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Umsetzung der Polizeireform im Landkreis Soltau-Fallingbostel

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 12.12.2003; Fragestunde Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dieter Möhrmann (SPD)


Der Abgeordnete hatte gefragt:

Nach Meldungen in der Presse und Verlautbarungen der Landesregierung soll es zukünftig statt 47 nur noch 22 Polizeiinspektionen ge-ben. Gleichzeitig sollen bisherige Polizeikommissariate ohne "Rund-um-die-Uhr-Dienst" abgestuft werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche konkreten Wirkungen bezogen auf die einzelnen Städte und Gemeinden im Landkreis Soltau-Fallingbostel hat die Veränderung hinsichtlich der Standorte der Polizeiinspektion und der einzelnen Kommissariate und in personeller und dienstrechtlicher Hinsicht sowie auf die tatsächlich zur Verfügung stehenden Polizistinnen und Polizisten?

2. Wie werden sich durch die Veränderung die Bewertungen der Stellen an den einzelnen Standorten entwickeln (Ist-Zustand und neuer an-gestrebter Zustand mit Stellenzahl und Bewertung)?

3. Welche Kommunen in Niedersachsen zwischen 17 000 und 20 000 Einwohnern verfügen über einen "Rund-um-die-Uhr-Dienst" bei der Polizei, welche nicht, und für welche Standorte ist eine Veränderung in einen solchen Dienst nach den Planungen in dieser Legislaturperiode mit welcher Begründung vorgesehen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Entsprechend der Koalitionsvereinbarung für die 15. Wahlperiode überprüft die Landesregierung die bestehende Polizeiorganisation grundlegend, um im erforderlichen Umfang Strukturveränderungen vorzunehmen. Zu diesem Zweck wurde durch Innen-Staatssekretär Dr. Koller im April d. J. eine Arbeitsgruppe (AG) mit dem Auftrag eingerichtet, einen Vorschlag für die Gesamtorganisation der Polizei zu erarbeiten. Der Abschlussbericht der AG wurde am 15. November vorgelegt. Nach einer Phase der ersten internen Bewertung hat Minister Schünemann am 03. Dezember u. a. den Ausschuss für Inneres und Sport über die Vorschläge zur Umorganisation der Polizei unterrichtet.

Die vorgeschlagene Polizeiorganisation sieht u.a. eine Straffung der Führungsstrukturen vor, die Zahl der Polizeiinspektionen wird landesweit von derzeit 50 auf künftig 33 reduziert, ohne die PD Hannover von 45 auf 27 (nicht "von 47 auf 22").

Diesen Inspektionen werden auch weiterhin Polizeikommissariate (PK) nachgeordnet sein. Es wird sich künftig jedoch nur dann um ein PK handeln, wenn der "Rund-um-die-Uhr-Dienst" durch eigenes Personal gewährleistet werden kann und ein Kriminal- und Ermittlungsdienst vorgehalten wird. Die bisherige Unterscheidung in PK mit Wechselschichtdienst (so genannte PK -A-) und solche mit Bedarfsdienst (so genannte PK -B-) entfällt. Bisherige PK -B- werden zu Polizei-stationen, soweit sie nicht selbstständig einen "Rund-um-die-Uhr-Dienst" gewährleisten und einen Kriminal- und Ermittlungsdienst vorhalten.

Das vorliegende Konzept enthält bis zur Ebene der Polizeiinspektionen Vorschläge zu den konkreten Dienststellen. Die Ausgestaltung der Ebene der Polizeikommissariate und -stationen ist noch in Abstimmung zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und den Polizeibehörden im Zuge der anstehenden Feinkonzeptionierung zu betrachten. Für die Personalver-teilung in der Fläche ist der Rahmen für ein neues Modell entwickelt worden, mit dem das Personal den künftigen Polizeidirektionen zugewiesen werden soll. Sowohl bei der Strukturent-scheidung über die einzelnen Dienststellen (welche PK -B- werden künftig in Kommissariate bzw. Stationen umgewandelt) als auch für die konkrete Ausgestaltung der Dienststellen (Fest-legung der Anzahl und Wertigkeit von Dienstposten, Arbeitsplätzen) werden die regionalen Erfordernisse einbezogen. Dies gilt gleichermaßen für die Personalverteilung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Polizeiinspektion (PI) Soltau – Fallingbostel wird nach dem vorliegenden Konzept auch wie-terhin in den Grenzen des Landeskreises für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung zuständig sein; die Zusammenlegung mit einer benachbarten PI ist nicht vorgesehen. Im Gegensatz zur heutigen Situation werden alle Polizeiinspektionen der Flächenorganisation künftig über densel-ben Aufgabenbestand und dieselbe Aufbauorganisation verfügen. Die PI Soltau-Fallingbostel wird dabei einen Aufgabenzuwachs insbesondere im Bereich der spezialisierten Kriminalitäts-bekämpfung sowie der Service- und Unterstützungsleistungen erhalten. Die "konkreten Wirkun-gen" lassen sich unter Hinweis auf die Vorbemerkungen zum gegenwärtigen Stand nicht beschreiben.

Zu 2.:

Wir beabsichtigen, die Anzahl des zur Verfügung stehenden Personalkörpers der Polizei in Niedersachsen zu erhöhen. Durch zusätzliche Einstellungen bereits zum 01.10.2003 und Übernahme ausgebildeter Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte aus anderen Bundesländern haben wir mit der Umsetzung dieses Vorhabens begonnen.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 3.:

Die Kommunen in Niedersachsen zwischen 17.000 und 20.000 Einwohnern (Stand 30.06.2002) verfügen wie folgt über Standorte der Polizei:

Polizeidienststelle mit "Rund-um-die-Uhr-Dienst" (PI bzw. PK -A-)

Polizeidienststelle ohne "Rund-um-die-Uhr-Dienst" (PK-B-)

Polizeistationen

Regierungsbezirk Braunschweig SG Oberharz

Regierungsbezirk Hannover EG Bad Münder, Stadt EG Sarstedt, Stadt

EG Hess. Oldendorf, Stadt EG Uetze

SG Bruchhausen-Vilsen EG Hemmingen, Stadt

Regierungsbezirk Lüneburg EG Bremervörde, Stadt SG Lüchow EG Munster, Stadt

EG Lilienthal, EG Schneverdingen, Stadt EG Schwanewede

EG Langen, Stadt

Regierungsbezirk Weser-Ems EG Wildeshausen, Stadt

EG Rastede

EG Edewecht EG Südbrookmerland, EG Westoverledingen

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