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Expertenhearing zur DNA-Analyse

Innenminister Uwe Schünemann fordert Ausweitung der DNA-Analyse


HANNOVER. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat eine Erweiterung der rechtlichen Möglichkeiten zur Nutzung der DNA-Analyse gefordert. Nach einem Experten-Hearing zu dem Thema in Hannover sagte Schünemann, die wissenschaftlichen Fakten zeigten, dass mit einer Erweiterung der Genanalyse die Bekämpfung von Straftaten durch die Polizei deutlich verbessert werden könne. Dies sei nicht nur bei Sexualstraftaten der Fall. "Die Anwendung auf Straftaten nur mit sexuellem Hintergrund, wie von Baden-Würtemberg und dem Bund vorgesehen, wird von Niedersachsen zwar unterstützt, ist aber nicht ausreichend." Das Bundesverfassungsgericht habe betont, dass DNA-Proben ähnlich wie Fingerabdrücke zu behandeln seien. "Damit haben wir auch rechtlich den Spielraum, die Gesetze für eine bessere Nutzung der DNA-Analyse zu schaffen", sagte Schünemann.

Die DNA-Analyse könne so zum Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts werden. Einerseits ermögliche sie in Zukunft die rasche Aufklärung von Straftaten. "In einem ersten Schritt müssen zunächst alle Sexualdelikte und dann auch sonstige Straftaten von einiger Erheblichkeit hier einbezogen werden", so der Minister. Zum zweiten gehe von den immensen Untersuchungs- und Aufklärungsmöglichkeiten des genetischen Fingerabdrucks eine erhebliche Abschreckungswirkung für potenzielle Straftäter aus, sagte Schünemann.

"Bei der Untersuchung von Tatortspuren sollten wir darüber hinaus auch auf die Einholung einer richterlichen Anordnung verzichten", sagte der Innenminister. Auch mit der Bestimmung des Geschlechts eines Spurenverursachers, wie es die Innenminister und -senatoren der unionsregierten Länder fordern, wird nach Ansicht Schünemanns der Rechtseingriff nicht vertieft. "Die Feststellung, ob die Spur von einer Frau oder einem Mann stammt, berührt nicht den besonders schutzwürdigen Kern der Persönlichkeit."

Schünemann sagte, es sei bislang nicht ersichtlich, warum dieser vergleichsweise geringe Eingriff einer Speicherung des DNA-Profils schwerer wiegen solle als drohende Gefahren vor sexuellem Missbrauch und anderen Straftaten. "Die potenziellen Opfer haben ein Recht darauf, dass der Staat seiner Schutzpflicht in möglichst effektiver Weise nachkommt."

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