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Konnexität

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.05.2004; Fragestunde Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wenzel (GRÜNE) Es gilt das gesprochene Wort!


Der Abgeordnete hatte gefragt:

Eine Arbeitsgruppe von kommunalen Spitzenverbänden, Finanz- und Innenministerium hat sich kürzlich auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Abdeckung zusätzlicher finanzieller Lasten der Verwaltungsreform verständigt, die bei den Kommunen anfallen. Demnach sollen die Kommunen nach Auflösung der Bezirksregierungen einen finanziellen Betrag erhalten, der Personalkosten, Overheadkosten und sonstige Bürokosten abdeckt, die durch die Übernahme verschiedener Aufgaben entstehen. Der Beschlussvorschlag wurde in der Arbeitsgruppe einvernehmlich erarbeitet. Eine Billigung durch das Kabinett steht allerdings noch aus.

Obwohl sich die CDU/FDP-Landesregierung in ihrer Regierungserklärung vom März 2003 zur Umsetzung des so genannten Konnexitätsprinzips verpflichtet hat, liegt bis heute kein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen bzw. der Landesregierung vor. Eine Reihe von Gesetzen, die bislang verabschiedet worden sind, sehen keine oder nach Auffassung der Betroffenen nur ungenügende Kostenregelungen vor. Das Konzept der oben genannten Arbeitsgruppe scheint sehr schnell erarbeitet worden zu sein - zumal die Übernahmeregelungen für Personal des Landes noch hinterfragt werden müssten -, es stellt jedoch ein Beispiel dar, bei dem der Versuch einer einvernehmlichen Lösung mit den Kommunen unternommen worden ist. Das ist bislang eher die Ausnahme als die Regel gewesen.

So hat das neue Aufnahmegesetz zu erheblicher Verärgerung bei den Kommunen geführt, weil das Land einen Teil der Kosten auf den Kommunen abgeladen hat. Zusätzliche Kosten verursacht insbesondere auch das neue Schulgesetz. Nach Ansicht der Landesregierung ist das Schulgesetz kostenneutral. Dies deckt sich aber nicht mit den Erfahrungen der Kommunen, die zurzeit mit der konkreten Umsetzung des Schulgesetzes befasst sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die den niedersächsischen Kommunen aufgrund der finanziellen Ausgleichsregelung des Aufnahmegesetzes jährlich entstehen werden?

  2. Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die den einzelnen niedersächsischen kreisfreien Städten bzw. Landkreisen und ihren jeweiligen kreisangehörigen Städten und Gemeinden aufgrund des neuen Schulgesetzes im Jahr 2004, 2005 und 2006 für Neu- bzw. Umbau von Schulgebäuden und für den Schülertransport entstehen werden? (Bitte aufschlüsseln nach kreisfreien Städten und Landkreisen.)

  3. Welche Kosten sind durch weitere von der Landesregierung verabschiedete Verordnungen oder Gesetze bei den einzelnen Kommunen entstanden?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkungen:

Anrede,

die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, eine verfassungsrechtliche Absicherung zu schaffen, die den Kommunen in Niedersachsen einen verbesserten Schutz vor finanziellen Zusatzbelastungen im Falle zukünftiger Aufgabenübertragungen gewährt. Die Vorarbeiten für den Entwurf eines verfassungsändernden Gesetzes zur Verankerung des strikten Konnexitätsprinzips in der Verfassung Niedersachsens stehen in meinem Haus kurz vor dem Abschluss. Von dem Vorschlag werden diejenigen Aufgabenübertragungen auf Gemeinden und Landkreise erfasst sein, die in der Entscheidungsbefugnis des Landes liegen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Behauptung in den Vorbemerkungen, das Land habe mit dem neuen Aufnahmegesetz einen Teil der Kosten auf die Kommunen "abgeladen", trifft nicht zu. Bei der Berechnung der neuen Pauschale wurden die Aufwendungen von Kommunen im Jahre 2002 zu Grunde gelegt, die aufgrund ihrer Größe, Lage und Struktur als repräsentativ für das Land Niedersachsen angesehen werden können. Mit dem so ermittelten Betrag in Höhe von 4.270 EUR pro Person erhalten die Kommunen eine auskömmliche Kostenerstattung für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Aufnahmegesetz. Das Prinzip der vollständigen Kostenerstattung für die übertragenen Aufgaben ist gewahrt.

Zu 2.:

Grundlage der Beratungen des Gesetzes zur Verbesserung von Bildungsqualität und zur Sicherung von Schulstandorten war, dass kommunale Schulträger die Umsetzung des Gesetzes im Wesentlichen ohne zusätzlichen Raumbedarf bewältigen können. Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Übergangsfristen sowie beispielsweise die aufgenommenen Außenstellenlösungen ermöglichen eine konsequente Nutzung vorhandener Raumkapazitäten. Im Vergleich mit der rechtskräftig beschlossenen Vorgängerregelung (Einführung der Förderstufe) bieten sich für die Schulträger sogar Erleichterungen.

Sinkender Raumbedarf durch den mittelfristigen Wegfall des 13. Schuljahrgangs an Gymnasien sowie sinkende Schülerzahlen belegen diese Annahme weiter. Auch die Ausweitung ortsnaher Schulangebote lässt nicht den Schluss zu, dass ein Mehraufwand bei den Kosten der Schülerbeförderung zu erwarten ist.

Da die Schulträger ihre Entscheidungen zu Standorten und Schulen aber eigenverantwortlich und häufig unter Berücksichtigung weiterer z.B. infrastruktureller Aspekte treffen, ist nicht immer völlig auszuschließen, dass bei der Umsetzung der Schulstrukturreform in Einzelfällen Kosten bei Schulträgern und Trägern der Schülerbeförderung entstehen.

Auf der anderen Seite gibt es aber auch kommunale Gebietskörperschaften, die vom neuen Schuljahr an dauerhafte Einsparungen zu verzeichnen haben werden. Diese resultieren insbesondere aus einer optimierten Nutzung der vorhandenen Schulanlagen sowie einer wohnort-nahen, begabungsgerechten Beschulung und in der Folge deutlich verringerten Schülerbeför-derungskosten sowie verringerten Ausgleichszahlungen für Gastschüler.

Zu 3.:

Die Landesregierung fühlt sich auch schon vor der dafür erforderlichen Verfassungsänderung an den Grundsatz der strikten Konnexität im Verhältnis zwischen Land und Kommunen gebunden. Bei Beachtung dieses Grundsatzes entstehen den Kommunen in ihrer Gesamtheit keine zusätzlichen Kosten.

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