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Umstellung der Finanzhilfe für Kindertagesstätten

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 23.01.2004; Fragestunde Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Enno Hagenah (GRÜNE)


Der Abgeordnete hatte gefragt:

Einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 5. Dezember 2003 zufolge wird geplant, die Finanzhilfe des Landes für Kindertagesstätten neu zu organisieren.

Bisher wird die Finanzhilfe des Landes in Höhe von 20 % der Personalkosten direkt an die Träger der Kitas gezahlt (§§ 15 und 16 des Nds. Kita-Gesetzes). Dabei werden auch die Kosten für längere Öffnungszeiten berücksichtigt. Künftig sollen die Finanzhilfemittel des Landes für die Kin-dertagesstätten nach einem "Kinder-Faktor" in den kommunalen Finanzausgleich überführt werden.

Es ist zu befürchten, dass nach dieser Neuregelung diejenigen Kommunen, die für einen größeren Anteil der Kinder Krippenplätze, Hortplätze und Ganztagsplätze anbieten, weniger Geld vom Land erhalten werden als bisher.

Ich frage die Landesregierung:

1.Finanzhilfe in welcher Höhe haben die Träger der Kindertagesstätten in Hannover in den vergangenen Jahren a) insgesamt und b) umge-rechnet pro Kind, das in Hannover wohnt, vom Land Niedersachsen erhalten?

2.Finanzhilfe in welcher Höhe würde Hannover in Zukunft nach dem neuen Finanzierungsverfahren a) pro Kind, das in Hannover wohnt,

und b) insgesamt für Kindertagesstätten pro Jahr vom Land Niedersachsen erhalten?

3.Um welchen Betrag wird sich demnach die jährliche Finanzhilfe des Landes für die Kindertagesstätten in Hannover pro Jahr nach der geplanten Überführung in den kommunalen Finanzausgleich verändern?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Ministerpräsident Christian Wulff hat in seiner Regierungserklärung vom 4. März 2003 angekündigt, dass die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachsen einen "Pakt zur Stärkung der Kommunen" schließen wolle. Darin werde sie sich zu einer kommunalfreundlichen Politik verpflichten, auch mit dem Ziel einer konsequenten Überprüfung aller kommunalen Ausgaben und Aufgaben. Zudem haben sich die Koalitionsparteien von CDU und FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung u. a. darauf verständigt, die gegenwärtigen Strukturen des kommunalen Finanzausgleichs mit dem Ziel zu verändern, die freien Mittel im Finanzausgleich zu erhöhen. Ein geeignetes Instrument für eine solche Erhöhung ist die Überführung von kommunalen Förderprogrammen. In diesem Zusammenhang wird auch die Überführung der bisherigen Finanzhilfen für Personalausgaben der Tageseinrichtungen für Kinder in den kommunalen Finanzausgleich geprüft. Hierzu werden zur Zeit Daten von dem betroffenen Ressort aufbereitet, auf deren Grundlage dann Probeberechnungen durchgeführt werden sollen. Diese Berechnungen, welche voraussichtlich im Frühjahr dieses Jahres abgeschlossen werden können, sollen die finanziellen Auswirkungen bei einer Überführung aufzeigen. In einem weiteren Schritt soll dann auf der Basis der Ergebnisse der Probeberechnungen geprüft werden, ob und inwieweit die Ausgleichsregelungen des kommunalen Finanzausgleichs die finanziellen Belastungen der gesamten kommunalen Aufgabenwahrnehmung und damit auch der durch das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder bedingten aufgabengerecht berücksichtigen. Nur in diesem Falle wird nämlich den Vorgaben des Nds. Staatsgerichtshofs Genüge getan.

Ob und inwieweit die gegenwärtig vom Land gewährten Finanzhilfen für Personalausgaben der Tageseinrichtungen in den Finanzausgleich überführt und nach welchen Kriterien sie dann verteilt werden, kann erst nach Abschluss des eingangs beschriebenen Verfahrens entschieden werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Mittel der Finanzhilfe für Personalausgaben der Kindertagesstätten waren bis zum 31.07.2002 Bestandteil der Zuweisungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich. Ab 01. August 2002 werden die Finanzhilfen wieder unmittelbar an die einzelnen Träger der Kindertagesstätten gezahlt. Im Kindergartenjahr 01. August 2002 bis 31. Juli 2003 haben die Träger der Kindertagesstätten in der Stadt Hannover insgesamt 14 604 069,89 Euro erhalten, das sind im Durchschnitt 222 Euro je Kind im Alter bis einschließlich 14 Jahre.

Zu Fragen 2 und 3:

Die Fragen können erst beantwortet werden, wenn eine Entscheidung über die Verteilungskriterien getroffen ist. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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opie~27.04.10_09:31~Presse- und Öffentlichke

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