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Interkommunale Zusammenarbeit

Rede von Innenminister Uwe Schünemann zu den An-trägen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Fraktionen der CDU und der FDP Es gilt das gesprochene Wort!


Sehr geehrte Damen und Herren,

als sich vor knapp zwei Jahren die Landesregierung entschloss, im Rahmen der zweiten Phase der Verwaltungsmodernisierung das Vorhaben Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit durchzuführen, war das öffentliche Interesse für dieses Thema nur schwach ausgeprägt. Heute nach einer guten zweijährigen Projektarbeit wird die interkommunale Zusammenarbeit von allen als ein wichtiges zentrales Zukunftsthema begriffen. Ich möchte mich bei den Fraktionen der CDU und der FDP bedanken, dass mit einem Entschließungsantrag die interkommunale Zusammenarbeit in den Mittelpunkt der parlamentarischen Arbeit gestellt wird. Um es vorweg zu nehmen: Ich halte den Antrag für ausgewogen und für richtungweisend.

Die interkommunale Zusammenarbeit eröffnet Chancen, die Kommunen zukunftsorientiert auszurichten. Zusammenarbeit ist als Prozess zu verstehen, den die Kommunen selbst in die Hand nehmen sollen und wollen. Allerdings wollen sie sich dabei nicht durch gesetzliche Vorgaben des Staates gängeln lassen. Dies wird von der Landesregierung genauso gesehen. Mit dem Vorhaben Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit, das gemeinsam von der Landesregierung und den kommuna-len Spitzenverbänden realisiert wird, werden wir in diesem Sinne die Zusammenarbeit unterstützen und fördern. Das Vorhaben hat bereits bundesweit Anerkennung gefunden.

Die interkommunale Zusammenarbeit wird bereits heute von vielen niedersächsischen Kommu-nen in vielfältiger Form betrieben. Darüber, dass die Potentiale der kommunale Zusammenarbeit noch stärker genutzt werden können, sind wir uns alle einig. Insbesondere der demografische Wandel wird uns allen enorme Anstrengungen abverlangen.

Ich möchte an dieser Stelle nur auf zwei Beispiele eingehen. In Ostfriesland haben der Landkreis Leer, die Städte Weener und Leer sowie die Gemeinden Bunde und Jengum beschlossen, ein gemeinsames Gewerbegebiet zu betreiben. Mit der kommunalen Kooperation kann dieses Pro-jekt trotz der angespannten Haushaltssituation umgesetzt werden. Die Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzminden und deren kreisangehörige Kommunen kooperieren gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels miteinander. Die Kooperation geht von einer gemeinsamen Heimaufsicht bis zu einer gemeinsamen Notfallplanung im Veterinärwesen, Machbarkeitsprüfungen werden aber auch für die Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldstelle betrieben. Erwartet werden dabei Ausgaben- oder Personaleinsparungen von 5-15% und/oder deutliche Qualitätsverbesserungen bei der Leistungserbringung.

Das Internationale Institut für Staats- und Europawissenschaften hat unter der Leitung von Prof. Dr. Hesse ein vorgelegt, das die Richtigkeit der Politik der Landesregierung zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit unterstreicht.

Grundlage für die Arbeit des Gutachters war dabei immer die Überzeugung der Landesregie-rung, dass die interkommunale Zusammenarbeit in Niedersachen nur dann erfolgreich ist, wenn sie auf freiwilliger Basis erfolgt. Auch, weil sich mit einer guten interkommunalen Zusammenarbeit hervorragende Effizienzgewinne erzielen lassen. Effizienzgewinne, die sich denen nähern können, die im Idealfall bei einer Gebietsreform unterstellt werden. Und gerade dann, wenn die kommunale Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis erfolgt, kann sie auf den Erfahrungen positiv aufbauen, die die Kommunen in langjähriger Eigeninitiative gemacht haben. Einsparungen und Kostenminimierungen durch eine erfolgreiche Zusammenarbeit werden den Kommunen in vollem Umfang erhalten bleiben. Mit diesen Festlegungen wird die Landesregierung Vertrauen schaffen und die Basis für eine Fortsetzung der Erfolgsgeschichte der interkommunalen Zusammenarbeit in Niedersachsen ausbauen.

Zusammen mit der in dieser Legislaturperiode in die niedersächsische Verfassung aufgenomme-nen Konnexitätsregelung trägt die interkommunale Zusammenarbeit dazu bei, die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen zu sichern. Auf dieser Grundlage hat die Landesregierung nun schon mehrfach betont, dass sie für eine landesweite kommunale Gebietsreform keine Notwendigkeit sieht und diese nicht will. Aus diesem Grunde halte ich auch die Ablehnung des vorliegenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für konsequent.

Die Landesregierung hat der interkommunalen Kooperation mit dem Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit eine neue rechtliche Grundlage gegeben. Darüber hinaus werden wir in den kommenden drei Jahren insgesamt 900.000 Euro zur Unterstützung und Begleitung der Kooperationen vor Ort zur Verfügung stellen. Eine herausragende Rolle wird weiter den Regierungsvertretungen zukommen. Sie leisten bereites heute schon Organisationsunterstützung und Managementhilfen für die Kooperationen. Auf dem letzten Erfahrungsaustausch der Kommunen, die sich als Piloten zu Verfügung gestellt haben, ist die gute Arbeit der Regierungsvertretungen besonders gelobt worden. Mit vier regionalen Veranstaltungen im März werden die Regierungsvertretungen für den Ausbau der Zusammenarbeit werben. Die Landesregierung wird ferner den interessierten Kommunen eine Kooperationsdatenbank anbieten. Sie gibt den Kommunen praktische Hinweise für eine interkommunale Zusammenarbeit und veröffentlicht alle dokumentierten kommunalen Kooperationen in Niedersachsen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht Besorgnisse verschweigen. Die interkommunale Zusammenarbeit kann durch das europäische Wettbewerbsrecht erschwert werden. Auch die mündliche Anfrage der Abgeordneten Möhrmann und Dehde in diesem Tagungsabschnitt geht darauf ein. Ich stelle grundsätzlich klar: die Kooperationsformen nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit sind steuerlich unproblematisch. Kommunen können somit weiterhin sorglos eine kommunale Anstalt oder einen Zweckverband gründen oder eine Zweckvereinbarung nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit abschließen. Die Landes-regierung wird die eventuell vorhandenen Hindernisse für die übrigen Formen der interkommu-nalen Kooperation identifizieren und sie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten beseitigen. Sie wird sich dafür einsetzen, dass die interkommunale Zusammenarbeit nicht durch Änderungen des Vergabe- und Steuerrechtes belastet wird. Dabei wissen wir die übrigen Bundesländer an unserer Seite.

Wie wird es weitergehen?

Die Landesregierung wird gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ihre Bemühungen zur Förderung der freiwilligen interkommunalen Zusammenarbeit fortsetzen und intensivieren. Sie strebt ein Bündnis zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in Niedersachsen mit der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens an. Ende dieses Quartals werden sich die kommunalen Spitzenverbände zu dem Gutachten von Professor Hesse positioniert haben. Wir werden sodann einen gemeinsamen Maßnahmenkatalog vereinbaren, der auch von der Landesregierung beschlossen wird. Sodann werden wir uns gemeinsam bemühen, die Anzahl der Kooperationsvorhaben der Kommunen zu erhöhen. Interkommunale Zusammenarbeit sollte zu einer Selbstverständlichkeit und damit zu einem kommunalen Alltagsgeschäft werden. Nach Ablauf von drei Jahren sind wir dann gerne bereit der Bitte des Landtages nachzukommen, die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit zu evaluieren und zu dokumentieren. Vom Erfolg der interkommunalen Zusammenarbeit bin ich überzeugt.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.01.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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