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Besuch der Bezirksregierung Braunschweig

Sitzung des Niedersächsischen Landtages; Fragestunde Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ingolf Viereck (SPD)


Der Abgeordnete hatte gefragt:

Im Rahmen seines Antrittsbesuches bei der Bezirksregierung Braunschweig hat Innenminister Uwe Schünemann (CDU) am 20. März 2003 eine Erörterung mit dem Regierungsvizepräsidenten und den Abteilungsdi-rektoren, anschließend ein Gespräch mit dem Personalrat und schließlich eine Besprechung mit dem gesamten Führungspersonal der Bezirksregierung durchgeführt. Während dieser drei dienstlichen Besprechungstermine waren von Beginn an zwei CDU-Landtagsabgeordnete zugegen, später kamen noch zwei FDP-Landtagsabgeordnete hinzu, die offensichtlich - auf welche Art und Weise auch immer - zu diesen dienstlichen Besprechungs-terminen des Innenministers eingeladen waren. Weder Landtagsabgeord-nete der SPD noch von Bündnis 90/Die Grünen waren zu dem Antrittsbesuch eingeladen worden und folglich bei den Besprechungsterminen nicht zugegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie erklärt sie den oben geschilderten Vorfall, und entspricht dieser Vor

gang dem von Ministerpräsident Wulff mehrfach angekündigten neuen

Stil der Landesregierung?

2. Inwieweit hält sie es für verfassungsrechtlich - im Sinne der vom Grund-

gesetz und von der Landesverfassung verbrieften Gewaltenteilung

zwischen Legislative, Exekutive und Judikative - vertretbar, zu behörden-

internen Dienstgesprächen ausgewählte Landtagsabgeordnete der

Regierungsfraktionen einzuladen?

3. In welcher Form wird sie dafür Sorge tragen, dass sich derartige Vorfälle einer selektiven Einladung von Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages zu Antrittsbesuchen von Mitgliedern der Landesregierung und anschließenden Dienstbesprechungen mit Behördenleitungen, Führungspersonal und Personalvertretungen nicht wiederholen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Wie der Fragesteller selber weiß, tritt dieses Problem in größeren zeitlichen Abständen bedauerlicherweise immer wieder einmal auf und wird dann natürlich von der Opposition der Landesregierung genussvoll angelastet.

Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen den Sachverhalt aus meiner Sicht zunächst kurz darstelle:

Am 20. März 2003 habe ich die Bezirksregierung Braunschweig besucht. Zu Beginn der Veran-staltung kam ich zunächst mit Führungskräften der Bezirksregierung zu einer Besprechung zusammen. Daran schloss sich ein Gespräch mit Personalvertretern an, das später um weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Dezernaten der Bezirksregierung erweitert wurde. Gegenstand der Besprechungen waren die Reformvorhaben der Landesregierung. Der Besuch endete schließlich mit einer Pressekonferenz.

An allen Besprechungen hat der Abgeordnete Herr Kurt Schrader teilgenommen. Zu dem Gespräch im erweiterten Mitarbeiterkreis kamen nach Erinnerung der Leitung der Bezirksregierung Braunschweig die Abgeordneten Frau Heidemarie Mundlos, Herr Henning Brandes und Herr Carsten Böttcher hinzu. Einwände gegen die Teilnahme der genannten Abgeordneten wurden trotz ausdrücklicher Nachfrage nicht erhoben.

- Soweit der Sachverhalt -

Persönliche Einladungen an Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages zur Teilnahme an dem Besuchstermin sind weder von mir noch – laut Mitteilung der Bezirksregierung Braunschweig – von dieser erfolgt. Allerdings ist mein Besuchstermin im Rahmen der wöchentlichen Presseinformation der Staatskanzlei – wie üblich – öffentlich bekannt gemacht worden.

Ausdrücklich möchte ich betonen, dass ich es selbstverständlich als völlig unproblematisch angesehen hätte, wenn auch Vertreter der Oppositionsparteien an der genannten Veranstaltung teilgenommen hätten.

Bei der vorgestern stattgefundenen Dienstbesprechung mit den Leitern der vier Bezirksregierungen ist nochmal nachdrücklich darauf hingewiesen worden, dass bei offiziellen Besuchen von Ministern im Lande – sofern nicht ein dienstlicher Charakter vorliegt - alle Abgeordneten der ent-sprechenden Wahlkreise zumindest zu informieren bzw. ggfs. sogar einzuladen sind.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

siehe Vorbemerkung.

Daraus ersehen Sie, dass es in dieser Frage selbstverständlich keinen neuen Stil der Landesregierung gibt.

Zu 2.:

Einladungen an Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages sind, wie in

der Vorbemerkung geschildert, weder insgesamt noch selektiv erfolgt.

Zu 3.:

siehe Vorbemerkung.

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