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Polizeireform

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.05.2004; Fragestunde Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Möhrmann (SPD) Es gilt das gesprochene Wort!


Der Abgeordnete hatte gefragt:

Auf meine Kleine Anfrage hat die Landesregierung nur ausweichend geantwortet. Als Begründung wurden die noch nicht abgeschlossenen Überlegungen zur Umsetzung angegeben. Inzwischen sind nach den Verlautbarungen und Presseveröffentlichungen die neuen geplanten Strukturen klarer. Als wesentliches Ziel wird weiterhin die Verstärkung der Polizeipräsenz in der Fläche genannt. Unklar bleiben aber weiterhin die konkreten Auswirkungen auf die bisherigen Polizeikommissariate B ohne Rund-um-die-Uhr-Dienst, auf die Besoldungsstrukturen und auf die tatsächliche Verstärkung des vor Ort tätigen Polizeipersonals. Die dienstrechtlichen Veränderungen für das bisher tätige Personal wurden trotz Nachfrage nicht geschildert. Auch die konkreten Auswirkungen auf die Personalstärke vor Ort durch die Polizeireform wurden weder allgemein noch bezogen auf den Landkreis Soltau-Fallingbostel beantwortet. Nicht einmal der Istzustand im Landkreis Soltau-Fallingbostel mit den einzelnen Kommunen wurde trotz Frage angegeben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie werden sich die Bewertung und die Anzahl der Stellen an den einzelnen Standorten im Landkreis Soltau-Fallingbostel mit Stand heute und in der Zielplanung nach der Umsetzung der Polizeireform verändern?

  2. Nach der Antwort vom 12. Dezember 2003 gibt es in 25 Kommunen in Niedersachsen mit 17 000 bis 20 000 Einwohnern an zehn Standorten Kommissariate mit Rund-um-die-Uhr-Dienst, an neun Standorten Polizeikommissariate ohne Rund-um-die-Uhr-Dienst und sechs Polizeistationen. Wie wurden die unterschiedlichen Einstufungen bisher begründet, nach welchen Kriterien wird es nach der Polizeireform neue Standorte mit Rund-um-die-Uhr-Dienst geben, und ist die Einstufung von der Einwohnergröße einer Kommune abhängig, sind also die Kommissariate A aller Kommunen mit mehr als 20 000 Einwohnern rund um die Uhr besetzt und die mit weniger als 15 000 nicht?

  3. Mit welchem Personalbestand und welchen Personalkosten rechnet die Landesregierung an bisherigen Standorten der Kommissariate A und B im Vergleich, welche Voraussetzungen und Bedingungen sind nach der Polizeireform für eine konkrete Aufwertung von Typ B auf einen Rund-um-die-Uhr-Dienst in den Kommunen notwendig, und wie war das vorher geregelt?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Entsprechend der Koalitionsvereinbarung für die 15. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages wurde die bestehende Polizeiorganisation grundlegend überprüft, um auf dieser Basis im erforderlichen Umfang Strukturveränderungen vorzunehmen. Als Ergebnis wurde ein Gesamtmodell für die Umorganisation der Polizei des Landes entwickelt. Die Landesregierung hat die Vorschläge zur Umstrukturierung der Polizei am 16.12.2003 zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit wurde der Grundrahmen für die noch erforderlichen Arbeiten zur Feinkonzeption gesetzt.

Die Umsetzungsschritte und noch anstehenden Detailplanungen erfolgen unter Gesamtkoordination des Ministeriums für Inneres und Sport. Zur Bildung der Polizeidirektionen einschließlich des jeweils nachgeordneten Bereiches wurden am 30.01.2004 Planungsbeauftragte benannt.

Die Umsetzung der neuen Struktur erfolgt prozesshaft. Verschiedene Arbeitsgruppen haben Be-richte zur Ausgestaltung der aufbau- und ablauforganisatorischen Strukturen erarbeitet. Diese Ergebnisse werden derzeit innerhalb des Landespolizeipräsidiums sowie mit den Planungsbeauftragten der zukünftigen Polizeidirektionen abgestimmt.

Das Ministerium wird u.a. für die Einrichtung von Polizeikommissariaten einen Rahmen vorgeben, um einen landeseinheitlichen Standard für eine effektive und effiziente Organisation auf dieser Ebene zu gewährleisten. Dieser Rahmen regelt insbesondere den Aufgabenumfang sowie den Mindestpersonalansatz. Einen ebensolchen Rahmen stellt das landeseinheitliche Dienstpostenkonzept dar, das auf Ebene der Polizeidirektionen umgesetzt wird. Für den höheren Polizeivollzugsdienst wurde dieses Konzept bereits entwickelt und mit der Personalvertretung abgestimmt, weitere Bewertungskonzepte sind zurzeit in der Erarbeitung. Das derzeit noch in der Entwicklung befindliche Personalverteilungsmodell beinhaltet die Berechnung der Behördenkontingente. Die weitere Personalverteilung im nachgeordneten Bereich wird auf Ebene der Polizeidirektionen umgesetzt und unterliegt somit der Verantwortung der Planungsbeauftragten bzw. der zukünftigen Polizeipräsidenten. Insofern können auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Aussagen zur Einrichtung von Polizeikommissariaten und –stationen sowie zur Personalstärke und nur eingeschränkt zur Besoldungsstruktur in den zukünftigen Polizeidienststellen gemacht werden.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Zur Bewertung und Anzahl der Stellen in der künftigen Struktur können zurzeit nur Aussagen für die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes erfolgen. Im Landkreis Soltau-Fallingbostel sind derzeit insgesamt zwei Dienstposten des höheren Polizeivollzugsdienstes vorhanden. Der Leiter der dortigen Polizeiinspektion ist nach A 15 BBesO bewertet, der Dienstposten "Leiter Einsatz" in der Polizeiinspektion ist nach A 13/14 BBesO bewertet. Nach der Umorganisation werden insgesamt vier Dienstposten dem höheren Polizeivollzugsdienst zugewiesen sein. Die bereits vorhandenen Bewertungen bleiben erhalten, die Dienstposten "Leiter Zentraler Kriminaldienst" und "Leiter Polizeikommissariat Walsrode" werden jeweils nach A 13/14 BBesO bewertet. Zu den weiteren Bewertungen sowie zur Personalverteilung lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Veränderungen nicht darstellen. Insofern verweise ich auf die Vorbemerkungen.

Zu 2.:

Zunächst möchte ich die in der Anfrage dargestellten Daten richtig stellen: In der Beantwortung vom 12. Dezember 2003 wurden insgesamt 19 Kommunen mit einer Einwohnerzahl zwischen 17.000 und 20.000 benannt, in denen die Polizei mit einer Dienststelle oder Station präsent ist. Dabei handelt es sich um sieben Kommissariate mit Rund-um-die-Uhr-Dienst, sechs Polizei-kommissariate ohne Rund-um-die-Uhr-Dienst sowie sechs Polizeistationen.

Die unterschiedlichen Einstufungen basieren derzeit auf verschiedensten Kriterien. Berücksichtigung fanden sowohl die Fläche und zu betreuende Einwohner als auch die Kriminalitätslage, die Verkehrsunfallbelastung, örtliche Strukturen als auch besondere Einsatzschwerpunkte. Die Aufgabe einer 24-Stunden-Präsenz war abhängig von der Personalausstattung sowie der Möglichkeit von Verbunddiensten mit benachbarten Dienststellen. Die Kriterien zur Differenzierung von Polizeikommissariaten und Polizeistationen bleiben im Wesentlichen auch zukünftig bestehen. Zur Vereinfachung der Strukturen wird es jedoch keine Unterteilung mehr von Polizeikommissariaten geben. Zukünftig wird ein Polizeikommissariat generell einen Rund-um-die-Uhr-Dienst aus eigenem Personalbestand vorhalten. Für eine effektive Aufgabenwahrnehmung ist hierfür eine Personalmindeststärke erforderlich, die durch Erlass landeseinheitlich vorgegeben wird.

Hinsichtlich der Frage, ob die Einrichtung eines Polizeikommissariates abhängig von der Einwohnergröße einer Kommune sei, ist Folgendes anzumerken: Polizeikommissariate sind in der Regel nicht nur in einer einzelnen Gemeinde zuständig. So betreuen von den derzeit insgesamt 60 Polizeikommissariaten mit Rund-um-die-Uhr-Dienst lediglich drei Kommissariate weniger als 20.000 Einwohner. Daher ist bei der Einrichtung von Polizeidienststellen nicht die Einwohnergröße der jeweiligen Standortgemeinde heranzuziehen sondern vielmehr die Gesamtzahl zu betreuender Einwohner. Die Einwohnerzahl stellt aber lediglich eines von mehreren zu beachtenden Kriterien dar. Insofern verweise ich auf meine bereits gemachten Erläuterungen.

Zu 3.:

Durch die Umorganisation wird es zu einer erheblichen Reduzierung von Führungsdienststellen kommen, wodurch im Ergebnis vor allem Leitungs- und Stabspersonal in einer Größenordnung von rund 200 Beschäftigten operativen Aufgaben zugeführt werden kann. Darüber hinaus werden in dieser Legislaturperiode zusätzliche Polizeianwärterinnen und –anwärter eingestellt. So wurden 2003 bereits 250 zusätzliche Anwärterinnen und Anwärter eingestellt, darüber hinaus wurden bislang 130 Polizeibeamtinnen und –beamte aus anderen Bundesländern übernommen. Diese Personalverstärkung wird belastungsorientiert verteilt, die Polizeipräsenz in der Fläche soll erhöht und somit auch eine Verbesserung der Personalausstattung in den zukünftigen Polizeikommis-sariaten und –stationen erreicht werden.

Die Einrichtung eines bisherigen Polizeikommissariates B als zukünftige Polizeistation oder als Polizeikommissariat – mit Rund-um-die-Uhr-Dienst – soll abhängig sein von dem tatsächlichen Erfordernis unter Berücksichtigung einer insgesamt effektiven und effizienten Polizeiarbeit. Unter anderem sollen dabei die örtlichen Strukturen, die Sicherstellung der Präsenz in der Fläche, die Erfordernisse in der Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung, besondere Einsatzschwerpunkte sowie eine Mindestpersonalstärke berücksichtigt werden. Diese soll 24 Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte (ohne die zugeordneten Stationen) betragen.

Diese Kriterien befinden sich derzeit in einer abschließenden Abstimmung. Erst danach und unter Einbeziehung der Umsetzung des Personalverteilungsmodells werden sich zu einem späteren Zeitpunkt Aussagen zu Personalstärken und damit auch Personalkosten einzelner Dienststellen und Organisationseinheiten konkretisieren lassen. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung.

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