Schülerbeförderung
Sitzung des niedersächsischen Landtages; Fragestunde Innenminister Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Janssen-Kucz (GRÜNE)
Die Abgeordnete hatte gefragt:
Unter der Überschrift "Schünemann will über Schulbusgebühr reden" zitierte die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 20./21. März 2004 den Innenminister mit folgenden Worten: "Über Abstriche von der bisher für Eltern kostenfreien Schülerbeförderung müsse man nachdenken, meinte der Minister als Gastredner. ,Ich sage nicht, dass wir die Vorschrift ändern werden. Aber wir müssen wenigstens darüber diskutieren.’" Noch in der Plenarsitzung des Landtages am 22. Januar 2004 hatte demgegenüber der Kultusminister versichert: "Wir gehen an den § 114" - der im Schulgesetz die kostenfreie Schülerbeförderung regelt - "nicht heran."
Ich frage die Landesregierung:
1.Über welche möglichen Abstriche im Einzelnen von der bisher für Eltern kostenfreien Schülerbeförderung denkt der Innenminister nach?
2.Welche Kostenersparnisse für das Land und für die Kommunen und welche Mehrbelastungen für die Eltern hätten diese möglichen Abstriche jeweils zur Folge?
3.Aus welchen Gründen hat der Innenminister vor Kreispolitikern erklärt, dass er über Abstriche an der bisher für Eltern kostenfreien Schülerbeförderung nachdenke und diskutiere, aber nicht sagen wolle, dass er etwas ändern will:
- weil er es für sinnvoll hält, zu reden, aber nichts zu ändern,
- weil er mit dem Kultusminister ein Spiel mit verteilten Rollen spielt: der Kultusminister beschwichtigt die Eltern, der Innenminister beruhigt die Kommunen,
-weil er nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein" entgegen den Zusicherungen des Kultusministers doch die Abschaffung der kostenfreien Schülerbeförderung vorbereiten will?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkungen:
Am 19.03.2004 habe ich vor dem Niedersächsischen Landkreistag in Melle eine Rede zur Verwaltungsreform und Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen gehalten. Beide Reformvorhaben haben das Ziel, maßgebliche finanzielle Entlastungen für das Land und die Kommunen zu erreichen. Einbezogen waren auch Fragen zum möglichen Abbau von Standards und die Verpflichtung zur Kostentragung bei der Schülerbeförderung. Hierüber haben verschiedene Tageszeitungen berichtet.
Soweit es in der Rede um Fragen zur Kostentragung bei der Schülerbeförderung ging, habe ich den anwesenden Vertretern aus den Landkreisen Beispiele aus anderen Bundesländern geschildert und sie zu eigenen Überlegungen aufgefordert. Ich habe ihnen zugesagt, jederzeit zu diesem Thema als Ansprech- und Diskussionspartner zur Verfügung zu stehen. Zurzeit gäbe es aber keine Mehrheit für eine Änderung.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1. und 2.: Entfällt – siehe Vorbemerkungen
Zu 3.: Der Innenminister übt die oberste kommunale Finanzaufsicht aus. Angesichts der enormen Defizite in den kommunalen Verwaltungshaushalten ist es selbstverständlich, dass auch die finanziellen Auswirkungen der von den Kommunen vorzuhaltenden Schülerbeförderung thematisiert werden.
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