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Kommunale Finanzen

Rede des Innenministers Uwe Schünemann in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 06.12.2011; TOP 7 zum Antrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE


Sehr geehrte Damen und Herren,

den Beweis dafür, dass die Kommunen und ihre Finanzen bei der derzeitigen Landesregierung in besten Händen sind, erhalten Sie, wenn Sie sich die Entschließungsanträge von SPD und Linken anschauen.

Die immergleichen Forderungen sind sattsam bekannt. Denn: Seit mehr als drei Jahren debattieren wir in den Plenarsitzungen wieder und wieder die gleichen Argumente und Vorwürfe. Dabei lässt sich die einzige und wiederholt vorgebrachte Empfehlung der Opposition in wenigen Worten zusammenfassen: Mehr Geld! Jedoch leider ohne weitere, insbesondere ohne irgendwelche konstruktiven Vorschläge.

Die Landesregierung hat hingegen:

1. Durch konsequente Kommunalisierung von Aufgaben nach der Auflösung der Bezirksregierungen 2005 die Kompetenzen der Kommunen massiv gestärkt. Weitere Kommunalisierungen werden ergebnisoffen geprüft.

2. Mit dem Zukunftsvertrag ein Instrumentarium geschaffen, welches über eine reine Entschuldungshilfe hinaus geht. Bundesweit einmalig wird ein ganzheitlicher Ansatz zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit strukturschwacher Kommunen verfolgt. Hierzu gehören auch

1. die Übertragung weiterer Aufgaben auf die kommunale Ebene bei Beachtung des strikten Konnexitätsprinzips,

2. die konsequente Prüfung der Standardreduzierung und des Bürokratieabbaus als gemeinsame Daueraufgabe

3. sowie eine ressortübergreifende, integrative Regional- und Strukturpolitik als flankierende Maßnahme der an dem Entschuldungsprogramm teilnehmenden Kommunen.

Beim Entschuldungsprogramm sind bis heute bereits durch Verträge oder durch Beschlussempfehlungen der mit den Kommunalen Spitzenverbänden paritätisch besetzten Entschuldungskommission rund 450 Millionen Euro gebunden.

3. Mit der Umsetzung des Konjunkturpakets II ist für die niedersächsischen Kommunen eine echte Erfolgsgeschichte verbunden. Hier hat das Land sehr schnell und pragmatisch die Vorgaben des Bundes umgesetzt und durch eigene Anteile aufgestockt. Soweit es die Finanzhilfen für zusätzliche Investitionen betrifft, sind nicht nur die vom Bund geforderten 70%, sondern sogar 78% der Bundesmittel an die kommunale Ebene weitergegeben worden. Insgesamt handelt es sich dabei um 712,5 Millionen €. Die 600 Millionen - Pauschale für die Kommunen ist schon jetzt bis auf dem letzten Cent ausgegeben worden, wobei rund 75% in den Bildungsbereich geflossen sind. Dies ist eine großartige Bilanz und das Vertrauen, welches wir in die Kommunen bei der konstruktiven Umsetzung gesetzt haben, ist vollkommen gerechtfertigt gewesen.

4. Der kommunale Finanzausgleich ist von uns gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden weiterentwickelt worden. Zuvor hat uns der Staatsgerichtshof in mehreren Urteilen bestätigt, dass die von der Landesregierung für notwendig erachteten Weiterentwicklungen mit der Verfassung in Einklang stehen. Die SPD musste in ihrer Regierungszeit erst zwei Niederlagen in Bückeburg einstecken, bis ihr ein solches Ergebnis gelungen ist.

Apropos kommunaler Finanzausgleich: Dieser hat zuletzt regelmäßig Rekordhöhen erreicht. Anstatt geradezu reflexartig die Erhöhung der Verbundquote und damit die Missachtung der so genannten Verteilungssymmetrie zwischen Land und Kommunen zu fordern, empfehle ich, einfach einen Blick auf die Zahlen zu werfen! Im Übrigen haben wir in kaum einem anderen Bundesland eine derartige Freiheit bei den Verwendungsmöglichkeiten der Schlüsselzuweisungen. Selbst eine früher bestehende Investitionsbindung eines Teils der Schlüsselmasse haben wir zugunsten einer freien Verfügbarkeit für die Kommunen aufgehoben. Schließlich ist der Grundsatz der strikten Konnexität unter dieser Landesregierung in die Verfassung aufgenommen worden. Die Kommunen in Niedersachsen sind damit endlich vor der Übertragung von Aufgaben ohne Gegenfinanzierung geschützt.

Und im Übrigen hat die Landesregierung in den Verhandlungen auf Bundesebene vieles für die Kommunen erreicht. Als Stichworte nenne ich an dieser Stelle nur: Absenkung der Gewerbesteuerumlage, Bildungs- und Teilhabepaket und Übernahme der Kosten für die Grundsicherung durch den Bund.

Auf einen Punkt der Entschließungsanträge möchte ich abschließend noch eingehen, weil mir dieser persönlich sehr am Herzen liegt:

Die Gemeindefinanzkommission hat am 15. Juni ihre Tätigkeit beendet. Basis der letzten Sitzung waren insbesondere die Beschlussempfehlungen der zuarbeitenden Arbeitsgruppen „Rechtsetzung“ und „Standards“. An dieser Stelle möchte ich nur auf die Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hinweisen.

Der Bund wird danach einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen leisten. Die Ausgabenerstattung an die Kommunen für die Grundsicherung im Alter und für die Grundsicherung bei Erwerbsminderung soll von derzeit 15 % auf 45 % im Jahr 2012 und auf 75 % im Jahr 2013 schrittweise angehoben werden.

Ab dem Jahr 2014 werden den Kommunen ihre Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung vollständig dann zu 100 % erstattet. Und da sich mit großer Sicherheit diese sozialen Lasten zukünftig dynamisch nach oben entwickeln werden, fällt eine immer größer werdende Ausgabeposition bei den Landkreisen und kreisfreien Städten weg und die Finanzausgaben werden ein Stück berechenbarer.

So wie die Landesregierung die Entlastungen der Kommunen auf der Ausgabenseite und natürlich auch die durch die Kommission gestärkte Stellung der Kommunen bei der Rechtsetzung begrüßt, so bedauerlich ist es, dass sich die Kommission nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Verstetigung und Verbesserung der kommunalen Einnahmeseite verständigen konnte. Ich halte es deshalb für notwendig, den im Rahmen der Gemeindefinanzkommission begonnenen Diskurs über praktikable Lösungsansätze für eine nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzsituation fortzusetzen. Ziel muss es dabei zweifelsohne sein, die zukünftige Leistungsfähigkeit unserer Gemeinden und Landkreise zu gewährleisten. Allerdings irritieren mich Ihre Einlassungen im Antrag, die Gemeindefinanzkommission hätte zum Ziel gehabt, die Gewerbesteuer abzuschaffen und durch untaugliche Alternativen zu ersetzen.

Seit Beginn meiner Tätigkeit in der Gemeindefinanzkommission habe ich Ihnen hier, an dieser Stelle, zu unzähligen Erschließungsanträgen, und parlamentarischen Anfragen, immer wieder erklärt, dass Minister Bode und ich für die Landesregierung immer das Ziel der „Verbesserung und nachhaltigen Verstetigung der kommunalen Finanzen“ verfolgt haben.

Richtig ist lediglich, dass ich immer darauf hingewiesen habe, dass die Gewerbesteuer auf Grund ihrer hohen Volatilität keine in der Höhe verlässliche Einnahme für die Gemeinden darstellt und dass ich mich aus diesem Grund innerhalb und außerhalb der Kommission für die Prüfung mehrerer Steuermodelle ausspreche.

Es sollte aber niemand glauben, die von der Kommission entwickelten Finanzierungsmodelle, darunter auch das von der niedersächsischen Landesregierung eingebrachte Niedersachsen-Modell, würden mit dem Ende der Kommission in Vergessenheit geraten. Diese Modelle werden weiterhin Gegenstand der finanzfachlichen und finanzpolitischen Diskussion auf Bundes- und Länderebene sein. Damit werden auch unsere umfangreichen Zuarbeiten zur Kommissionstätigkeit nicht ohne Ergebnis bleiben. Sie werden mit den Finanzierungsmodellen, vor allem mit der Entwicklung des Niedersachsen-Modells, weit in die Zukunft hinein Wirkung zeigen.

Selbst die Kommunalen Spitzenverbände warnen in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu Ihren Entschließungsanträgen vor übertriebenen Aktionismus. Ich empfehle Ihnen, sich diesen Hinweis endlich zu Herzen zu nehmen. Die Landesregierung wird die Finanzlage der Kommunen jedenfalls weiterhin fest im Blick behalten.

Presseinformation

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erstellt am:
07.12.2011

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