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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zum Verfassungsschutz

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. September 2017; Fragestunde Nr. 61

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung des Abgeordneten

Am 14. September 2016 beschloss der Landtag mit den Stimmen der damaligen Landtagsmehrheit der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine umfassende Reform des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes. Der zwei Jahre zuvor von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde in der Beratung im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes in Abstimmung mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages in weiten Teilen neu geschrieben.

Das Ziel des Ausbaus der Dokumentationspflichten und der Verkürzung von Fristen bei der Datenspeicherung wurde jedoch umgesetzt. In den Beratungen hatte insbesondere der Personalrat des Verfassungsschutzes darauf hingewiesen, dass diese Pflichten zusätzlichen Aufwand bringen.

Durch die umfassenden Änderungen müssen auch Dienstanweisungen und interne Arbeitsanweisungen des Verfassungsschutzes geändert werden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung hat in der 17. Legislaturperiode eine historisch umfassende Reform des Niedersächsischen Verfassungsschutzes vorgenommen. Erster und wesentlicher Baustein war im September 2013 die Einsetzung einer Expertengruppe zur Reform des Nds. Verfassungsschutzes durch die Landesregierung. Die sog. Reform-AG unterbreitete zahlreiche Handlungsempfehlungen sowohl für die Novelle des Nds. Verfassungsschutzgesetzes als auch für die Arbeit des Nds. Verfassungsschutzes. Minister Pistorius unterrichtete hierüber ausführlich in der 14. Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes am 24. April 2014. Am 14. Mai 2014 machte er in einer Regierungserklärung deutlich, dass „ein Neustart für den Niedersächsischen Verfassungsschutz […] unerlässlich [ist]“ und stellte Eckpunkte der Reform dar.

So stellte die Reform-AG in ihren Handlungsempfehlungen vom 16. April 2014 unter Nr. 3.2 fest, dass einige der erlassenen Dienst- und Verwaltungsvorschriften die gesetzlichen Vorgaben stark vereinfacht wiedergeben und in nicht wenigen Fällen missverständlich seien und bei wörtlicher Befolgung sogar zu rechtswidrigem Handeln führen könnten.

Sie empfahl daher, nach Inkrafttreten eines novellierten Nds. Verfassungsschutzgesetzes, alle Dienstanweisungen zu überarbeiten und zu aktualisieren sowie alle bisherigen Dienstanweisungen außer Kraft zu setzen.

Insgesamt handelte es sich um ca. 80 Dienstvorschriften, die in den Jahren von 1972 bis 2014 erlassen worden waren. Die alten Dienstvorschriften aus den 1970er und 1980er Jahren hätten wegen des 1990 verabschiedeten Nds. Verfassungsschutzgesetzes bereits viel früher angepasst werden müssen.

Um die sehr umfangreiche Aufgabe der Überarbeitung der Dienstvorschriften möglichst schnell und effektiv zu erledigen und um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nds. Verfassungsschutzes in den Reformprozess mit einzubinden, beschloss die Abteilungsleitung im Oktober 2014, die Entwürfe der neuen Dienstvorschriften im Rahmen eines Projektes erarbeiten zu lassen. Das Projekt startete im Februar 2015 in Form von fünf Arbeitsgruppen, die sich jeweils mit den Themen „Geschäftsordnung/Leitbild“, „Recht/Grundsatz/Technik“, „Sicherheit“, „Verwaltung“ sowie „Auswertung/Beschaffung“ befassten. Die Arbeitsgruppen waren mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sämtlicher Laufbahnen und aus allen Fachreferaten des Nds. Verfassungsschutzes besetzt. Die Zuständigkeit des Rechtsreferats für die endgültige Überprüfung der Dienstvorschriften blieb durch den Projektauftrag unberührt. Vielmehr waren weiterhin alle erarbeiteten Entwürfe dem Rechtsreferat zur abschließenden Prüfung zuzuleiten und die betroffenen Referate, die Interne Revision und der Personalrat zu beteiligen, soweit dies nicht bereits im Rahmen der Bearbeitung durch die Arbeitsgruppen erfolgt war. Das Projekt sollte Ende Juli 2016 abgeschlossen sein.

Da zahlreiche Dienstvorschriften auf die Regelungen des seinerzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Nds. Verfassungsschutzgesetzes Bezug nehmen mussten, verzögerte sich jedoch der Abschluss des Projekts. Erst nach Inkrafttreten der Novelle des Nds. Verfassungsschutzgesetzes am 01. November 2016 konnte in Teilen die Bearbeitung wieder aufgenommen werden. Das Inkrafttreten sämtlicher überarbeiteter Dienstvorschriften, als letzter Baustein der Reform des Nds. Verfassungsschutzes, soll spätestens im 4. Quartal 2017 und damit zum Ende der Legislaturperiode erfolgen.

Aufgrund der Verkürzung der aktuellen Legislaturperiode wurden die fünf Arbeitsgruppen Anfang August gebeten, alle Dienstvorschriften im aktuellen Bearbeitungsstand bereits zum 11. August 2017 dem Rechtsreferat zu übergeben; ursprünglich war eine Abgabe zum 01. Oktober 2017 vorgesehen.

1. Inwieweit wurden inzwischen Dienst- und Arbeitsanweisungen innerhalb des Verfassungsschutzes an die neue Rechtslage angepasst?

Bis zur Übergabe aller Dienstvorschriften im jeweils aktuellen Bearbeitungsstand an das Rechtsreferat zum 11. August 2017 lässt sich folgender Sachstand in den einzelnen Arbeitsgruppen aufzeigen:

Der Arbeitsgruppe 1 (Geschäftsordnung, Leitbild) wurden acht Dienstvorschriften zur Bearbeitung zugewiesen, aus denen insgesamt drei zwischenzeitlich bereits in Kraft getretene Dienstvorschriften konzipiert worden sind.

Der Arbeitsgruppe 2 (Recht, Grundsatz, Technik) wurden 11 Dienstvorschriften zugewiesen, von denen bislang vier aufgehoben, aber noch keine in Kraft gesetzt wurde.

Der Arbeitsgruppe 3 (Sicherheit) wurden 35 Dienstvorschriften zugewiesen, von denen neun aufgehoben wurden. Aus den verbleibenden 26 Dienstvorschriften wurden insgesamt sieben Dienstvorschriften konzipiert. Eine Dienstvorschrift ist zwischenzeitlich bereits in Kraft getreten.

Der Arbeitsgruppe 4 (Verwaltung) wurden insgesamt 16 Dienstvorschriften zugewiesen, aus denen zwischenzeitlich fünf Dienstvorschriften konzipiert wurden. Eine Inkraftsetzung erfolgte bislang noch nicht.

Der Arbeitsgruppe 5 (Auswertung und Beschaffung) wurden 27 Dienstvorschriften zugewiesen. Acht Dienstvorschriften wurden aufgehoben und 15 in andere Dienstvorschriften eingearbeitet. 4 Dienstvorschriften wurden konzipiert. Eine Inkraftsetzung erfolgte bislang noch nicht.

2. Welche Änderungen oder Neufassungen sollen noch vor der Landtagswahl am 15. Oktober 2017 vorgezogen werden?

siehe Vorbemerkung

3. Wurden Fristen zur Beteiligung der Fachebene verkürzt? Wenn ja, warum?

siehe Vorbemerkung

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erstellt am:
21.09.2017

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