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Smart Meter

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.12.2011; Fragestunde Nr. 41


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Jan-Christoph Oetjen (FDP)

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die zunehmende dezentrale Energieversorgung aus erneuerbaren Energien stellten die Energieversorgungssysteme vor sehr große Herausforderungen. Die künftige Gewährleistung von Versorgungssicherheit und -qualität auf dem heutigen Niveau erfordert von den Energieversorgungsunternehmen neue Ansätze und innovative Lösungen für die Probleme in den Bereichen Frequenz- und Spannungshaltung sowie zur Bereitstellung von Blind-, Kurzschluss- und Regelleistung. Abhilfe sollen intelligente Stromsysteme, sogenannte Smart Grids, und digitale Stromzähler, sogenannte Smart Meter, schaffen. Der verpflichtende Einbau der Smart Meter ist seit 2010 durch den § 21 b Energiewirtschaftsgesetz a. F. (EnWG 2005) bzw. durch den § 21 c des aktuellen Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Obwohl es aufgrund technischer Probleme und fehlender Verfügbarkeit derzeit kaum zu Einbauten der geforderten Messsysteme kommt, warnen Sicherheitsbehörden vor möglichen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit durch den Einbau von intelligenten Stromzählern. Hackerangriffe auf Smart Metering Systeme in den USA belegen den akuten Handlungsbedarf. Cyber-Terrorismus wäre durch geeignete Schadsoftware in der Lage, die vielschichtige Verwundbarkeit und Abhängigkeit unserer Gesellschaft für Erpressungsversuche oder öffentlichkeitswirksame Aktionen auszunutzen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Einführung von intelligenten Messsystemen vor dem Hintergrund von Angriffen auf das Versorgungsnetz oder Erpressungsversuchen von Netzbetreibern oder Regierungen?

2. Liegt die Endversion des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Entwicklung eines Schutzprofils für Smart Meter (geplant September 2011) vor, und wie lauten die Empfehlungen und Vorgaben?

3. Wie sinnvoll wäre die Entwicklung einer Risikokommunikationsstrategie für die Bevölkerung als „Aktivposten“ der Katastrophenbewältigung, z. B. im Fall eines großräumigen Stromausfalls?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Die Einführung der Smart-Meter-Technologie soll zu einem geringeren Energieverbrauch führen und dem Endverbraucher Kosteneinsparungen ermöglichen. Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste und des Fraunhofer-Verbunds Energie lassen sich – nach konservativer Schätzung – in den privaten Haushalten gut zehn Terawattstunden (= 10 Mrd. Kilowattstunden) pro Jahr einsparen. Energieeinsparungen in einer derartigen Größenordnung lassen sich allerdings erst realisieren, wenn durch einen flächendeckenden Einsatz von digitalen Stromzählern als Kontroll- und Steuereinheit die Basis für ein intelligentes Stromnetz gelegt wird. Bei einem solchen intelligenten Stromnetz lässt sich Energie vom Ort der Erzeugung zu nahezu jedem beliebigen Punkt verschieben – ähnlich wie Informationen im Internet.

Über je mehr „Intelligenz“ diese Geräte verfügen, desto mehr Dienstleistungen lassen sich ersinnen – aber auch umso mehr Angriffsmöglichkeiten ergeben sich. Letzten Endes sind digitale Stromzähler nichts anderes als Computer, die miteinander verbunden sind. Somit lassen sich auch die meisten herkömmlichen Angriffsmethoden gegen Computer oder Computersysteme gegen sie anwenden. Hieraus folgt, dass es bei der Einführung der Smart-Meter-Technologie unabdingbar ist, von Beginn an auf ausreichende Schutzmaßnahmen zu achten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich alle technischen Neuerungen, die geeignet sind, den Energieverbrauch zu senken und dadurch die Belastung der Umwelt und die Kosten der Endverbraucher zu senken. Auch bei der Einführung neuer Techniken und Technologien, die diesem Zwecke dienen, müssen indes die Informationssicherheit und der Datenschutz in vollem Umfang gewährleistet werden.

Zu Frage 2:

Der Landesregierung liegt zum „Schutzprofil des BSI für Smart Meter“ der letzte Entwurf aus der dritten Kommentierungsrunde vor. Dieser wurde am 26. August 2011 vom BSI in die Evaluierung gegeben. Ein Veröffentlichungstermin für das zertifizierte Schutzprofil wurde bislang von Seiten des BSI noch nicht kommuniziert.

Das Schutzprofil (Entwurf) betrachtet folgende Themen:

Protokollierung

Kommunikation

Verschlüsselung

Identifizierung und Authentisierung

Sicherheitsmanagement

Datenschutz

Eigensicherheit des Smart Meters und

Absicherung der Kommunikation zwischen dem Smart Meter Gateway und anderen Marktteilnehmern.

Ergänzend zum Schutzprofil wird seitens des BSI an einer Technischen Richtlinie für intelligente Messsysteme (BSI TR-03109) gearbeitet. Der erste Entwurf wurde am 14. Oktober 2011 im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Berlin vorgestellt. Die geplante Technische Richtlinie gliedert sich demnach in:

Anforderungen an die Interoperabilität der Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems für Stoff- und Energiemengen

Kryptographische Vorgaben für die Infrastruktur von Messsystemen

das Sicherheitsmodul eines Smart Metering Systems

Public Key Infrastruktur für Smart Meter Gateways.

Aus den dem Ministerium für Inneres und Sport vorliegenden Unterlagen und Dokumenten geht hervor, dass nur zertifizierte Smart Meter Gateways eingesetzt werden sollen. Des Weiteren soll die Widerstandsfähigkeit der Smart Meter Gateways gegen neue Angriffsmethoden alle zwölf Monate durch das BSI geprüft werden.

Zu Frage 3:

Die Sensibilisierung der Bevölkerung für den Selbstschutz ist als präventive Maßnahme ein wichtiges Anliegen der zuständigen Behörden. Dabei ist das Ereignis, das zu einer Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger führen kann, nachrangig zu betrachten. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat hierzu die Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“ herausgegeben, die auch über das Internet unter www.bbk.bund.de bezogen werden kann.

Die Information der Endverbraucher über die Gefahr eines Missbrauchs, die mit dem Einsatz von Smart Metern einhergehen könnte, wird in erster Linie durch die Unternehmen der Energiewirtschaft erfolgen. Ob und inwieweit die Entwicklung einer Risikokommunikationsstrategie als Teil der Katastrophenbewältigung, z.B. im Falle eines großräumigen Stromausfalls, sinnvoll ist, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen. Hier bleiben insbesondere das Ergebnis der unter 2.) erwähnten Arbeiten des BSI und die hieraus abzuleitenden Empfehlungen und Vorgaben abzuwarten.

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erstellt am:
12.12.2011

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