Disziplinarverfahren gegen Osnabrücker Polizeipräsidentin eingestellt
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat das Disziplinarverfahren gegen die Polizeipräsidentin Heike Fischer der PD Osnabrück am 4. Januar 2012 eingestellt. Nach umfassender Prüfung ist der Beamtin auch unterhalb der Ebene des Strafrechts keine Verletzung beamtenrechtlicher Pflichten vorzuwerfen.
Am 8. Dezember 2011 hatte die Polizeipräsidentin selbst die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich beantragt, um sich von dem Verdacht eines Dienstvergehens in Bezug auf zwei Veranstaltungen am 25. Juni 2011 zu entlasten. Der jeweiligen Einladung entsprechend hatte sie an diesem Tag unter Mitnahme einer Begleitperson die Veranstaltung „Dutch TT 2011“ im niederländischen Assen und ein Konzert in Sögel besucht.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte am 9. Dezember 2011 in gleicher Angelegenheit Ermittlungen wegen Vorteilsannahme und Untreue aufgenommen. Am 20. Dezember 2011 verfügte die Staatsanwaltschaft Osnabrück die Einstellung ihrer Ermittlungen. Eine Strafbarkeit sei nicht festzustellen. Nach den Ermittlungsergebnissen habe es sich sowohl in Assen als auch in Sögel um dienstlich begründete Veranstaltungen gehandelt. Neben der Wahrnehmung mehrerer eindeutig polizeibezogener Aufgaben sei die Teilnahme an den Veranstaltungen unzweifelhaft und ausschließlich den Repräsentationspflichten der Polizeipräsidentin als Behördenleiterin zuzuordnen gewesen.
Die disziplinarrechtlichen Ermittlungen sind zu keinem abweichenden Ergebnis gelangt. Ein Verstoß gegen beamtenrechtliche Pflichten durch Frau Fischer konnte nicht festgestellt werden.