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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu „Bodycams“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 7. April 2017; Fragestunde Nr. 76

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Dr. Marco Genthe (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Seit dem 12. Dezember 2016 läuft das Pilotprojekt zur Einführung von Körperkameras für Polizisten in Niedersachsen. Am 16. März 2017 fand eine Anhörung zu dem Projekt im Innenausschuss des Landtages statt. Daraus ergeben sich weitere Fragen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Rechtsgrundlage zum Einsatz der „Bodycams“ im vorgesehenen Rahmen ergibt sich aus § 32 Abs. 4 des aktuell gültigen Nds. SOG. Neben der konkreten Gefahrenlage in Abs. 1 als Grundlage heißt es in Abs. 4:

„Die Polizei kann zur Eigensicherung bei Anhalte- und Kontrollsituationen im öffentlichen Verkehrsraum nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften Bildaufzeichnungen offen anfertigen. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden."

Diese Formulierung bietet neben dem Einsatz von Kameras in Kraftfahrzeugen auch die Möglichkeit, die Beamtinnen und Beamten zum Eigenschutz mit entsprechenden Kameras auszustatten, die auf die Bildaufzeichnungsfunktion beschränkt sind. Dieser rechtliche Hintergrund wird im Rahmen des aktuellen Pilotprojekts natürlich eingehalten.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtages hat in der 115. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 23. März 2017 die Rechtsauffassung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport bestätigt.

1. Mit wem hat Landespolizeipräsident Binias zu welchem Zeitpunkt vor der Entscheidung über das Vorziehen des Modellversuchs über diese Angelegenheit gesprochen?

Herr Landespolizeipräsident (LPP) Binias hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz am 7. Dezember 2016 über das Vorhaben zur Initiierung eines Pilotprojektes Bodycams in Kenntnis gesetzt. Im Vorfeld hierzu gab es hausinterne Erörterungen und Prüfungen, um angesichts der Entwicklungen mit der Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PVB) insbesondere zu deren Schutz, durch Nutzen der Präventivwirkung, die Pilotierung der Bodycams noch möglichst zur Zeit der Weihnachtsmärkte zu ermöglichen. Diese Gespräche wurden u. a. zwischen Herrn Binias und den beteiligten Referaten geführt. Derartige Gespräche werden grundsätzlich nicht im Einzelnen protokolliert.

2. Zu welchem Zeitpunkt wurde von wem entschieden, den vorgezogenen Modellversuch Bodycam auf dem Presseabend am 8. Dezember 2016 zu thematisieren?

Am 8. Dezember hat kein Presseabend im Sinne einer Pressekonferenz, bei welcher der Minister Themen veröffentlicht, damit darüber seitens der Presse berichtet wird, stattgefunden. Vielmehr fand an diesem Abend der alljährliche traditionelle Hintergrundabend zum Jahresende mit einem Jahresrückblick und einem Ausblick auf das kommende Jahr mit den Journalistinnen und Journalisten der Landespressekonferenz statt. Die Themen ergeben sich aus dem Format dieses Presseabends. Auch der Pressesprecher der Landesbeauftragten für Datenschutz war im Übrigen anwesend.

3. Welche datenschutzrechtlichen Vorbereitungen wurden zu welchem Zeitpunkt vor dem Start des Modellprojekts durchgeführt?

Es handelt sich um eine offen durchgeführte Maßnahme. Der notwendigen Kennzeichnungspflicht wurde durch den Erlass Rechnung getragen, indem die Betroffenen und unbeteiligte Dritte durch die eingesetzten PVB mit einer Weste mit der Aufschrift „Videoaufzeichnung“ auf die Maßnahme hingewiesen werden.

Eine datenschutzrechtliche Vorabkontrolle für den hier vorliegenden Fall ist nicht erforderlich. Nur aus dem Grunde, um das Benehmen mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz herzustellen und die vertrauliche Zusammenarbeit fortzusetzen, wurde trotzdem eine Vorabkontrolle zugesagt, die sich aktuell in der Erstellung befindet.

Presseinformation

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erstellt am:
07.04.2017

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