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Jahresbilanz 2003 für Asylbewerber, Abschiebungen und Spätaussiedler

Schünemann: Weiterhin Anstrengungen bei In-tegration und Rückführungen nötig


HANNOVER. "Der Zugang an Asylbewerbern und Spätaussiedlern hat sich im letzten Jahr zwar weiter verlangsamt. Trotzdem werden die niedersächsischen Anstrengungen in Bezug auf die Integration dauerhaft bleibeberechtigter Zuwanderer und die Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer nicht verringert." Dies sagte Innenminister Uwe Schünemann am Montag in Hannover anlässlich der Vorstellung der niedersächsischen Zuwanderungs- und Abschiebungsbilanz für das Jahr 2003.

Seinen Angaben zufolge haben in der Zeit von Januar bis Dezember 2003 insgesamt nur noch 4.556 Personen in Niedersachsen Asyl beantragt (bundesweit: 50.563). Gegenüber dem Vorjahr (6.486 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 1.930 Personen (-29,8 Prozent, Bund: -29 Prozent). Hauptherkunftsländer waren die Türkei (478), Serbien und Montenegro (429) und die Russische Föderation (416).

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat 2003 in Niedersachsen insgesamt über 8.184 Asylanträge entschieden. 120 Personen (1,5 Prozent) wurden als Asylberechtigte nach Art. 16 a des Grundgesetzes anerkannt. 129 Personen (1,6 Prozent) erhielten Abschiebungsschutz als politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes. Bei 92 Personen stellte das Bundesamt Abschiebungshindernisse insbesondere wegen drohender unmenschlicher Behandlung oder Gefahr für Leib und Leben im Sinne des § 53 des Ausländergesetzes fest.

Auch die Zahl der in die Bundesrepublik neu einreisenden Spätaussiedler ist rückläufig. Sie nimmt seit 1990 (397.073) kontinuierlich ab und lag im Jahre 2003 nur noch bei 72.885 Personen, wobei sich die Zusammensetzung innerhalb der Familien seit einigen Jahren verändert hat. Nur noch eine Minderheit erfüllt selbst die Voraussetzungen als Spätaussiedler, während die ganz überwiegende Mehrheit als Familienangehörige mit einreisen.

Niedersachsen hat im letzten Jahr 768 jüdische Emigranten aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion aufgenommen. In den Vorjahren waren es im Durchschnitt doppelt so viele. Die geringere Zahl im letzten Jahr ist vorrangig darauf zurückzuführen, dass Niedersachsen im Hinblick auf das jetzt geänderte Aufnahmegesetz und die Verlagerung der Aufnahme von Bramsche nach Friedland 2003 weniger Aufnahmezusagen abgegeben hat.

Die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer, die vorübergehend nicht ausreisen oder nicht abgeschoben werden können, hat sich durch die zeitnähere Entscheidung in den Asylverfahren gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Am 31.12.2003 hielten sich insgesamt 26.161 geduldete Ausländer in Niedersachsen auf, Ende 2002 waren es 25.675. Durch einen Vergleich der Entwicklung der Summe der Asylantragsteller und Geduldeten wird jedoch deutlich, dass die Zahl der Personen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht rückläufig ist. Sie betrug Ende 2003 37.304 und lag damit um 3.281 Personen niedriger als Ende 2002 (40.585).

Trotz stark zurückgehender Asylbewerberzahlen blieb die Zahl der Abschiebungen aus Niedersachsen nahezu unverändert: 2.090 Personen (2002: 2.380, 2001: 2.181) mussten das Land verlassen. Dies deute auf einen nach wie vor sehr hohen Bestand insbesondere an ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerbern hin, sagte der Innenminister. Bei den abgeschobenen Personen habe es sich wie in den Vorjahren etwa je zur Hälfte um abgelehnte Asylbewerber und um sonstige ausreisepflichtige Ausländer gehandelt. 880 Personen seien auf Grund von Straftaten abgeschoben worden, davon 306 wegen schwerer Straftaten.

Die Rückkehr in das Kosovo, so Schünemann weiter, habe sich 2003 verlangsamt. Seit Be-endigung des NATO-Einsatzes 1999 seien bis Ende 2003 insgesamt 5.159 Personen freiwillig aus Niedersachsen ausgereist, ganz überwiegend in den Jahren 1999 und 2000. Im letzten Jahr seien es lediglich noch 103 Personen gewesen. Der Minister wies darauf hin, dass sich die Zahl der ausreisepflichtigen Personen aus dem Kosovo mit 8.794 (31.12.2003) nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau befinde. "Aus diesem Grunde muss der Rückführung in das Kosovo für die Ausländerbehörden weiterhin eine hohe Priorität eingeräumt werden", betonte Schünemann. Da jedoch mit 5.695 Roma fast zwei Drittel der ausreisepflichtigen Personen derzeit nicht abgeschoben werden könnten, sei auch die Zahl der Abschiebungen rückläufig. Seit 2000 seien insgesamt 793 Personen in das Kosovo abgeschoben worden, davon im letzten Jahr trotz erhöhter Anstrengungen der zuständigen Behörden nur 123.

Der Grund dafür liegt nach den Worten Schünemanns in den Beschränkungen, die UNMIK vorgibt. Derzeit können nach einer Absprache zwischen dem Bundesinnenminister und UNMIK nur Kosovo-Albaner und in sehr geringer Anzahl und nach Durchführung eines einzelfallbezogenen so genannten screening-Verfahrens Minderheitenangehörige abgeschoben werden. Roma-Volkszugehörige sind davon jedoch völlig ausgenommen. Schünemann: "Deshalb wird es in diesem Jahr von großer Bedeutung sein, dass UNMIK im Kosovo eine Situation schafft, die eine multiethnische Besiedlung des Kosovo wieder zulässt und damit endlich auch die Rückkehr der Roma möglich macht."

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