Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Erstmalig in den alten Bundesländern

Niedersachsen bietet DDR-Opfern Beratung an


HANNOVER. Als bisher einziges der alten Bundesländer bietet Niedersachsen Beratungstage für Verfolgte der SBZ/DDR an. Innenminister Uwe Schünemann kündigte am Montag an, die Beratungen würden vom 26. bis 28. April in Hannover von der thüringischen und der sachsen-anhaltinischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR durchgeführt. Schünemann sagte, bereits seit längerer Zeit hätten zahlreiche niedersächsische Bürgerinnen und Bürger die Beauftragten in den neuen Ländern aufgesucht, um sich zu informieren. "Angesichts der Tatsache, dass bei uns rund 400.000 Menschen aus der ehemaligen SBZ/DDR leben, scheint auch hier ein tatsächlicher Bedarf für solche Beratungen vorhanden zu sein. Ich freue mich über das Angebot unserer Nachbarländer, in meinem Ministerium dafür zur Verfügung zu stehen."

Die Beratungen finden von 9 bis 16 Uhr im Dienstgebäude des Innenministeriums in der Clemensstraße 17 statt. Telefonische Anmeldungen sind unter 05 11 / 120 47 65 möglich.

Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hatte der Deutsche Bundestag die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen. Sie beinhalten das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG). Mit diesen Gesetzen wird betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ein Ausgleich für das zu SBZ- oder DDR-Zeiten erlittene Unrecht ermöglicht.

Nach Angaben von Schünemann können Anträge auf Rehabilitierung bis zum 31.12.2007 bei den zuständigen Gerichten und Rehabilitierungsbehörden in den neuen Bundesländern und in Berlin gestellt werden. Dieselbe Antragsfrist gilt für Folgeansprüche aus der Rehabilitierung. Hierfür sind in Niedersachsen zuständig:

  • •die Versorgungsämter für die nach dem StrRehaG und dem VwRehaG vorgesehene Versorgung wegen haft- oder verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden,

  • die örtlichen Träger der Sozialhilfe für Ausgleichsleistungen nach dem BerRehaG,

  • die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte für die Kapitalentschädigung (Haftentschädigung) nach dem StrRehaG, sofern die Antragsteller in der Vergangenheit als ehemalige politische Häftlinge im Sinne des Häftlingshilfegesetzes anerkannt worden sind.

Erläuterungen:

Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz (u.a. Passvergehen/versuchte Republikflucht, Boykott- oder staatsfeindliche Hetze, Spionage). Ebenso politisch motivierte Verurteilungen mit überzogenem Strafmaß oder die außerhalb eines Strafverfahrens erfolgte gerichtliche oder behördliche Entscheidung zur Freiheitsentziehung, sofern diese der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat (Einweisung Psychiatrie oder Jugendwerkhof).

Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) dient der Aufhebung von elementar rechtsstaatswidrigen Maßnahmen von DDR-Organen, wenn die Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung (z. B. im Rahmen einer Ausreiseantragstellung) geführt haben und die Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) knüpft mit dem Ziel eines Nachteilsausgleichs verfolgungsbedingter Eingriffe in Ausbildung oder Beruf an StrRehaG und VwRehaG an. Erfasst auch Maßnahmen des Betriebes oder staatlicher Organe (u.a. Nichtzulassung oder Exmatrikulation zu EOS oder Fach-/Hochschule, Kündigung oder Lohn- bzw. Gehaltsminderung, Entzug Gewerbeerlaubnis).

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln