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Beantwortung der Mündl. Anfrage der Grünen zum Aufenthalt eines Vertreters der islamistischen Republik Iran in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Juni 2018; Fragestunde Nr. 7

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Anja Piel, Helge Limburg und Belit Onay (GRÜNE) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Nachdem der Aufenthalt und die anschließende Flucht des ehemaligen iranischen Scharfrichters Ajatollah Mahmud Hashemi Shahroudi in Hannover in der INI-Klinik von allen Fraktionen im Landtag verurteilt wurden, gibt es Berichte über den erneuten Aufenthalt von hochrangigen Regimevertretern des Iran in Hannover.

Im Landtag wurde debattiert, warum der Mullah, dem mehr als 2.000 Todesurteile angelastet wurden, vom Bund eine Einreisegenehmigung erhalten habe.

Die NOZ vom 5. Juni 2018 berichtet über einen erneuten Aufenthalt von hochrangigen Vertretern des Iran in der Privatklinik INI in Hannover: „Exil-Iraner und Kritiker des Regimes in Deutschland berichteten unserer Redaktion übereinstimmend, dass derzeit Vertreter des iranischen Regimes in dem Privat-Krankenhaus behandelt würden.“

Dabei soll es sich u. a. um Hojjatoleslam Gholamreza Mansouri handeln. Dieser leitende Staatsanwalt der iranischen Hauptstadt Teheran soll für zahlreiche Haftbefehle gegen friedliche Demonstranten bei den Bürgerprotesten im Iran und bei der Zensur von Medien und dem Internet gegen die Menschenrechte verstoßen haben. Es wird auch gemutmaßt, Mansouri könne unter falschem Namen nach Deutschland gereist sein.

Berichten zufolge soll er an der Ausstellung von mindestens 16 Haftbefehlen gegen Journalisten beteiligt gewesen sein. Zudem soll er die Schließung einer Zeitschrift verfügt haben.

Nach Angaben der NOZ soll sich auch die niedersächsische Staatskanzlei, der der Brief der Exil-Iraner ebenfalls vorliegt, eingeschaltet haben und bei INI und Bund Aufklärung verlangt haben.

1. Welche Erkenntnisse hat das Land über einen möglichen Aufenthalt hochrangiger iranischer Regimevertreter, insbesondere von Herrn Mansouri, in Niedersachsen?

Das Bundeskriminalamt informierte das Niedersächsische Landeskriminalamt am 5. Juni 2018 über eine Strafanzeige eines ehemaligen Bundestagsabgeordneten an die Staatsanwaltschaft Berlin, in der der Aufenthalt eines Herrn Mansouri in Hannover thematisiert wird. Parallel erreichte die Staatskanzlei ein offener Brief einer Einzelperson mit Hinweis auf den angeblichen Aufenthalt von Herrn Mansouri im International Neuroscience Institute (INI). Diese Eingabe wurde zum Anlass genommen, das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport zu bitten, sich der Angelegenheit anzunehmen.

Nach vorliegenden Erkenntnissen führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Ermittlungen zum Aufenthalt von Herrn Mansouri in Deutschland und zu einer möglichen strafrechtlichen Relevanz. Anfragen beim Auswärtigen Amt und beim iranischen Generalkonsulat in Hamburg führten nach derzeitigem Kenntnisstand bislang nicht zu einer Bestätigung des Aufenthalts von Herrn Mansouri in Deutschland. Die Ermittlungen, die in der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts liegen, dauern zurzeit noch an.

Unabhängig hiervon wurde der Leiter des INI zwei Mal durch die Landespolizei zum Aufenthalt von Herrn Mansouri befragt. Der Leiter des INI erklärte hierzu, dass Herr Mansouri sich nicht im INI aufgehalten habe bzw. aufhält und ein solcher Aufenthalt auch nicht geplant sei.

2. Hat Herr Mansouri eine Einreisegenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland bekommen?

Laut Visa-Datei ist Herr Mansouri im Besitz eines von der Deutschen Botschaft in Teheran ausgestellten Visums für Kurzzeitaufenthalte im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen (sog. Schengen-Visum).

3. Wie stellt das Land sicher, dass Niedersachsen und insbesondere das INI kein „Heilsanatorium für Menschenrechtsverbrecher“ (NWZ vom 26. Januar 2018) wird?

Der Landesregierung liegen keine Informationen über die Patientinnen und Patienten des INI vor, das aus datenschutzrechtlichen Gründen ihr gegenüber nicht zur Auskunft verpflichtet ist.

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erstellt am:
22.06.2018

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