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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zum Positionspapier Innenpolitik

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 15. Juni 2017; Fragestunde Nr. 6

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung des Abgeordneten

Am 30. Mai 2017 berichtete NDR online unter der Überschrift „Pistorius schreibt Positionspapier für Schulz“:

„Zieht es Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) in die Bundespolitik? Offenbar wird der Sozialdemokrat zumindest künftig eine aktivere Rolle im Wahlkampf seines Parteikollegen Martin Schulz spielen. ‚Martin Schulz hat ihn gebeten, ein Positionspapier zur Innenpolitik zu schreiben‘, sagte die niedersächsische SPD-Fraktionschefin Johanne Modder am Dienstag am Rande einer Klausurtagung in Wilhelmshaven. Pistorius werde ‚künftig ein bisschen mehr Arbeit haben als bisher‘, so Modder.“

Am 1. Juni 2017 hat der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius gemeinsam mit dem SPD-Kanzlerkandidaten und Parteivorsitzenden Martin Schulz in Berlin einen Zehn-Punkte-Katalog zur Inneren Sicherheit vorgestellt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil 1977 entschieden, dass es Staatsorganen von Verfassungs wegen versagt sei, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Für die dienstliche Tätigkeit von Beamtinnen und Beamten gilt das im Beamtenstatusgesetz verankerte Neutralitätsgebot (§ 33 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG) sowie das Gebot politischer Mäßigung und Zurückhaltung (§ 33 Abs. 2 BeamtStG). Nach diesen Vorschriften haben Beamtinnen und Beamte ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Da Beamtinnen und Beamte in ihrer Amtsführung politisch neutral sein müssen, haben sie sich während des Dienstes und in dienstlicher Eigenschaft grundsätzlich jeder politischen Betätigung zu enthalten. Diese Grundprinzipien gelten im Wesentlichen für Beschäftigte entsprechend.

Dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport sind in Bezug auf den angefragten Sachverhalt keine Verstöße gegen diese Grundsätze durch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekannt.

1. Waren Mitarbeiter des Ministerbüros oder aus den Fachabteilungen des Innenministeriums an der Erstellung oder Bewertung von Vorschlägen beteiligt, die Eingang in das das Zehn-Punkte-Papier gefunden haben?

Siehe Vorbemerkungen.

2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass der Innenminister für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben auch Mitarbeiter der Landesbehörden nutzt?

Siehe Vorbemerkungen.

3. Wer übt im niedersächsischen Innenministerium die Kontrolle darüber aus, dass im Dienst bei der Aufgabenerledigung keine Grenzüberschreitungen stattfinden, insbesondere keine parteipolitischen Angelegenheiten bearbeitet werden?

Es gelten die allgemeinen Regelungen zur Dienst- und Fachaufsicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

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erstellt am:
15.06.2017

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