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Sponsoring

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Korter (Grüne) Es gilt das gesprochene Wort!


Die Abgeordnete hatte gefragt:

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 23. April 2007 unter Berufung auf das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, die Bundesregierung sei allein im März 2007 mit mehr als einer halben Milliarde Euro gesponsert worden. Unter anderem soll VW das G8-Umweltministertreffen in Potsdam mit Limousinen samt Fahrer im Wert von 27 000 Euro gesponsert haben. Auch BMW ließ sich offenbar nicht lumpen: Ein Ministerdinner war dem bayrischen Nobelkarossenhersteller 10 000 Euro wert.

Die Niedersächsische Landesregierung ist bei der Wahl ihrer Sponso-ringpartner ebenfalls nicht besonders sensibel: Ausweislich des Plenar-protokolls vom 7. März 2007 hat sich die Landesregierung seit 2002 mit rund 47 000 Euro allein von der Tabaklobby sponsern lassen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Unternehmen und/oder Verbände haben Veranstaltungen der Niedersächsischen Landesregierung seit März 2003 mit welchen Geld- und Sachleistungen gesponsert?

2. Nach welchen Kriterien wählt die Landesregierung Sponsoringpartner aus bzw. lehnt sie entsprechende Angebote ab?

3. Auf wessen Initiative (Wirtschaft/Verbände oder Landesregierung) kommen Sponsoringkontrakte in der Regel zustande?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Das Sponsoring der Landesverwaltung erfolgt durch die Gewährung von Geld und geldwerten Vorteilen (Sach- und Dienstleistungen) durch natürliche oder juristische Personen, insbesondere durch Unternehmen. Fast alle Ressorts erhalten diese Unterstützung.

Die Landesregierung begrüßt, dass vor allem in der Wirtschaft Bereitschaft zu Sponsoring der Landesverwaltung besteht. Sponsoring wird zur Wahrnehmung von im Interesse des Landes liegenden Aufgaben genutzt, die anderenfalls zurückzustellen oder einzuschränken wären. Aus diesem Grunde soll auf Sponsoring in der Landesverwaltung nicht verzichtet werden.

Sponsoring wird für die Öffentlichkeit erkennbar und transparent gemacht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Sponsoringleistungen (Geld-, Sach- und Dienstleistungen), die die Landesverwaltung seit dem 01.08.2001 (Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung mit der Anlage 3 "Bestimmungen zum Sponsoring", Nds. MBl. 2001S. 572) mit einem Wert von mehr als 1000 Euro im Einzelfall erhalten hat, sind entsprechend den Sponsoringbestimmungen jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres in einer Pressemitteilung und im Internet veröffentlicht worden. Die bekannt gemachten Listen der Jahre 2001 bis 2006 liegen an.

Von einer neuen – im Sinne der Anfrage modifizierten – Abfrage der Sponsoringleistungen dieses Zeitraums und auch der Angaben für 2007 ist wegen des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Aufwands und auch wegen der Kürze der Zeit abgesehen worden.

Zu 2.:

Die Auswahl der Sponsoringpartner und die Annahme der Sponsoringleistungen erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere unter Beachtung der sich aus Nummer 4 der Sponsoringbestimmungen ergebenden Leitlinien.

Zu 3.:

Die Initiative zu Sponsoring geht in der Mehrzahl der Fälle vom Land aus.

Werden Kontakte von natürlichen Personen oder Unternehmen aufgenommen, so geschieht dies häufig als Zeichen der Verbundenheit mit einzelnen Aufgaben des Landes. Von Landesseite selbst gehen Initiativen vorrangig zur Realisierung von größeren Projekten aus.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.06.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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