Russischer Familie Lapine aus dem Landkreis Cuxhaven soll Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden
HANNOVER. Die Eheleute Lapine reisten am 17.12.1991 illegal in das Bundesgebiet ein. Der Sohn Konstantin folgte seinen Eltern am 13.05.1993. Nachdem das Asylverfahren für alle Familienmitglieder erfolglos verlaufen war, wurde die Familie am 01.07.1999 rechtmäßig in die Russische Föderation abgeschoben. Die sowjetischen Pässe der Familie wurden der Flugbesatzung ausgehändigt. Eine Ausstellung neuer Pässe wäre problemlos möglich gewesen. Im September 1999 reiste die Familie erneut illegal nach Deutschland ein.
In einer Härtefalleingabe wurde ein Härtefallersuchen beschlossen. Das Innenministerium hat diesem Ersuchen am 11.08.2009 entsprochen. Ziel war und ist es, der Familie eine Aufenthaltserlaubnis nach §23a AufenthG zu erteilen und eine Abschiebung zu verhindern.
Grundlage dafür ist allerdings, dass sie nach §5 Aufenthaltsgesetz im Besitz gültiger Pässe ihres Herkunftslands sind. Die Ausländerbehörde und das Ministerium haben in den letzten drei Jahren die Familie intensiv beraten. Es wurden immer wieder Hinweise gegeben, wie die Familie Lapine die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht erfüllen kann. Aktuell wird die zuständige Ausländerbehörde noch einmal mit der Familie darüber ein Gespräch führen. Hierzu soll, entgegen der üblichen Praxis, auch eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 23a AufenthG für 6 Monate in Aussicht gestellt werden, damit die Wiedereinreise nach der Passbeschaffung erfolgen kann, ohne dazu ein Visum zu beantragen.