Toto-Lotto Niedersachsen
Innenministerium verfügt Internetschließung bei Toto-Lotto
HANNOVER. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH (TLN) aufgegeben, die Aus-übung des gesamten Internetvertriebs einzustellen. Die Verfügung wurde heute mit Postzustellungsurkunde abgeschickt, teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in Hannover mit.
Mit der Maßnahme setzt Niedersachsen die Vorgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28.03.2006 um, das staatliche Glücksspielangebot bis zur Schaffung eines neuen Glücksspielrechts nicht zu erweitern. Das vom Bundeskartellamt eingeforderte bundesweite Internetangebot stellt eine solche unzulässige Erweiterung dar. Die Anordnung des Bundeskartellamtes läuft damit der vom BVerfG eingeforderten Suchtprävention und –bekämpfung zuwider.
Die sofortige Vollziehung der Verfügung ist angeordnet worden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
24.11.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010