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Die Große Koalition stellt die Weichen für moderne, starke undgut ausgerüstete Sicherheitsbehörden

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!-


Rede von Innenminister Boris Pistorius zu TOP 24

zum Entschließungsantrag18/35 der Fraktionen der SPD und CDU

in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14. Dezember 2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

ein wesentliches Ziel der Landesregierung ist es, die Sicherheitsbehörden für die sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu wappnen. Deshalb ist die Stärkung der Polizei, des Verfassungsschutzes und der Feuerwehr ein wesentlicher Bestandteil des Koalitionsvertrages für diese Legislaturperiode. Mit dem jetzt durch die SPD- und CDU-Fraktion eingebrachten Entschließungsantrag werden diese Vorhaben zur zukunftsfähigen Ausrichtung der Sicherheitsbehörden aufgegriffen und unterstützt.

Entwicklungen, wie die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und Extremismus, die Digitalisierung und das damit verbundene Phänomen Cybercrime erfordern einen besonderen Kraftakt. Die Fallzahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl haben sich deutlich verbessert, befinden sich aber immer noch auf einem hohen Niveau.

Um diesen zentralen Tätigkeitsfeldern der Polizei effektiv zu begegnen, werden wir bis zu 3.000 zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten im Polizeidienst schaffen und davon 750 Stellen im Nachtragshaushalt 2018 absichern.

Daneben wollen wir die Zulagen für Polizei und Verfassungsschutz dynamisch anpassen. Insbesondere die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten muss die tatsächlichen individuellen Belastungen widerspiegeln.

Außerdem werden wir die technische Ausstattung der Polizei u.a. durch Bodycams, moderne Schutzwesten und ballistische Schutzhelme verbessern.

Und noch eine Sache ist mir besonders wichtig: Die Reform des Niedersächsischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (NSOG) – und zwar noch in 2018. Dadurch schaffen wir die Rechtsgrundlagen für die Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchungen. Mit Eingriffsmaßnahmen wie der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ), Kontaktverboten und Aufenthaltsgeboten implementieren wir zudem geeignete Instrumente zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus.Durch die Reform wollen wir außerdem ermöglichen, im Einzelfall die zeitliche Dauer des Unterbindungsgewahrsams zu erweitern. Dieser Gewahrsam soll unter Richtervorbehalt zunächst für bis zu 30 Tage gelten. Danach kann er zweimal – zunächst für weitere 30 Tage, danach maximal für weitere 14 Tage – durch erneute richterliche Entscheidungen verlängert werden.

Dies gilt aber nur zur Verhinderung terroristischer Straftaten und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nicht nur die Polizei, auch den Verfassungsschutz werden wir durch weiteres Personal erheblich stärken. Erforderlich wären über die Legislaturperiode rund 100 zusätzliche Stellen.

Es ist und muss unser Ziel sein, auf ausreichend Arbeitskräfte mit Fremdsprachenkenntnissen und wissenschaftlichen Analysekompetenzen in den jeweiligen Phänomenbereichen des Terrorismus und Extremismus zurückgreifen zu können. Dadurch gewährleisten wir ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bevölkerung unseres Landes.

Für die Bekämpfung des politisch und religiös motivierten Extremismus bedarf es eines starken und modernen Verfassungsschutzes, der alle verfügbaren Mittel der Repression und Prävention erfolgreich nutzt. Gerade im Bereich der Prävention wollen wir mehr Angebote schaffen und die gut funktionierende Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP.NI) erweitern und vernetzen.

Mit dem Ausbau der Niedersächsischen Akademie für Brand und Katastrophenschutz (NABK) werden wir die Feuerwehren stärken und den Katastrophenschutz fördern.

Die Erfüllung der Lehrgangsbedarfsdeckung an der NABK mit über 70 % in diesem Jahr und der Deckung des tatsächlichen Bedarfs im nächsten Jahr möchte ich allerdings nochmals besonders hervorheben. Auch die Tatsache, dass mittlerweile 57,8 Mio. Euro gesichert im Haushalt für die Baumaßnahmen in der NABK zur Verfügung stehen.

Anrede,

Ihnen ist bekannt, dass die komplette Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes der Diskontinuität unterfallen ist. Die für die Kommunen so wichtige Kostenregelung hat der vorherige Landtag noch fraktionsübergreifend umgesetzt. Ich persönlich werde mich dafür einsetzen, dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz jetzt zeitnah novelliert wird. In bewährter Weise werden wir die Feuerwehren zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden in den Prozess einbinden.

Dabei werden wir die Wünsche der Feuerwehren berücksichtigen und Schwerpunktthemen wie z.B. die Pflicht zur Aufstellung von Feuerwehrbedarfsplänen, die Freistellungsansprüche oder das Kassenwesen der Feuerwehren erneut offen erörtern.

Mit all diesen Schritten sorgen wir für eine zukunftsfähige Ausrichtung der Sicherheitsbehörden. Deshalb begrüßen wir als Landesregierung den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU.

Presseinformation

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erstellt am:
15.12.2017

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