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Pistorius und Niewisch-Lennartz fordern Beweislastumkehr zur wirkungsvollen Bekämpfung organisierter Kriminalität

- Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und das Justizministerium stellen Lagebild „Organisierte Kriminalität 2013“ vor -


Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, und Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz haben heute (01.12.2014) das gemeinsame Lagebild "Organisierte Kriminalität 2013" vorgestellt. Pistorius und Niewisch-Lennartz fordern angesichts der heute vorgestellten Daten und Zahlen, schnellstmöglich die Beweislastumkehr einzuführen, um der Organisierten Kriminalität den Nährboden zu entziehen. "Die verfassungskonforme Beweislastumkehr wäre ein großer Schritt bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Vermögensabschöpfung durch kriminelle Organisationen", so Pistorius. Außerdem, so die Ministerin und der Minister, stellt vor allem die Bekämpfung von Cybercrime eine neue Schwerpunktaufgabe dar.

2013 wurden in Niedersachsen 67 (2012: 77) Ermittlungskomplexe bearbeitet. Von diesen waren 54 (2012: 59) bei niedersächsischen Polizeidienststellen anhängig, 13 (2012: 18) wurden durch Dienststellen des Bundes (BKA und Zoll) sowie durch ein anderes Bundesland geführt. Der Schwerpunkt der polizeilichen Ermittlungen lag wie in den Vorjahren mit ca. 42 Prozent in der Bekämpfung des Rauschgifthandels bzw. -schmuggels.

Im Bereich Cybercrime gibt es bisher keine eigenständige Erfassung im OK-Lagebild. Die aus den 90er Jahren stammende bundesweite OK-Definition muss dringend um den Kriminalitätsbereich der Cybercrime erweitert werden. Der verursachte Gesamtschaden der von niedersächsischen Dienststellen bearbeiteten Verfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität beträgt rund 78 Mio € (2012: rund 100 Mio. €).


Ebenso sind die durch die Organisierte Kriminalität in diesen Komplexen erzielten kriminellen Gewinne mit 36,6 Mio. € etwas geringer als im Vorjahr (2012: 41,4 Mio. €). Die von den Strafverfolgungsbehörden festgestellten illegalen Gewinne konnten allerdings nur zu ca. 7 % abgeschöpft werden. Die Abschöpfungssumme im Jahr 2013 liegt mit ca. 2.5 Mio. Euro deutlich unter dem Wert des Vorjahres (2012: ca. 6.5 Mio. Euro).


Die Gewinnabschöpfung ist ein zentraler Ansatz bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Mit den herkömmlichen Ermittlungsansätzen gelingt es den Strafverfolgungsbehörden nur begrenzt, die Finanzströme aufzudecken. Durch vereinfachte und verbesserte Vorschriften zur Vermögensabschöpfung, insbesondere der Beweislastumkehr, könnten wichtige Voraussetzungen geschaffen werden, um die Gewinne der OK-Täter abzuschöpfen und die OK-Strukturen damit nachhaltig zu schwächen, so Pistorius und Niewisch-Lennartz.

Die Ermittlungen richteten sich in den 67 Ermittlungskomplexen 2013 gegen 862 Tatverdächtige (2012: 951) aus 55 verschiedenen Staaten. Allerdings hatten im Berichtsjahr 109 Tatverdächtige eine abweichende Geburtsnationalität. Über die Hälfte davon, nämlich 59 Tatverdächtige, wurden in einem der 15 Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion geboren.

Im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität haben die niedersächsischen Behörden seit mehreren Jahren Schwerpunkte in den Bereichen gesetzt:

- Rockerkriminalität

- Russisch-/Eurasische OK

- Clankriminalität (u.a. Mhallamiye)

Die Bekämpfung von Cybercrime wird künftig eine weitere Schwerpunktaufgabe im Bereich der Organisierten Kriminalität darstellen.

Rockerkriminalität

Dass die kriminellen Rockerbanden in Niedersachsen ihren Aktivitäten nicht mehr in dem Maß wie bisher nachgehen können, ist maßgeblich auf die polizeiliche Schwerpunktsetzung zurückzuführen. Die in diesem Jahr durch das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Justizministerium erlassenen Kennzeichenverbote sowie das erste Niedersächsische Vereinsverbot gegen den HAMC Göttingen sind zweifelsohne Ergebnisse des konsequenten und ganzheitlichen Vorgehens gegen kriminelle Rockerorganisationen.

In diesem Jahr haben sich bereits einige Ortsgruppen der Rocker selbst aufgelöst. Die Rockerszene wird auch weiterhin ein Schwerpunkt der Kriminalitätsbekämpfung bleiben.

Russisch- /Eurasische OK (REOK)

Die REOK umfasst im weitesten Sinne alle Strukturen Organisierter Kriminalität, die von Personen dominiert werden, die in der ehemaligen Sowjetunion oder deren Nachfolgestaaten geboren wurden und eine entsprechende Prägung erfahren haben. Das verbindende Element dieses Personenkreises ist neben den kulturellen Gemeinsamkeiten die russische Sprache. Zu den Strukturen gehören neben einem straff organisierten hierarchischen Aufbau auch gemeinsame Treffen (sog. Shodkas) sowie gemeinsame Kassen (sog. Obshchaks).

11 Ermittlungskomplexe mit 166 Tatverdächtigen (2012 – 10 Ermittlungskomplexe mit 153 Tatverdächtigen) wurden in diesem Bereich 2013 in Niedersachsen geführt.

Eine niedersächsische Bekämpfungskonzeption auf Basis bundesweiter Handlungsempfehlungen ist im Mai 2014 in Kraft gesetzt worden. Ziel ist die Verbesserung der Erkenntnislage zu den deliktsübergreifend tätigen REOK-Gruppierungen. Denn gerade von der Russisch-/Eurasischen OK sind die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens teils unmittelbar betroffen. Eine Besonderheit dieser OK-Strukturen ist nämlich die Betätigung in verschiedenen Bereichen der Massenkriminalität (organisierte Eigentumsdelikte wie z. B. Wohnungseinbrüche, Ladendiebstähle) sowie dem Rauschgifthandel.

Clankriminalität

Im Zusammenhang mit ethnisch abgeschotteten Familienstrukturen ist zuletzt durch Schießereien auf offener Straße 2013 in Salzgitter und am 05.09.2014 vor dem Klinikum in Lüneburg die Bevölkerungsgruppe der Mhallamiye öffentlichkeitswirksam in Erscheinung getreten.

Eine besondere Rolle in der sogenannten Clankriminalität spielt die plötzlich auftretende Gewalt zwischen offenbar verfeindeten Familien. Eine gute Vernetzung untereinander führt dabei zu einer schnellen Mobilisierung und Zusammenführung einer großen Anzahl von Familienmitgliedern oder deren Unterstützern.

Die das Sicherheitsgefühl erheblich beeinträchtigenden „Clan-Auseinandersetzungen“ sind in Niedersachsen bisher nur vereinzelt öffentlich zu Tage getreten. Auf Grund verschiedener krimineller Aktivitäten, insbesondere im Rauschgiftbereich, stellt die Bekämpfung der Clankriminalität in Niedersachsen einen weiteren Schwerpunkt bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität dar. Im Jahr 2013 wurden in Niedersachsen vier Ermittlungskomplexe zu Rauschgiftdelikten, an denen Mhallamiye beteiligt waren, bearbeitet. Aufgrund der patriarchalischen Familienstrukturen, der Abschottung der Clans und dem Einwirken auf Zeugen steigen die Anforderungen an die Ermittler stetig.

Cybercrime

Der Bereich Cybercrime wird bundesweit bislang nur selten als Organisierte Kriminalität eingeordnet. Das bundeseinheitliche Lagebildraster ermöglicht bislang auch keine gesonderte Erfassung und Darstellung von Cybercrime-OK-Verfahren. Bislang werden Cybercrimekomplexe deshalb der Gruppe der „Sonstigen Kriminalitätsbereiche“ zugeordnet. Vor diesem Hintergrund sind im bundesweiten Lagebild OK des Jahres 2013 insgesamt nur sechs Cybercrime-Verfahren erfasst. Die Hälfte aller Cybercrime-OK-Komplexe wurde dabei durch niedersächsische Strafverfolgungsbehörden erkannt und bearbeitet. Dabei handelt es sich z. T. um bundesweite Sammelverfahren. Die Täter gehen dabei hoch professionell, abgeschottet, international straff und hierarchisch organisiert vor. Die Täter bzw. Tätergruppen agieren unabhängig und ohne Wissen voneinander und nutzen dabei dabei immer die neuesten technischen Möglichkeiten im IT-Bereich.

Minister Pistorius betont, dass neben den technischen Möglichkeiten für die Polizeiarbeit in diesem Bereich insbesondere die individuellen IT-Kompetenzen der Mitarbeiter wichtig sind. Das sei ein Kernelement der strategischen Ausrichtung der niedersächsischen Landespolizei bei der "Strategie 2020". Ein umfassendes Aus- und Fortbildungskonzept der niedersächsischen Polizeiakademie für den Bereich Cybercrime wird aktuell umgesetzt. Zudem werden neue innovative Wege beschritten: In einem Pilot-Webinar mit Unterstützung der Hochschule Emden/Leer wurden 25 Spezialisten aus der Landespolizei über mehrere Monate etwa in den Bereichen Netzwerktechnologie, Betriebssysteme, Programmierung oder Scripting geschult. Im kommenden Jahr sind zwei weitere sog. Webinare für die Spezialisten der Cybercrime-Bekämpfung in Kooperation mit der Hochschule Emden/Leer geplant.

In diesem Zusammenhang wird am 09.12.2014 ein Rahmen-Kooperationsvertrag zwischen der Hochschule und dem Landespolizeipräsidium unterzeichnet. In den Bereichen Cybersicherheit und Cybercrime-Bekämpfung vereinbaren die Vertragsparteien gemeinsame Aktivitäten in der Fortbildung, Forschung und Lehre.

Schwerpunktstaatsanwaltschaften

Die Strafverfolgungsbehörden in Niedersachsen sind bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität gut aufgestellt. Seit Jahren bestehen bei allen elf niedersächsischen Staatsanwaltschaften spezialisierte OK-Dezernate. Darüber hinaus bestehen für bestimmte Deliktsgruppen sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften: Die Staatsanwaltschaften Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Stade sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen. Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bearbeitung von Korruptionsstrafsachen (sog. Zentralstellen für Korruptionsstrafsachen) sind bei den Staatsanwaltschaften Braunschweig, Hannover, Osnabrück und Verden angesiedelt. Bei diesen Staatsanwaltschaften wird die organisierte Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben und der Korruption bekämpft. Um die strafrechtliche Bekämpfung der von der organisierten Betäubungsmittelkriminalität ausgehenden besonderen Gefahren zu verbessern, sind zudem bei den Staatsanwaltschaften Hannover und Aurich Schwerpunktabteilungen für Betäubungsmittelstrafsachen (Zentralstellen für Betäubungsmittelstrafsachen) eingerichtet worden. Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) sind bei den Staatsanwaltschaften in Göttingen, Osnabrück und Verden errichtet.

Personalverstärkung

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz: „Wir haben rechtzeitig erkannt, dass das Internet bislang ungeahnte und vor allem ständig neue Möglichkeiten für Straftäter eröffnet und wir darauf reagieren müssen: Deshalb haben wir die 2012 eingerichteten Zentralstellen zur Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnik in diesem Jahr noch einmal um insgesamt fünf neue Stellen für Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte verstärkt.“ Davon je zwei für die IuK-Zentralstellen in Osnabrück und Verden und eine Stelle für die Zentralstelle in Göttingen.

Ein Ergebnis dieser Bündelung von Kompetenzen und Personalressourcen ist die Entdeckung des sog. „Datenklaus“ von 16 Millionen Zugangsdaten in Form von E-Mail-Adressen und Passwörtern durch die IuK-Zentralstelle der Staatsanwaltschaft Verden. „ Das ist ein sensationeller Erfolg unserer Spezialisten von der Staatsanwaltschaft Verden. Die niedersächsischen IuK-Zentralstellen setzen bundesweit Maßstäbe, sie führen bundesweite Sammelverfahren und verfügen über einen exzellenten Ruf“, so die niedersächsische Justizministerin.

Menschenhandel

Nach dem vorliegenden OK-Lagebild stellen sich insbesondere die Straftaten aus dem Bereich des Menschenhandels als rückläufig dar. Im Jahr 2013 gab es nur einen Ermittlungskomplex aus dem Bereich Schleusung und Menschenhandel, im Jahr 2012 waren es immerhin noch drei Ermittlungskomplexe. Die geringe Zahl der Verfahren wegen Menschenhandels bedeutet jedoch nicht, dass diese Form der Organisierten Kriminalität auch nur in geringem Maße existiert. Tatsächlich gestalten sich die Ermittlungen der diesen Bereichen zugrundeliegenden Straftaten häufig sehr schwierig. Es ist von einem hohen Dunkelfeld auszugehen. Gerade bei Organisierter Kriminalität in Bereichen wie dem Menschenhandel steht zu vermuten, dass die (bundesweit) relative geringe Anzahl von Verurteilungen nicht dem tatsächlichen Ausmaß dieser Kriminalitätsform entspricht. Als Ursachen hierfür gilt u.a. neben Schwierigkeiten bei der Informationsgewinnung und der häufig fehlenden Aussagebereitschaft von Opferzeuginnen und -zeugen auch immer wieder die als von Praktikern als unübersichtlich und schwer handhabbar empfundenen Vorschriften der §§ 232 ff. StGB.

Genau dort hat das Niedersächsische Justizministerium angesetzt, im letzten Jahr eine Bundesratsinitiative gestartet und einen Gesetzentwurf zum Menschenhandel vorgelegt. Ministerin Niewisch-Lennartz: „Die Richtlinie hätte vom Bund bis Anfang April 2013 umgesetzt werden müssen, dies ist aber bisher wegen der Untätigkeit der früheren schwarz-gelben Bundesregierung nicht geschehen. Unser Gesetzentwurf dient deshalb zum einen der Umsetzung der strafrechtlichen Aspekte der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer.“

Justizieller Teil des OK-Lagebildes:

Im Jahr 2013 gab es 82 Ermittlungskomplexe, die ihrerseits aus einer Vielzahl von Einzelverfahren bestanden. Diese 82 Ermittlungs- und Verfahrenskomplexe mit OK-Status setzen sich zusammen aus 64[1] von der Polizei und den Staatsanwaltschaften gemeinsam gemeldete Ermittlungskomplexen sowie weiteren 18 Verfahrenskomplexen, die nicht mehr bei der Polizei, aber noch bei den Staatsanwaltschaften oder Gerichten anhängig sind oder waren. Die 82 Komplexe umfassen insgesamt 216 Ermittlungsverfahren. Davon wurden 55 mit einer Anklage abgeschlossen, 52 mangels zu einer Anklageerhebung ausreichenden Tatverdachts eingestellt und 6 Verfahren aus anderen, insbesondere verfahrensrechtlichen Gründen eingestellt. Im Jahr 2013 sind insgesamt 34 Strafverfahren bzw. Hauptverhandlungen gegen einen oder mehrere Angeklagte aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität durchgeführt und mit einem Urteil abgeschlossen worden. Dabei wurden insgesamt 46 Straftäter aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität verurteilt. Bei den Verurteilungen in OK-Verfahren haben die Gerichte im Jahr 2013 mit Ausnahme von fünf auf Geldstrafe lautenden Urteilen ausschließlich Freiheitsstrafen verhängt. Freisprüche gab im letzten Jahr keine! Das bedeutet: Die Anklagen führten regelmäßig zur Verurteilung. Antje Niewisch-Lennartz: „Das spricht für die Qualität der Anklagen der Arbeit der in jüngster Zeit vielfach gescholtenen Staatsanwaltschaften.“

Die überwiegende Zahl der Freiheitsstrafen betraf solche zwischen 2 und 4 Jahren. Das waren insgesamt 16. In 10 Fällen wurden Freiheitsstrafen zwischen 1 und 2 Jahren verhängt. In 6 Fällen hat das Gericht Freiheitsstrafen zwischen 4 und 6 Jahren festgesetzt und in 4 Fällen wurden Freiheitsstrafen zwischen 6 und 9 Jahren ausgeurteilt. Die durchschnittliche Verhandlungsdauer in OK-Verfahren lag zwischen wenigstens 1 Tag und höchstens 13 Tagen. Über die Hälfte der Verfahren (ca. 53%) waren Strafkammersachen und konnten innerhalb von 2 bis 5 Verhandlungstagen abgeschlossen werden. Verständigungen gemäß § 257c StPO (sog. Deals) haben 2013 in 60,6 % der Hauptverhandlungen stattgefunden (2012: 30%, 2011: 38,8%, 2010: 51,2%). Niewisch-Lennartz: „Darauf können wir stolz sein, denn diese Zahlen bedeuten, dass die Beweislage erdrückend war.“


1 Die Diskrepanz zwischen den genannten Zahlen (Polizeibehörden: 67 Ermittlungskomplexe (EK), Staatsanwaltschaft: 64 EK) ist darin begründet, dass drei EK von den sachbearbeitenden Behörden als OK-relevant gemeldet worden sind, während die zuständige Staatsanwaltschaft keine OK-Relevanz gesehen hat.

Presseinformation

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erstellt am:
01.12.2014

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