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Rede von Innenminister Boris Pistorius zu TOP 2 b), Aktuelle Stunde zum Antrag der Fraktion der CDU in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18. April 2018

- ES GILT DAS GESPROCHENE WORT! -


Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

Flohmärkte sind schon seit vielen Jahren Teil des Wochenendunterhaltungsprogrammes für Familien und viele Menschen in unserem Land. Es werden dort gebrauchte Spielwaren, Haushaltsgegenstände, Bücher, Kleidung oder auch Antiquitäten ver- und gekauft. Ein Beispiel für ein solches Familienerlebnis findet man auch in unmittelbarer Nähe des Landtags entlang der Leine. Dieser Flohmarkt hat Tradition und findet regelmäßig samstags statt.

Gegenstand dieser Aktuellen Stunde sind allerdings die Flohmärkte, die am Sonntag veranstaltet werden. Der Landtag hat sich bereits am 8. Dezember 2017 anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes der FDP mit dieser Frage beschäftigt. Dabei bestand nach meinem Empfinden weitgehend Einigkeit darüber, dass die dort vorgeschlagene Freigabe für alle gewerblichen und nicht gewerblichen Flohmärkte zu weitgehend sei.

Hintergrund der aktuellen Diskussionen ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom April letzten Jahres, in dem inhaltlich lediglich auf die Grundsätze des Urteils aus dem Jahre 1992 Bezug genommen wurde. Trotz dieses Urteils können nach wie vor unter den dort genannten Kriterien auch gewerbliche Flohmärkte stattfinden.

Bei der Prüfung, ob ein besonderer Anlass im Einzelfall die Zulassung einer Ausnahme rechtfertigt, haben die Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen die unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Ein solcher Anlass kann sich daraus ergeben, dass ein nicht alltägliches Ereignis stattfindet. Bei einem städtischen Fest kann beispielsweise ein Flohmarkt genehmigt werden, der dieses Fest bereichern soll. Zum anderen kann die Veranstaltung selbst den besonderen Anlass bilden, sei es wegen ihres überregionalen Zuschnitts, ihrer Tradition oder der Bedeutung der angebotenen Sachen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Jahrzehnten hat sich der Landtag mit der Frage der feiertagsrechtlichen Zulassung von Flohmärkten auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt. Meist geschah dies im Rahmen von Landtagseingaben. Die bei der Behandlung im Landtag verfolgte Linie entsprach der eben dargestellten Praxis. Deren Weiterführung würde eine gesetzliche Änderung nicht erfordern. Ich bleibe daher dabei: Nach meinem Dafürhalten ist eine gesetzliche Änderung nicht nötig.

Wenn jedoch mehrheitlich der politische Wille besteht, gewerblich organisierte Flohmärkte mit einem weit überwiegenden Anteil von privaten Anbieterinnen und Anbietern leichter – also über eine Einzelfallprüfung hinaus – zuzulassen, ist das verfassungsrechtlich zulässig. Eine Erweiterung der Zulassungsmöglichkeiten wäre durch eine Ergänzung des Feiertagsgesetzes möglich.

Voraussetzung sollte – und ich hoffe darüber sind wir uns einig - aber der weitgehende Ausschluss des Verkaufs von Neuwaren und – wie bisher – ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Monat zwischen den einzelnen Veranstaltungen sein.

Eine solche Klarstellung würde einerseits den gelegentlichen privaten Verkäuferinnen und Verkäufern, andererseits aber auch den privaten Flohmarktbesucherinnen und -besuchern Raum für ihr Freizeiterlebnis geben. Mein Haus wird das weitere parlamentarische Verfahren zum Thema Sonntagsflohmärkte gerne fachlich und konstruktiv begleiten.

Vielen Dank.

Unter nachfolgendem Link können Sie die Rede des Ministers als Audiodatei abrufen:

https://soundcloud.com/user-307378408/top-2b-sonntagsflohmarkte

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.04.2018

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