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Organisatorische und personalwirtschaftliche Eckpunkte der Verwaltungsmodernisierung

Schünemann: Weichenstellung für eine moder-ne und effiziente Landesverwaltung


HANNOVER. Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag auf Vorschlag des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann organisatorische und personalwirtschaftliche Rahmenbedingungen entschieden, die eine zeitnahe Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung ermöglichen. "Wir haben die Weichen für eine moderne Landesverwaltung gestellt", sagte Schünemann.

Auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 02.03. habe die Landesregierung die grundsätzlichen organisatorischen Veränderungen der Landesverwaltung beschlossen, so der Innenminister. Die Diskussionen der vergangenen Wochen hätten nur wenige Änderungen nach sich gezogen. Unter anderem werde das Grenzdurchgangslager Friedland in seiner Organisationsstruktur selbständig bleiben. Die Aufgaben zur Erhaltung und Gestaltung der Gedenkstätten Bergen-Belsen und Wolfenbüttel sollen in eine Stiftung Niedersächsischer Gedenkstätten überführt werden (weitere organisatorische Entscheidungen in der Anlage). Für die vier Regierungsbüros werde das Innenministerium ein Feinkonzept erarbeiten, das Aufgaben und Personal festlegt. Schünemann kündigte an, dass eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Wirtschaft und der Kommunen daran mitarbeiten werde. "Alle organisatorischen Maßnahmen, mit Ausnahme der Neuordnung der Landwirtschaftskammer, sollen zum 01.01.2005 wirksam werden", so Schünemann. Unterstützt durch Rahmenzeitpläne und Eckpunkte für die Umsetzung durch das Innenministerium werde die Arbeit so terminiert, dass die letzte Beratung der erforderlichen Gesetzesänderungen im November 2004 im Landtag erfolgen könne.

"Die Landesregierung steht zu ihrer Aussage, die Reform sozialverträglich zu gestalten", sagte Schünemann. Die personalwirtschaftliche Umsetzung der Konzepte werde nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen. Auf diese Weise sei für alle Dienststellen, aber auch für die Beschäftigten, ein verlässlicher Orientierungsrahmen vorgegeben. "Die Grundsätze werden dazu führen, dass unser Ziel, durch die Reform 6.743 Stellen entbehrlich zu machen, beschleunigt realisiert werden kann", so Schünemann.

Die Ministerien seien aufgefordert, personalwirtschaftliche Konzepte auszuarbeiten, in denen zum Beispiel vorübergehende Außenstellen, Personaltausch und interne Aufgabenverlagerung festgeschrieben werden. Der Dienstortwechsel sei auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. "Sofern ein Ortswechsel unumgänglich ist, erfolgt unter dem Personal eine Sozialauswahl. Darüber wird zurzeit mit den Gewerkschaften verhandelt", sagte der Innenminister. Schünemann bezeichnete hierbei die Job-Börse als einen entscheidenden Baustein. Die Job-Börse müsse dafür sorgen, dass frei werdende Stellen unverzüglich mit Personal aus dem Überhang besetzt werden. Darüber hinaus könne Personal auch für andere Aufgaben eingesetzt werden. Neue Aufgabenbereiche stünden den Beschäftigten zum Beispiel in der Steuerverwaltung, im Landesamt für Verbraucherschutz oder in der Polizeiverwaltung zur Verfügung. Als letzte Möglichkeit kündigte der Innenminister die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach §109 NBG an. "Wegen des gravierenden Einschnitts soll davon grundsätzlich nur Gebrauch gemacht werden, wenn die Beamtin oder der Beamte zustimmt", so der Minister. Prinzipiell werde der einstweilige Ruhestand nur 55-jährigen und älteren Beamten angeboten. Diese Altersgruppe umfasst in den Bezirksregierungen 603 Personen.

Das Kabinett habe außerdem Standortentscheidungen in Aussicht gestellt. Bei den Vorschlägen hätten strukturpolitische Argumente, aber auch die Stärkung des ländlichen Raumes, eine wesentliche Rolle gespielt. "Die Standortentscheidungen werden jetzt von den Ministerien in ihren Feinkonzepten aufgegriffen und dem Kabinett zur endgültigen Entscheidung vorgelegt", so Schünemann. Unter anderem sei der Sitz der künftigen Anstalt für Kommunalprüfung in Braunschweig geplant. Außerdem hätte die Landesregierung die zentralen Aufgaben der Oberfinanzdirektion in Oldenburg vorgesehen (weitere Entscheidungsvorschläge in der Anlage).

Es sei bekannt, so Schünemann, dass sich eine derart komplexe Reform als dynamischer Prozess gestalte, der sich durch die fortlaufenden Untersuchungen, Diskussionen und Erkenntnisse weiterentwickeln werde. In diesem Zusammenhang dankte der Innenminister den Landesbediensteten für ihre beispielhafte Mitarbeit. "Die Reformvorschläge konnten nur erstellt werden, weil sich die Beschäftigten der Landesverwaltung hochmotiviert und engagiert an der Reform beteiligt haben", sagte Schünemann.

Der Innenminister kündigte an, dass im dritten Quartal die Planungen für die zweite Stufe der Verwaltungsmodernisierung, eine Aufgabenkritik in weiteren Landesbehörden, aufgenommen würden.

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