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Terrorismusbekämpfung

Schünemann: Für Antiterrordatei fünf Stellen und 71.000 Euro


HANNOVER. Für die Teilnahme an der Antiterrordatei, die am Freitag freigeschaltet wird, hat Niedersachsen fünf Stellen bereitgestellt und rund 71.000 Euro in zusätzliche Technik investiert. Nach Angaben von Innenminister Uwe Schünemann wurden im Landeskriminalamt zwei Arbeitsplätze im Bereich der Datenerfassung und –recherche neu eingerichtet. Das Landesamt für Verfassungsschutz habe drei zusätzliche Stellen erhalten. Zudem sei für die Polizei zur Erfüllung der hohen Geheimhaltungsanforderungen speziell abgeschirmte Computertechnik beschafft worden.

Schünemann erinnerte daran, dass "dieser wichtige Baustein in der Terrorbekämpfung" auch den intensiven Bemühungen Niedersachsens zu verdanken sei, das bereits im Jahr 2004 eine Bundesratsinitiative zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage gestartet habe, die aber im Bundestag an der damaligen rot-grünen Mehrheit zunächst gescheitert sei.

Der Minister zeigte sich erfreut, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes am 31.12.2006 und nach nur dreimonatiger Vorbereitungsphase jetzt der Echtbetrieb aufgenommen werden könne. "Mit der Aufnahme eines erläuternden Freitextfeldes, das eine fachliche Bewertung im Sinne einer Gefährdungseinschätzung zulässt, und der Möglichkeit, die Religionszugehörigkeit zu erfassen, sind die zentralen niedersächsischen Anforderungen an die Datei erfüllt worden", betonte Schünemann.

In der Antiterrordatei, die eine Kombination aus Index- und Volltextdatei darstellt, können die deutschen Sicherheitsbehörden rasch auf vorhandene polizeiliche und nachrichtendienstliche Erkenntnisse aus dem Bereich des

internationalen, insbesondere des islamistischen Terrorismus zugreifen. Angeschlossen sind neben dem Landeskriminalamt Niedersachsen und dem Niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz das Bundeskriminalamt, wo auch die Antiterrordatei geführt wird, sowie alle übrigen Landeskriminalämter und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, die Bundespolizeidirektion, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt.

In einem ersten Schritt stehen einer abfragenden Behörde die wichtigsten Grundinformationen zur Verfügung, die im Weiteren ein schnelles Kontaktaufnehmen mit der speichernden Stelle erlauben. Die in der gemeinsamen Anwendung vorhandenen Informationen können aber auch unmittelbar für Sofortmaßnahmen zur Verhinderung terroristischer Anschläge genutzt werden. Eine Eilfallregelung sorgt dafür, dass in unaufschiebbaren Fällen in Sekundenschnelle der Zugriff auf so genannte erweiterte Grunddaten möglich ist, die ansonsten nur auf Nachfrage bei der speichernden Behörde sichtbar werden.

Bundesweit sind zunächst Personengrunddaten aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus recherchierbar. In weiteren Schritten erfolgt die Erfassung weiterer Datensätze, unter anderem zu Objekten. Neue Befugnisse zur Datenerhebung sind mit Einrichtung der Datei nicht verbunden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.03.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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