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Mandatsträger beim Castortransport 2011

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.12.2011; Fragestunde Nr. 43


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mündliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Herzog (LINKE)

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags versuchten, sich während des Castortransports 2011 vielfach ein Bild von den Geschehnissen zu machen. Dabei kam es immer wieder vor, dass sie am Passieren von Wachposten der Polizei gehindert wurden oder nicht bzw. verzögert zum Ort des Geschehens vorgelassen wurden. Auch dort wurden sie zum Teil abgedrängt, geschubst und beleidigt.

Auffällig war auch, dass z. B. Pressevertreter sofort durchgelassen wurden, Abgeordnete aber nicht. Sie mussten sich trotz Ausweisens und Vorweisens des Abgeordnetenausweises immer wieder zum Teil langwierigen Überprüfungsprozeduren unterziehen. Es fielen dabei auch Aussagen wie „mit so einem Zettel kann ja jeder kommen“ bezüglich des Abgeordnetenausweises.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Anweisungen hatten die Einsatzkräfte für den Umgang mit Abgeordneten?

2. Wie wurden die eingesetzten Polizisten im Vorfeld des Transports diesbezüglich geschult, insbesondere die aus anderen Bundesländern?

3. Welche Maßnahmen will die Landesregierung in Zukunft treffen, damit ein Abgeordnetenausweis, z. B. verglichen mit einfachen Presseausweisen, ausreichend Akzeptanz erhält und damit auch die Autorität des Niedersächsischen Landtags gewahrt bleibt?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Zu der vorliegenden Anfrage hat mir die Polizeidirektion Lüneburg als verantwortliche Behörde berichtet. Dieser Bericht ist Grundlage meiner nachstehenden Ausführungen.

Auch in diesem Jahr hat die mit der polizeilichen Gesamteinsatzleitung beauftragte Polizeidirektion Lüneburg Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages, anderer Landtage sowie des Deutschen Bundestages die Möglichkeit geboten, sich während des Einsatzes vor Ort ein unmittelbares Bild über die Bedingungen und den Verlauf des Polizeieinsatzes zu verschaffen sowie über die polizeilichen Maßnahmen informieren zu lassen.

Eine entsprechende Einladung durch den Minister für Inneres und Sport haben 22 Abgeordnete angenommen. Die Einsatzbeobachtungen sind durch die unmittelbar an die Gesamteinsatzleitung angebundene Stabsstelle Betreuung und Information begleitet worden.

Die pauschal erhobenen Vorwürfe waren bisher bei der Polizeidirektion Lüneburg nicht bekannt und konnten aufgrund fehlender konkreter Angaben nicht geprüft werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Der Einsatzbefehl der Polizeidirektion Lüneburg zum polizeilichen Einsatz aus Anlass des Castortransportes 2011 enthält ausführliche Hinweise auf die Immunität von Mitgliedern von Landtagen, des Bundestages und des Europäischen Parlaments. Zudem weist er die Einsatzkräfte darauf hin, dass Mitglieder dieser Parlamente während des Einsatzes nicht über besondere, über die anderer Bürger oder Versammlungsteilnehmer hinausgehende Rechte verfügen.

Aufgrund ihres besonderen Status sollte ihnen jedoch unabhängig von der organisierten Einsatzbeobachtung der Zugang zu Einsatzorten gewährt werden, sofern es aufgrund der konkreten Einsatzsituation tatsächlich möglich war. Kurzfristige Beeinträchtigungen zur Feststellung des berechtigten Anliegens, z.B. beim Passieren von Kontrollstellen, sind dabei allerdings nicht auszuschließen.

Der Befehl war allen Einsatzkräften bekannt, in Besprechungen sind den Kräften zusätzlich die genannten Regelungen erläutert worden. Dies gilt auch für die Einsatzkräfte aus anderen Ländern und der Bundespolizei, die das Land Niedersachsen bei der Bewältigung dieses Einsatzes unterstützt haben.

Zur Frage 3:

Die in der Beantwortung zu den Fragen 1 und 2 dargestellte Verfahrensweise ist geübte Praxis bei der Vorbereitung und Durchführung polizeilicher Einsätze.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

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erstellt am:
12.12.2011

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