Polizeieinsatz beim Bundesligaspiel Hannover 96 gegen Bayern München
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.12.2011; Fragestunde Nr. 49
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Christa Reichwaldt und Pia-Beate Zimmermann (LINKE)
Die Abgeordneten hatten gefragt:
In der Antwort auf die Anfrage teilte Innenminister Uwe Schünemann u. a. mit: „Eine Person konnte nur durch den beherzten Zugriff eines Polizeibeamten vor dem Herabstürzen bewahrt werden. Die Distanz vom oberen Rand der Balustrade bis zum Erdboden bzw. Unterrang beträgt ca. 4,10 Meter.“ Nunmehr ist Video- und Fotomaterial aufgetaucht, welches den Verlauf nicht in der Form wiedergibt, wie es in der Antwort auf die Anfrage dargestellt wurde (http://www.youtube.com/watch?v=3d7uz7T7yz0).
Wir fragen die Landesregierung:
1. Ist die Landesregierung bereit, nach nochmaliger Überprüfung des Vorgangs ihre Darstellung zu verändern?
2. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3. Ist die Landesregierung bereit, unter diesem Aspekt ihre Gesamtbewertung des Polizeieinsatzes am 23. Oktober 2011 zu verändern?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Zu der vorliegenden Anfrage hat mir die Polizeidirektion Hannover als verantwortliche Behörde ergänzend berichtet. Dieser Bericht ist Grundlage meiner nachstehenden Ausführungen.
Das in der Nachfrage benannte Video- und Fotomaterial ist bei der Polizeidirektion Hannover bekannt und nach dortigen Erkenntnissen seit dem 24. Oktober 2011 im Internetportal Youtube eingestellt. Es ist überschrieben mit „Hannover Bayern skandal Polizeieinsatz vom Oberrang geboxt Ausschnitt“ (Fehler im Original übernommen).
Eine Handlung im Sinne der Videoüberschrift ist in dem Video nicht zu erkennen.
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Polizeidirektion Hannover ist die in der Beantwortung der in Rede stehenden Mündlichen Anfrage dargestellte Handlung eines Polizeibeamten, durch die eine Person vor dem Herabstürzen über die Balustrade bewahrt werden konnte, zwischenzeitlich auch durch die Aussage eines der Fanszene angehörenden Zeugen bestätigt worden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Nein.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zur Frage 3:
Nein.