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Stellenabbau in der Landesverwaltung

Sitzung des niedersächsischen Landtags; Fragestude Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leuschner (SPD)


Die Abgeordnete hatte gefragt:

Vor der Landtagswahl hat die damalige Opposition Eingriffe in die Stellen-pläne und Personalhaushalte zwar regelmäßig gefordert, konkrete Be-schlüsse der Landesregierung jedoch im Landtag und außerhalb des Land-tages immer wieder in Zweifel gezogen, scharf kritisiert oder abgelehnt.

Das gilt insbesondere auch für die bereits im Mai 2002 von der SPD-Regierung in der Mittelfristigen Planung 2002 bis 2006 und für die im gleichzeitig vorgelegten Konsolidierungskonzept 2003 bis 2007 dargestellten Zielzahlen zum Stellenabbau und die damit verbundenen monetären Einsparungen (siehe Mipla 2002 bis 2006 Kapitel 4.3, S. 27 - 30).

Zuletzt hatte Ministerpräsident Gabriel im Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst zum Jahreswechsel 2002/2003 erklärt, dass ggf. über einen Verzicht auf die Hälfte der den Ressorts zuge-schriebenen über 6 000 Stellen verhandelt werden könne, wenn es zu ei-nem an der Inflationsrate orientierten Tarifabschluss und einer entspre-chenden Übertragung auf die Beamtenbesoldung käme.

Sowohl die projektierten Stelleneinsparungen als auch die monetären Effekte sind mit Blick auf die prekäre Haushaltslage in Mipla und Konsolidie-rungskonzept eingestellt und durch haushaltsbewirtschaftende Maßnah-men von der Landesregierung flankiert worden. Danach würden die Ein-sparungen im Personalhaushalt durch die Umsetzung der Zielvereinbarun-gen, umzusetzende Stelleneinsparungen sowie Einsparungen aus der Kos-ten-Leistungs-Rechnung bis 2006/2007 auf 176 bzw. 274 Millionen Euro aufwachsen. Dies entspräche einer Netto-Stelleneinsparung von rund 6 000 Stellen.

Bei all ihren Berechnungen über die Haushaltslage des Landes hat die damalige CDU-Opposition immer auf den Planzahlen der Landesregierung aufgesetzt und bei der Vorlage des Wahlpro-gramms, des so genannten 100-Tage-Programms oder der unterschiedlichsten öffentlichen Stellungnahmen ein eigenes personalwirtschaftliches Konzept erkennen lassen.

Für die Öffentlichkeit wurde damit der Eindruck vermittelt, dass die von der CDU angekündigten Einsparungen in Höhe von 6 000 Stellen wie bei den versprochenen Einstellungen von 2 500 Lehrkräften und 1 000 Polizeibeamten zusätzlich - und damit über die Planungen der Landesregierung hinausgehend - zu verstehen seien.

Auch nach der Regierungserklärung durch Ministerpräsident Wulff ist nicht klar, wie das personal-wirtschaftliche Konzept der Landesregierung in seinen konkreten Eckdaten aussieht und in Stellen und monetäre Wirkungen für die kommenden Haushalte zu rechnen ist.

Offen ist vor allem die Frage, ob der angekündigte Stellenaufwuchs von netto 3 500 zusätzlichen Stellen für Lehrkräfte und Polizei zusätzliche Einsparungen an anderer Stelle notwendig macht.

Angesichts der unklaren Ausgangslage zur künftigen Personalpolitik in Niedersachsen frage ich die Landesregierung:

1.Inwieweit und in welchen Bereichen geht der angekündigte Abbau von 6 000 Stellen in der Landesverwaltung über die nach den bisherigen Zielvereinbarungen bereits entbehrlich gewordenen oder tatsächlich abgesetzten Stellen hinaus, und in welchem Umfang werden die Landesbetriebe und budgetierten Bereiche der Landesverwaltung an dem geplanten zusätzlichen Stellenabbau beteiligt?

2.Auf welche Weise soll dieser zusätzliche Stellenabbau innerhalb von fünf Jahren vollzogen werden, ohne dass betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden und ohne dass Personal und Aufgaben unter Kostenerstattung – d.h. ohne tatsächliche Einsparungen für das Land – auf die Kommunen übertragen werden?

3.Welche Aufgaben gehören nach Ansicht der Landesregierung nicht zu den künftigen Kernaufgaben des Landes?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Infolge der mit den Ressorts abgeschlossenen Zielvereinbarungen werden bis zum 31.12.2003 insgesamt 5.527 Stellen entbehrlich. Hiervon sind bis zum Ende des Jahres 2002 bereits rd. 2.750 Stellen tatsächlich abgesetzt worden. Bei den noch einzusparenden Stellen werden

• im 2. NHPE 2003 für mehr als 700 Stellen das Beschäftigungsvolumen und das Budget bereits abgesenkt und

• ab dem HPE 2004 für die mit uneingeschränkten kw-Vermerken versehenen Stellen in den nachfolgenden Jahren das Beschäftigungsvolumen und das Budget zu jeweils einem Drittel abgesenkt.

Hierdurch wird die monetäre Einsparung aus den Zielvereinbarungen im Haushaltsjahr 2007 realisiert.

Die Landesregierung wird durch eine umfassende Verwaltungsmodernisierung in dieser Legislaturperiode erreichen, dass weitere 6.000 Personalstellen entbehrlich werden.

Der vorgesehene Abbau von 6.000 Personalstellen erfolgt zusätzlich zu den nach den sog. Zielvereinbarungen einzusparenden Stellen. Die infolge anderer Prioritätensetzung im Lehrerbereich und beim Polizeivollzugsdienst zu schaffenden 3.500 Stellen werden durch Einsparungen an anderer Stelle finanziert.

Die Einsparvorgabe bezieht sich grundsätzlich auf die gesamte Landesverwaltung mit Ausnahme der Vollzugsbediensteten der Polizei und der im Unterricht beschäftigten Lehrkräfte in den Schulen. Landesbetriebe und budgetierte Bereiche sind davon nicht von vornherein ausgenom-men. Einzelheiten sind im Laufe der anlaufenden Prüfungen fest zu legen.

Zu 2.:

Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen. An der bestehenden Vereinbarung mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden zur Staats-modernisierung nach § 81 NPersVG aus dem Jahr 2000 wird festgehalten.

Den Prozess des Stellenabbaus wird die Landeregierung durch die intensive Nutzung und Weiter-entwicklung des im Ministerium für Inneres und Sport angesiedelten Instruments der Job-Börse optimieren. Gute Voraussetzungen liegen insoweit durch den bestehenden Einstellungsstopp vor. Die Einzelheiten sind noch fest zu legen.

Soweit eine Verlagerung von Personal in den kommunalen Bereich in Betracht kommt, sind zunächst die entsprechenden Aufgabenbereiche zu identifizieren, die dorthin im Einvernehmen mit den Kommunen verlagert werden können. Dabei sind auch die sich daraus ergebenden Kostenerstattungen oder die Regelungen über eventuelle Übernahmen von Personal des Landes fest zu legen. In diesem Zusammenhang sind dann auch die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zu prüfen und ggf. mit den kommunalen Körperschaften, den Personalvertretungen und dem Personal abzustimmen. Auch die Höhe der andauernden Kosten wird zu klären sein.

Zu 3.:

Die Möglichkeiten sind in den kommenden drei Jahren zu prüfen. Dazu gibt es insgesamt noch keine Festlegungen der Landesregierung. Im Übrigen ist es denkbar auch Aufgaben, die für das Land von erheblicher Bedeutung sind, reduziert, konzentriert oder in anderer organisatorischer Zuständigkeit wahrnehmen zu lassen.

Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung und Reduzierung der Mittelinstanz und der Auflösung der Bezirksregierungen in ihrer heutigen Form werden alle Aufgabenbereiche einer Aufgabenkritik unterzogen. Neben dem Aufgabenwegfall wird ebenfalls die Möglichkeit der Aufgabenreduzierung und -verlagerung sowie einer Aufgabenwahrnehmung durch Private geprüft. Danach werden die Zielorganisation und das Ziel-Beschäftigungsvolumen entwickelt und abschließend festgelegt. Die entsprechenden Projekte werden sich auch mit den Fragen der sozialverträglichen Ausgestaltung befassen und die notwendige Beteiligung sicherstellen. Besonderes Augenmerk wird dabei den Aufgaben im technischen Bereich, wie den Werkstätten, Laboren und Servicediensten gewidmet.

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