Schünemann: Rund 900 Flüchtlinge aus Drittstaaten könnten in Friedland aufgenommen werden
Hannover. Innenminister Uwe Schünemann hat vorgeschlagen, im Grenzdurchgangslager Friedland bei Göttingen 900 schutzbedürftige Flüchtlinge aus Drittstaaten, u.a. aus den Grenzlagern in Tunesien, Libyen oder Ägypten aufzunehmen. Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte sich am Freitag für eine permanente Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Aufnahme und Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus Drittstaaten (Resettlement) ausgesprochen. Die Innenminister haben für die nächsten drei Jahre eine Aufnahme von jährlich 300 Flüchtlingen in Deutschland beschlossen, die sich in Drittstaaten aufhalten und dort nicht dauerhaft bleiben können. Dabei wird es sich zunächst um Flüchtlinge handeln, die ursprünglich aus Somalia und Eritrea stammen und sich jetzt in Flüchtlingslagern in nordafrikanischen Staaten aufhalten.
„Niedersachsen ist bereit, die vom Beschluss der IMK betroffenen 900 Personen zunächst im Grenzdurchgangslager Friedland unterzubringen. Mit ersten Integrationsmaßnahmen, zum Beispiel Sprachkursen, könnte ihnen der Einstieg in Deutschland erleichtert werden“, sagte der Innenminister in Hannover. Etwa jeder zehnte Flüchtling hätte dann die Möglichkeit, langfristig in Niedersachsen zu bleiben, die übrigen würden nach ihrer Anlaufzeit in Friedland auf die anderen Bundesländer verteilt. In dieser Woche werden die anderen Länder vom Niedersächsischen Innenministerium angeschrieben und ihnen das Angebot unterbreitet.
„Niedersachsen bietet Friedland als dauerhafte Anlaufstelle für alle Menschen an, die im Zuge des Schutzprogramms des UNO-Flüchtlingshilfswerks in den nächsten Jahren nach Deutschland kommen sollen“, so Schünemann weiter. Es gelte jetzt eine Dauerlösung in Friedland zu etablieren. Bereits mit dem Hilfsprogramm für die Irak-Flüchtlinge seien gute Erfahrungen gemacht worden. Schon Anfang 2012 könnten im Grenzdurchgangslager die ersten Flüchtlinge aufgenommen werden.
Deutschland wird sich ab 2012 erstmals regulär an der Aufnahme und Neuansiedlung von Flüchtlingen in der Zusammenarbeit mit dem UNO-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) beteiligen. Beim sogenannten Resettlement-Verfahren sucht das Hilfswerk Aufnahmeländer für Flüchtlinge, die zwar bereits aus ihrer Heimat in ein anderes Land geflohen sind, in diesem Drittland aber unter oft menschenunwürdigen Bedingungen leben müssen und dort nicht dauerhaft bleiben können. Deutschland hatte bereits vor zwei Jahren im Rahmen einer besonderen Aufnahmeaktion 2501 Iraker aus Syrien und Jordanien aufgenommen.
Als „gute Lösung“ bezeichnete Innenminister Schünemann den Beschluss der Innenminister zur auslaufenden Bleiberechtsregelung. Die IMK war sich darüber einig, dass es einer weiteren Verlängerung der Bleiberechtsregelung nicht bedarf. Auf der Grundlage der Bleiberechtsregelung und des Aufenthaltsgesetzes (§23 Abs.1 in Verbindung mit §104a Abs.5 u.6. sowie §8 Abs.1 AufenthG) können die Ausländerbehörden jetzt bundeseinheitlich die Aufenthaltsgenehmigung auf Probe verlängern. Voraussetzungen sind, dass eine günstige Integrationsprognose besteht und sich der Begünstigte nachweislich um die Sicherung des Lebensunterhalts durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bemüht.