„Radikalenerlass“
Rede des Innenministers Uwe Schünemann in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19.01.2012; TOP 26 zum Antrag der Fraktion die LINKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den 1960er und 1970er Jahren stand unsere damals noch junge Demokratie vor einer innenpolitischen Bewährungsprobe.
Am rechten Rand formierte sich die NPD und eroberte in kürzester Zeit zahlreiche Landesparlamente.
Gut 20 Jahre nach dem Ende des nationalsozialistischen Unrechtsstaates drohte erneut eine rechtsextreme Partei Einfluss auf die Geschicke unseres Landes zu nehmen.
Und am linken Rand gelang es der vom Bundesverfassungsgericht verbotenen KPD, nun als Deutsche Kommunistische Partei (DKP), wieder Einfluss auf die Bundesrepublik zu nehmen.
Die DKP war vollständig abhängig von der SED und diente als verlängerter westdeutscher Arm der DDR-Diktatur.
Zeitgleich mit den von der DDR gesteuerten massiven Unterwanderungsversuchen radikalisierten sich Teile des linksextremen Spektrums in der Bundesrepublik.
Ihre extremste Variante mündete schließlich in den Terror der Roten Armee Fraktion (RAF), die mit Brandstiftungen, Mordanschlägen und Entführungen eine Spur der Gewalt durch Deutschland zog.
Unter dem Eindruck der extremistischen Bedrohungslage einigten sich Bundeskanzler Willy Brandt und die Regierungschefs der Länder im Januar 1972 auf den so genannten Extremistenbeschluss.
Demnach sollten Beamte verpflichtet sein, sich aktiv für die Erhaltung unserer freiheitlichen Grundordnung einzusetzen. Und Bewerber, die verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickeln,
sollten nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden.
Die damit geforderte Verfassungstreue der Beamten war, wie Willy Brandt noch Jahrzehnte später in seinen „Erinnerungen“ zutreffend feststellte, „inhaltlich nichts Neues“.
Allerdings musste das Gemeinwesen angesichts der damaligen Bedrohungslage Flagge zeigen. Deshalb hat sich Willy Brandt zum richtigen Zeitpunkt als wahrer Streiter für unsere wehrhafte Demokratie erwiesen!
Jeder Beamte in der Bundesrepublik Deutschland steht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu seinem Dienstherrn.
Jeder Beamte verpflichtet sich in seinem Amtseid, Verfassung und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu befolgen und zu verteidigen.
Nichts anderes forderte der Extremistenbeschluss!
Allerdings wurden bei der praktischen Umsetzung des Extremistenbeschlusses auch Fehler gemacht. Manche konkrete Entscheidungen mögen im Rückblick als unverhältnismäßig, manche gar als falsch erscheinen. Jedes Schicksal eines zu Unrecht abgelehnten Bewerbers
bedauere ich ausdrücklich.
Entgegen der im Entschließungsantrag der LINKEN aufgestellten Behauptung waren es aber ausschließlich diese praktischen Umsetzungsfehler, die Willy Brandt im Rückblick kritisiert hat.
Und noch in seinen „Erinnerungen“ hielt er ausdrücklich fest,
dass aktives Bekämpfen der Verfassung sehr wohl den Ausschluss vom öffentlichen Dienst rechtfertigt.
Zur historischen Wahrheit gehört es schließlich auch, dass der Extremistenbeschluss dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt wurde – und von den Karlsruher Richtern für verfassungsgemäß erklärt worden ist!
(siehe Entscheidung BVerfG vom 22.05.1975)
Es spricht für sich, dass der Entschließungsantrag dieses wichtige Urteil einfach unterschlägt.
Das ist auch deshalb schade, weil sich die Aktualität dieses Urteils erst unlängst bewiesen hat.
Im Jahr 2008 wurde ein Mitglied der Neonazi-Band „Noie Werte“, deren Lieder auch auf der „Schulhof-CD“ zu finden sind, vom Amt eines ehrenamtlichen Richters enthoben.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Amtsenthebung bestätigt – und zwar unter maßgeblichem Rückgriff auf seine Entscheidung zum Extremistenbeschluss!
Betrachten wir zum Abschluss einmal nüchtern die Zahlen, die auch Sie, meine Damen und Herren von der LINKEN, in ihrem Antrag anführen:
- 3,5 Millionen Bewerber für den öffentlichen Dienst sollen überprüft worden sein
- gegen etwa 11.000 von ihnen sollen offizielle Ablehnungsverfahren eingeleitet
- 1250 wiederum sollen abgelehnt und 265 entlassen worden sein.
In Prozenten ausgedrückt heißt das:
Gegen etwa 0,3 % aller Überprüften wurde ein Verfahren eingeleitet. Nicht einmal 0,004 % wurden letztlich abgelehnt oder entlassen.
Die Zahlen belegen, dass der Extremistenbeschluss - bei nüchterner Betrachtung - nicht zu einem Klima der Hysterie und der Berufsverbote geführt hat.
Es gibt deshalb keinen überzeugenden Grund, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu folgen!