Schünemann: „Verfassungsschutz beobachtet „Die Linke.“ als Partei“
HANNOVER. Innenminister Uwe Schünemann widerspricht ausdrücklich einem Offenen Brief der Fraktionsvorsitzenden der Partei DIE LINKE. im Niedersächsischen Landtag, Kreszentia Flauger, an Landtagspräsident Hermann Dinkla und Ministerpräsident David McAllister. Weder sei der Verfassungsschutz, wie Flauger unterstellte, ein Geheimdienst, noch verletze er das Grundgesetz. „Der Niedersächsische Verfassungsschutz hält sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben und an die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze“, so der Minister. So gehöre die Beobachtung von Bestrebungen, bei denen es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Aktivitäten gebe, zu den gesetzlichen Aufgaben des Verfassungs-schutzes. Der Minister betonte, dass der Verfassungsschutz entsprechend dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz die Partei als solche beobachte, nicht jedoch gezielt einzelne Abgeordnete oder Mitglieder. Es würden allerdings einzelne Äußerungen und Aktivitäten von Abgeordneten, die für die Ausrichtung der Gesamtpartei relevant seien, durch die Behörde erhoben und gespeichert. Personenakten über Abgeordnete gebe es jedoch nicht. Überdies würden nachrichtendienstliche Mittel nicht gezielt gegen Abgeordnete und Mitglieder eingesetzt. „Es gibt keine Überwachung von Abgeordneten in Ausübung ihres Mandats, schon gar nicht ihrer Büros“, betonte Schünemann. Jeder Abgeordnete könne sein Mandat ungehindert und frei ausüben, das betreffe auch vertrauliche Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern. Telefone dürften ohnehin nur nach Genehmigung durch die G 10-Kommission überwacht werden und auch nur dann, wenn der Verdacht auf schwere Straftaten vorliege. Dies war und ist nicht der Fall.
Schünemann erinnerte an ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Juli 2010. Das Gericht habe auch die Beobachtung von Spitzenfunktionären und Abgeordneten grundsätzlich für zulässig erklärt. Es dürften sogar Daten über Abgeordnete gespeichert werden, die selbst keine verfassungsfeindlichen Äußerungen oder Aktivitäten an den Tag legen. Der Grundsatz des freien Mandates stehe dem nicht entgegen. Das Gericht halte die Beobachtung der Partei sogar für erforderlich, wenn es ausreichend tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gebe.
„Wir haben zahlreiche solche Anhaltspunkte“, sagte Schünemann. Dies ergebe sich aus ihren Publikationen, sowie aus den Äußerungen führender Vertreter der Linkspartei. Auch das erst vor kurzem beschlossene Grundsatzprogramm der Partei biete dafür Belege. Schünemann verwies auch auf die Unterstützung der Partei von offen extremistischen Strömungen, wie z. B. der Kommunistischen Plattform. Zudem arbeiteten Teile der Partei mit gewaltbereiten Linksextremisten im In- und Ausland zusammen. So gebe es keine Berührungsängste gegenüber terroristischen Organisationen wie der kurdischen PKK. „Und noch immer weigern sich viele Funktionäre der Linkspartei, sich klar von der SED-Diktatur zu distanzieren und einige rechtfertigen stattdessen den Mauerbau“, kritisierte Uwe Schünemann.
„Die Partei die LINKE. hat nach wie vor kein zweifelsfreies Verhältnis zur Demokratie des Grundgesetzes. Es ist an ihr, diese Zweifel klar und unmissverständlich zu beseitigen“, forderte Schünemann die Linkspartei auf.