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Frauenbeauftragte

Sitzung des Niedersächsischen Landtages; Fragestunde Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Helmhold (Grüne)


Die Abgeordnete hatte gefragt:

Seit Wochen liegen Meldungen darüber vor, dass die Stellen der hauptamtlich beschäftigten Frauenbeauftragten dem Rotstift zum Opfer fallen sollen. Im Täglichen Anzeiger Holzminden vom 06. August 2003 sagte Klaus Engemann, Sprecher des Innenministeriums, dazu: "Möglich sei auch, dass die bisherige Verpflichtung für die Kommunen entfällt, hauptamtliche Frauenbeauftragte einzustellen." Ministerin von der Leyen sprach sich hingegen dafür aus, die jetzige Regelung beizubehalten.

Ich frage die Landesregierung:

1.Wie steht sie zu den Vorschlägen des Städte- und Gemeindebundes, die Stellen für hauptamtliche Frauenbeauftragte in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern durch "Zielvorgaben", deren konkrete Umsetzung dann den Gemeinden überlassen bleibt, zu ersetzen?

2.Welches Ministerium ist bei der Neuregelung der NGO bezüglich der Beschäftigung von Frauenbeauftragten federführend?

3.In wie vielen Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind im vergangenen Jahr die Stellen der hauptamtlichen Frauenbeauftragten durch ehrenamtliche Frauenbeauftragte ersetzt worden?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Vorschläge des Städte- und Gemeindebundes liegen der Landesregierung nicht vor. Bekannt sind nur Presseberichte über geplante Vorschläge.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist und bleibt eine verfassungsrechtliche Zielvorgabe für alle staatlichen Ebenen, auch für die Kommunen. Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse müssen sie geeignete Maßnahmen treffen, um diese Aufgabe zu erfüllen. Die Kommunen haben aber – wie bei anderen Aufgaben auch - im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung grundsätzlich die Möglichkeit zu entscheiden, wie sie ihre Aufgaben am Besten erfüllen. NGO und NLO sehen vor, Frauenbeauftragte zu bestellen. Diese sind eine wirksame und sinnvolle Einrichtung, um die Ziele der Frauenförderung zu erreichen.

Die Landesregierung wird keine isolierte Initiative ergreifen, diesen Rechtszustand zu verändern. Sie wird die NGO und NLO vielmehr insgesamt einer Überarbeitung unterziehen und dabei gemeinsam mit den Kommunen den Maßstab des Konnexitätsprinzips anlegen.

Zu 2:

Federführend für eine Änderung von NGO und NLO und des Gesetzes über die Region Hannover ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.

Zu 3:

Eine kurzfristige Umfrage bei den Bezirksregierungen hatte dazu folgendes Ergebnis:

In zwei Gemeinden (Stadt Diepholz, Stadt Brake (Unterweser)) und einer Samtgemeinde (Salzhausen) wurden im Jahr 2002 durch Satzungsänderung die Stellen der hauptamtlichen Frauenbeauftragten durch ehrenamtliche Positionen ersetzt. Im übrigen haben nach Informationen der Landesregierung 59 niedersächsische Gemeinden unter 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner freiwillig eine hauptamtliche Frauenbeauftragte bestellt.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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