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Streifenfahrt mit Polizeibeamten

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19.02.04; Dringliche Anfragen Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Dringliche Anfrage der Fraktion der SPD


Die Fraktion hatte gefragt:

Die Hannover-Ausgabe der Bild-Zeitung von Montag, dem 2. Februar 2004, enthüllte interessante Details von einem nächtlichen Einsatz des CDU-Innenministers, der sich offenbar für die Dauer von neun Stunden "auf Streife" begeben hat. Diese Nachtfahrt soll nach Aussage des Ministers "spannender als jede Landtagssitzung" gewesen sein. Möglicherweise stellt sich diese Bewertung jedoch als eine eklatante Fehleinschätzung des Innenministers heraus. Denn Presseberichten zufolge wurde während dieser Streifenfahrt ein Verdächtiger aufgegriffen und zur Polizeiinspektion Ost verbracht. Im dortigen Zellentrakt musste sich der Verdächtige – wie die Bild mit einem halbseitigen Foto dokumentiert – vor den Augen des Ministers entkleiden. Sichtlich beeindruckt hat der Minister dieser polizeilichen Maßnahme beigewohnt, bei der der Verdächtige sogar die Unterhose herunterlassen musste. Bei diesem ebenso intimen wie eingriffsintensiven Vorgang wurde der Verdächtige nicht nur vom Innenminister beobachtet, sondern von anwesenden Pressevertretern fotografiert und sogar gefilmt.

Wir fragen die Landesregierung:

1.Warum musste sich der Verdächtige vollständig entkleiden?

2.Teilt die Landesregierung die Rechtsauffassung, dass es unzulässig ist, eine Durchsuchung, bei sich der Verdächtige vollständig entkleiden muss, in Anwesenheit von Pressefotografen und Kamerateams durchführen zu lassen?

3.Wenn ja, warum hat der Innenminister dennoch zugelassen, dass die Durchsuchung in Anwesenheit der Presse erfolgte und sogar Bildaufzeichnungen von diesem Vorgang angefertigt worden sind?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Dringliche Anfrage wie folgt:

Anrede,

gestatten Sie mir, bevor ich Ihre Fragen beantworte, folgende Vorbemerkung.

Ich habe mir als Innenminister und Dienstherr der Polizei des Landes ein Bild machen wollen, wie unsere Polizeibeamtinnen und –beamten ihren täglichen und sicherlich schweren Dienst - auch und gerade zur Nachtzeit- erleben.

Im Zusammenhang mit meinem Besuch der Polizeiinspektion Ost war ich bei der Festnahme von drei Personen zugegen. Zuvor gab es einen Hinweis, dass sich am Feststellungsort verdächtige Personen aufhalten sollten. Bei den anschließenden polizeilichen Überprüfungen wurden in unmittelbarer Nähe der Personen geringe Mengen Rauschgift –vermutlich Marihuana- und ein so genannter Joint aufgefunden.

Da der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz vorlag, wurden alle drei Personen zur weiteren Überprüfung der Wache der Polizeiinspektion Ost zugeführt, bei der Durchsuchung eines Verdächtigen war ich zugegen.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Dringliche Anfrage wie folgt:

zu Frage 1:

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Durchsuchung der Person und der ihr gehörenden Sachen auf Grundlage der Strafprozessordnung lagen vor.

Ein Entkleiden und die Durchsuchung der Kleidung sowie eine Visitation des Körpers war erforderlich, um festzustellen, ob sich weiteres, ggf. am Körper der Verdächtigen verstecktes Rauschgift – wie es bei Rauschgiftstraftätern häufig anzutreffen ist -, finden ließ.

zu Frage 2 und 3:

Der Betroffene hat auf Nachfrage des für den Einsatz verantwortlichen Polizeivollzugsbeamten seine Einwilligung zur Anwesenheit von Medienvertreter erteilt, die auch Bildaufnahmen umfasste.

Anrede,

trotz der rechtlichen Zulässigkeit räume ich ein, dass die Anwesenheit von Medienvertretern und damit die Herstellung und insbesondere die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen nicht richtig war. Ich kann Ihnen versichern, dass die Situation für alle Anwesenden – und damit auch für mich – belastend gewesen ist.

Ich will Ihnen auch ganz offen sagen, dass ich eine solche Durchsuchung noch nicht miterlebt habe. Und ich sage Ihnen auch ganz offen: heute würde ich die Tür zumachen, um die Medienvertreter auszuschließen.

Anrede,

ich möchte noch einmal betonen, dass mich das unmittelbare Erleben eines "normalen" Polizeialltages mit unterschiedlichen polizeilichen Einsatzlagen wie z.B. die Aufnahme eines Verkehrsunfalls, der polizeiliche Einsatz bei einem Wohnungsbrand, eine Schlägerei unter Beteiligung von Skinheads, der Einsatz im Zusammenhang mit einer Schlägerei in einer Innenstadt-Diskothek, das Schlichten eines Streits unter Angetrunkenen und die Dienstverrichtung auf der Wache der Polizeiinspektion Ost sehr beeindruckt hat.

Ich bin als Innenminister und Dienstherr für Polizeibeamtinnen und –beamte zuständig, die Tag für Tag mit den unterschiedlichsten Sachverhalten, mit Freud und Leid, mit Hilfesuchenden, aber auch gefährlichen Straftätern, mit Personen, die ihnen körperlichen Widerstand entgegenbringen, und mit Familientragödien konfrontiert werden. Für diesen schweren Dienst gebührt ihnen unser aller Dank.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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