Verwaltungsmodernisierung
Sitzung des niedersächsischen Landtages; Fragestunde Innenminister Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE)
Der Abgeordnete hatte gefragt:
Im Zuge der Verwaltungsreform, die die Landesregierung in den nächsten Monaten und Jahren durchsetzen will, sollen u. a. die Bezirksregierungen abgeschafft werden. In den Regierungsbezirken Braunschweig, Lüneburg und Weser-Ems gibt es angesichts der nicht geklärten Zukunft der Beschäftigten und der Interessensvertretung der Regionen erhebliche Befürchtungen und Ängste.
In diesem Zusammenhang hat es in den letzten Tagen und Wochen heftige öffentliche Auseinandersetzungen unter Beteiligung von Mitgliedern der Landesregierung bis hin zum Ministerpräsidenten und Mitgliedern der die Landesregierung tragenden Mehrheitsfraktion CDU gegeben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Hilfe für die Region Oldenburg soll die Behauptung des Ministerpräsidenten: "Seit einigen Monaten lese ich, dass das (der Stolz) in Missgunst umschlägt gegenüber anderen Regionen." darstellen?
2. Woher hat die Landesregierung die Erkenntnis, dass es in der Region Weser-Ems "Neidgefühle" gibt, und falls dies der Fall ist, welchen Anteil hat daran die Politik der Landesregierung?
3. Welche Äußerungen des Braunschweiger Oberbürgermeisters Hoffmann sind nach Erkenntnissen der Landesregierung gemeint, wenn ihm von den vier Braunschweiger CDU-Landtagsabgeordneten "völlig unbegründete Panikmache" vorgeworfen wird?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
"Die Landesregierung lehnt einen Vergleich ihrer Politik mit einer Politik nach dem Motto "Divide et impera" ab. Die Politik der Landesregierung ist nicht darauf ausgerichtet, ihre Gesprächspartner "zu trennen und dadurch zu beherrschen", wie es die Römer in den Verhandlungen mit den Latinern im Latinerkrieg von 340 – 338 v. Chr. taten und wie es damals zum Grundsatz römischer Außenpolitik gegenüber einer Mehrzahl von Feinden wurde, in dem einzelnen Städten je nach Bedeutung und Verbundenheit verschiedene Vorrechte und Vergünstigungen eingeräumt wurden.
Die Landesregierung hat am 23.03.2004 entschieden, die Landesverwaltung künftig grundsätzlich zweistufig zu organisieren und in diesem Zusammenhang u. a. die Bezirksregierungen zum 31.12.2004 aufzulösen. Der Wegfall dieser staatlichen Mittel-behörden hat aber nicht zur Folge, dass die bisher von den Bezirksregierungen wahrgenommenen Aufgaben vollständig entfallen können. Alle Aufgaben, die nicht wegfallen, auf Dritte oder Private verlagert werden können, werden künftig von anderen Behörden der Landesverwaltung oder deren Außenstellen, zum großen Teil an den Standorten der Bezirksregierungen, wahrgenommen. Dies gilt auch für den Standort Oldenburg, an dem mehr als 30 Landesdienststellen, z.B. das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das Gewerbeaufsichtsamt, die Vermessungs- und Katasterbehörde sowie die Landesarchivverwaltung, ansässig sind. Damit ist gewährleistet, dass der weit überwiegende Teil der Aufgaben - wie bisher - in der Fläche bearbeitet wird und das Personal am Standort verbleiben kann.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die Einrichtung neuer Behörden wie beispielsweise einer Anstalt für Kommunalprüfung, einer Forstanstalt oder einer Landesschulbehörde zu Interessenbekundungen zahlreicher Kommunen führen. Dies gilt insbesondere für die von der Auflösung der Bezirksregierungen besonders betroffenen Standorte. Um möglichen Konflikten, die einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung nur abträglich sein können, frühzeitig entgegen zu wirken und ein Gefühl des Neides und der Missgunst gar nicht erst aufkommen zu lassen, hat die Landesregierung am 23.03.2004 zugleich einige strukturpolitisch begründete Standortentscheidungen in Aussicht genommen.
Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.: Zur Stärkung des Standortes Oldenburg ist folgendes vorgesehen:
- Konzentration der Aufgaben im Bereich Steuern bei der OFD in Oldenburg,
- Sitznahme der künftig vereinigten Landwirtschaftskammern in Oldenburg,
- Einrichtung einer Polizeidirektion,
- Eröffnung einer Außenstelle der N-Bank,
- Einrichtung eines Regierungsbüros in Oldenburg.
Zu 2.: Wie bereits ausgeführt, kam es im Vorfeld der Kabinettsentscheidung zu verschiedensten Interessenbekundungen aus allen Teilen des Landes, die auf positive Organisationsent-scheidungen für die jeweilige Region drängten. Es ist der Landesregierung verständlich, dass es Aufgabe von Interessensvertretungen ist, der eigenen Sache zu dienen. Sie hat mit den vorgenommenen Standortentscheidungen dazu beigetragen, schnellstmöglich weitere Standortdiskussionen zu beenden. Das Betreiben einer raumordnerischen Festlegung der Region Hannover – Braunschweig – Göttingen als Metropolregion hat mit der Verwaltungsreform nichts zu tun.
Zu 3.: In einer Presseerklärung vom 23.03.2004 nimmt der Braunschweiger Oberbürgermeister Dr. Hoffmann "relativ zufrieden" die Ergebnisse der Verwaltungsreform zur Kenntnis. Er begrüßt insbesondere, dass mit der Einrichtung der Landesforstanstalt und der Kommunalen Prüfanstalt zwei neue landesweit verantwortliche Einrichtungen in Braunschweig angesiedelt werden, die die Zentralität der Stadt stärken. Oberbürgermeister Dr. Hoffmann spricht all denen seinen Dank aus, die sich für die Braunschweiger Interessen eingesetzt haben, insbesondere den Landtagsabgeordneten der Regierungsfraktionen.
Die Landesregierung nimmt diese offizielle Erklärung zur Grundlage ihrer Erkenntnis und sieht – entsprechend einer ständigen Übung – davon ab, Äußerungen von Landtagsabgeordneten zu deuten oder zu kommentieren."
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