt werden muss. Das Land hält unbeirrt von Warnungen der Brandschutzexperten an den Plänen fest, keinen Ersatz für das Feuerlöschboot anzuschaffen. Im Falle eines Brandes im Hafen müsste die Brandbekämpfung dann ausschließlich über Hydranten auf den Kaianlagen bewerkstelligt werden. Diese sind aber nach Meinung des Stadtbrandmeisters Bernd Lenz ebenso wie die Löschwasserleitung "völlig unzureichend". Dies ist nicht nur eine Bedrohung des Brandschutzes im Hafen, sondern gefährdet direkt die Wirtschaftlichkeit des Hafenstandortes Emden. Bei bestimmten Gefahrguttransporten ist es vorgeschrieben, dass ein Löschboot zur Sicherheit vor Ort ist. Es ist fraglich, wie diese künftig ohne ein Feuerlöschboot abgewickelt werden sollen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie soll der Brandschutz im Emder Hafen ohne Feuerlöschboot sichergestellt werden?

  2. Wie bewertet die Landesregierung die vom Stadtbrandmeister geäußerten Sicherheitsbedenken?

  3. Welche wirtschaftlichen Nachteile kämen auf den Emder Hafen zu, wenn kein Feuerlöschboot zur Verfügung stünde?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Eigentümer und Betreiber des Seehafens Emden ist das Land Niedersachsen mit seiner Niedersächsischen Hafenverwaltung, die bei MW ressortiert. Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Hafengebiet obliegt damit vorrangig dem dortigen Niedersächsischen Hafenamt Ems-Dollart, das im Weiteren die im Hafengebiet ansässigen wirtschaftlichen Unternehmen im Sinne eines Objektschutzes in die Sicherstellung der Löschwasserversorgung einbeziehen kann.

Die Aufgabe der Bekämpfung von Schiffsbränden und der Hilfeleistung auf Schiffen unter anderem auch im landeseigenen Seehafen Emden obliegt gemäß § 5a Abs. 1 des Nieders. Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) dem Land Niedersachsen im Ressort MI.

Das vom Land seit mehreren Jahrzehnten vorgehaltene Feuerlöschboot FLB II sicherte als im Hafen ständig präsente Brandsicherheitswache den Mineralölumschlag der Frisia AG und den Flüssiggasumschlag der Fa. Flüssiggasterminal Emden, FTE, sowie bedarfsweise auf besondere Anordnung des Hafenamtes Ems-Dollart den Munitionsumschlag. Sowohl der Mineralölumschlag zur Frisia AG als auch der Flüssiggasumschlag sind eingestellt worden. Der Munitionsumschlag findet jedoch nach wie vor statt – im Jahre 2003 wurde insgesamt 31mal Munition bzw. Sprengstoff umgeschlagen.

Für die Anordnung von Brandsicherheitswachen zur Überwachung des Umschlags gefährlicher Stoffe ist das Niedersächsische Hafenamt Ems-Dollart als für den Hafen zuständige Gefahrenabwehrbehörde zuständig. Für den Munitionsumschlag beruht dabei die Anordnung einer wasserseitigen Brandsicherheitswache auf dem vom Hafenamt erlassenen "Katalog der Nebenbestimmungen zur Hafenbehördlichen Erlaubnis zum Umschlag von Munition". Die hiernach erforderliche wasserseitige Brandsicherheitswache wurde bisher vom landeseigenen Feuerlöschboot FLB II gestellt.

Dieses vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

zu 1.:

Die künftige Sicherstellung der Aufgaben des Landes nach § 5a Abs. 1 NBrandSchG (Sicherstellung des wasserseitigen Brandschutzes) im landeseigenen Seehafen Emden aus Anlass der Abgängigkeit des Feuerlöschbootes FLB II ist in einem brandschutztechnischen Gutachten der Bezirksregierung Weser-Ems untersucht worden. Dieses kommt zu dem Schluss, dass nach der Einstellung des Mineralöl- und Flüssiggasumschlags eine ständige Anwesenheit eines mit Feuerlöschausrüstung ausgestatteten Schiffes nicht mehr erforderlich ist. Im Falle eines anstehenden, terminierten Munitionsumschlages muss dann – nach der Stilllegung des FLB II – nur für den Zeitraum des Umschlags die wasserseitige Brandsicherheitswache von einem entsprechend mit Feuerlöschausrüstung ausgestatteten Schiff übernommen werden.

In der Ems-Region steht auf Grund von Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund für den wasserseitigen Brandschutz im Mündungstrichter und für die angrenzende Seewasserstraße das Mehrzweckschiff des Bundes "Gustav Meyer" zur Verfügung. Das Schiff hat seinen Liegeplatz im Außenhafen des Hafens Emden, es kann aus Gründen des Tiefgangs jedoch auch im Binnenhafen operieren. Für die zeitweise Übernahme der wasserseitigen Brandsicherheitswache durch das Mehrzweckschiff "Gustav Meyer" bei anstehendem Munitionsumschlag, die kostenmäßig vom Umschlagsunternehmen zu tragen ist, ist noch mit dem Bund zu verhandeln. Falls sich dieses Vorhaben nicht realisieren lässt, werden andere Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden.

zu 2.:

Die in der dortigen Presse zitierten Aussagen des Leiters der Hauptberuflichen Wachbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Emden beziehen sich ausschließlich auf Defizite im Bereich der landseitigen Löschwasserversorgung im Hafen Emden. Deshalb ist in der Vergangenheit bei landseitigen Einsätzen der Feuerwehr im Hafen Emden zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung bei der Brandbekämpfung wiederholt das Feuerlöschboot FLB II als schwimmende Feuerlöschpumpe hinzugezogen worden. Mit Außerdienststellung des FLB II ist in diesem Bereich in der Zuständigkeit des Hafenbetreibers (Hafenamt Ems-Dollart) die landseitige Löschwasserversorgung nachzubessern. Hierzu sind in Zusammenarbeit zwischen dem Hafenamt und dem Brandschutzprüfer der Stadt Emden bereits nähere Untersuchungen und Kostenbetrachtungen angestellt worden.

zu 3.:

Nach dem Wegfall des Mineralöl- und Flüssiggasumschlags kommen mit der Stilllegung des Feuerlöschboots FLB II keine wirtschaftlichen Nachteile auf den Hafen Emden zu.

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