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Beantwortung der Mündl. Anfrage der Grünen zu Chemtrail-Theorien

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. September 2017; Fragestunde Nr. 8

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Volker Bajus (Grüne) wie folgt:

Vorbemerkung des Abgeordneten

Seit Jahren kursiert eine Verschwörungstheorie, die davon ausgeht, dass Kondensstreifen nicht durch Abgase aus dem Flugverkehr entstehen, sondern auf Chemikalien und Giftstoffe zurückzuführen sind, die von Staaten versprüht werden. Chemtrail-Anhängerinnen und -Anhänger sind sich sicher, dass durch Kondensstreifen Wetterlagen beeinflusst werden, die z. B. zu bewusst herbeigeführten Wetterkatastrophen führen. Andere sind der Meinung, dass Menschen durch die Chemtrails vergiftet werden sollen.

Die Anhängerinnen und Anhänger sind weltweit vernetzt, aber nur lose organisiert. Auch in Deutschland gibt es verschiedene Bürgerinitiativen und Zusammenschlüsse von Befürworterinnen und Befürwortern.

Viele Leute, die Chemtrail-Theorien anhängen, glauben und unterstützen auch rechtsextremistisches, antisemitisches, rassistisches Gedankengut. Offensichtlich gibt es hier verwandte Erklärungs- und Deutungsmuster. In einem Bericht des MDR-Magazins Fakt vom 13. Juni 2017 werden zudem Chemtrail-Anhängerinnen und -Anhänger zitiert, die sich über Angriffe auf Flugzeuge austauschen. Dabei sollen Laserpointer zum Einsatz kommen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Dem Niedersächsischen Verfassungsschutz liegen derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei den Anhängern von Verschwörungstheorien, wie z.B. den Anhängern der Chemtrail-Theorie, um einen relevanten Personenzusammenschluss oder vergleichbare Einzelpersonen handelt, die eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtfertigen würden. Der kaum abgrenzbare Bereich der verschiedenen Verschwörungstheorien ist von daher kein Beobachtungsobjekt des Niedersächsischen Verfassungsschutzes. Sofern Einzelpersonen der extremistischen Szene in Niedersachsen Anhänger einer oder mehrerer Verschwörungstheorien sind, kann dies jedoch in die Gesamtbewertung der jeweiligen Personen mit einfließen.

Seitens der niedersächsischen Polizeibehörden werden bekannte Anhänger und Anhängerinnen von Verschwörungstheorien nicht als solche in den polizeilichen Datenbanken erfasst, soweit von Ihnen keine speziellen Gefahren ausgehen oder sie nicht strafrechtlich in Erscheinung treten.

1. In dem Bericht des MDR wird der Politikwissenschaftler Bernd Harder zitiert, der von einer möglichen Gefahr spricht, die von Chemtrail-Anhängerinnen und -Anhängern ausgehen kann. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Angriffspläne auf Verkehrsflugzeuge?

Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse zu Angriffsplänen auf Verkehrsflugzeuge aus der Szene der Chemtrail-Anhängerinnen und -Anhänger vor.

2. Sind besonders energiereiche Laserpointer überhaupt in der Lage, die Flugsicherheit zu stören?

Die Blendung von Piloten mittels leistungsstarker Laserpointer stellt mittlerweile ein weltweit auftretendes Phänomen dar und ist aufgrund der ständigen technischen Weiterentwicklung der Laserpointer eine zunehmende Bedrohung für den Luftverkehr. Energiereiche Laserpointer können insbesondere bei Landeanflügen zu erheblichen Gefährdungen der Flugsicherheit führen, wenn sie eingesetzt werden, um die Besatzungen des Cockpits zu blenden. Die Laserstrahlen können Piloten irritieren, behindern oder sogar zeitweise deren Sehkraft erheblich beeinträchtigen.

3. Wie viele Angriffe mit Laserpointern auf Verkehrsflugzeuge sind der Landesregierung bekannt, und sind diese Angriffe aufgeklärt worden?

Die missbräuchliche Nutzung von Laserpointern ist bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen gem. §§ 223 ff. und 315 ff. StGB strafbar. Die Ermittlung von Tätern ist oftmals schwierig, da der bis zur Meldung der Blendung durch den Piloten und der Ermittlung der Tatörtlichkeit entstehende Zeitverlust oft ausreicht, dass sich Täter unerkannt vom Tatort entfernen können.

Seit dem Jahre 2013 wurden in Niedersachsen insgesamt 169 gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr registriert, von denen 20 Taten aufgeklärt wurden (siehe nachfolgende Tabelle). Taten, denen eine mit politische Motivation zu Grunde lag, wurden nicht festgestellt.

Die Taten verteilen sich auf den Betrachtungszeitraum folgendermaßen:


2013

2014

2015

2016

2017

Gesamtzahl

Anzahl Taten:

49

36

34

29

21

169

Aufgeklärt:

7

4

5

2

2

20


Eine Verwendung von Laserpointern im Zusammenhang mit einem polizeilich bekannt gewordenen Fall im Sinne der vorgenannten Straftaten wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert erfasst. Die Ermittlung der entsprechenden Fallzahlen bedürfte einer umfassenden händischen Auswertung der vorliegenden Fallzahlen und der in diesem Zusammenhang bestehenden Ermittlungsvorgänge.

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erstellt am:
21.09.2017

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