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Wie gesundheitsgefährdend sind Laserdrucker?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mdl. Anfrage der Abgeordneten Sigrid Leuschner, Jutta Rübke und Susanne Grote (SPD) Es gilt das gesprochene Wort!


Die Abgeordneten hatten gefragt:

  1. Welche Empfehlungen gibt die Landesregierungen den Beschäfti-gen der Landesverwaltung zur Aufstellung und zum Umgang mit solchen Druckern? Wird bereits bei der Anschaffung darauf geachtet, dass die Drucker möglichst emissionsarm arbeiten?
  2. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung zum Gesundheitsschutz in der Landesverwaltung im Allgemeinen und zum Schutz vor den von Laserdruckern ausgehenden Gefahren im Besonderen?
  3. Auf welchem Wege wird die Landesregierung dazu beitragen, dass die Vergaberichtlinien von Prüfsiegeln dem neusten Stand der Wissenschaft und Technik angepasst werden und dass eine Vereinheitlichung der Prüfsiegel und -kritierien für Drucker auf europäischer Ebene erfolgt?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der

Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

In der genannten Zeitschrift wird in einem Interview und einem Fachbei-trag der Gang der Fachdiskussion nachgezeichnet, die sich zunächst auf die Möglichkeiten zur Reduktion der Ozonemissionen konzentrierte. Erst in neuerer Zeit sind im Rahmen der Feinstaubdiskussion die partikelförmigen Emissionen der Laserdrucker und Kopiergeräte in das Blickfeld geraten.

Die Industrie arbeitet an weniger gesundheitsschädlichen Alternativen auf der Basis von Kunststoffpolymeren mit einem veränderten Korngrößenspektrum. Auch Feinstaubfilter für die Geräteabluft kommen als Abhilfemaßnahme in Frage.

Anlass für diese Entwicklung dürfte auch eine Verschärfung der Vergabekriterien für das Gütesiegel "Blauer Engel" des Umweltbundesamtes sowie die Einführung eines Prüfzertifikates für Tonerkartuschen durch die Berufsgenossenschaften sein. Maßnahmen wie die Vergabe von Gütesiegeln und Prüfzertifikaten sind nützlich zur Reduktion der Belastung der Innenraumluft von Büros mit Schadstoffen aus Laserdruckern und –kopierern. Bei alledem darf aber nicht übersehen werden, dass die persönliche Schadstoffexposition im Innenraum nicht nur von den Emissionen der Ausstattungsgegenstände herrührt, sondern ganz wesentlich vom Reinigungs- und Lüftungsverhalten sowie vom Rauchen bestimmt wird. Auch der Autor Tim Gerber zieht das Fazit, dass es keinen Grund zur Panik oder Angst vor dem Einsatz von Laserdruckern gebe. Es sollten aber einige Regeln insbesondere beim Betrieb von Laserdruckern in Büroarbeitsräumen beachtet werden, so zum Beispiel eine gute Belüftung der Büros und eine Aufstellung der Drucker, die den Abluftstrom nicht unmittelbar in Richtung der Beschäftigten lenkt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Vom Zentralen IT-Management wird bereits seit mehreren Jahren die Nutzung von Netzwerkdruckern empfohlen, die außerhalb der Büros in separaten, gut durchlüfteten Räumen oder auf Fluren stehen. Zunehmend werden so genannte Multifunktionsgeräte eingesetzt, die sowohl als Drucker als auch als Scanner und Kopierer genutzt werden können. Neben wirtschaftlichen Vorteilen sind die technischen Standards bei solchen Druckern in der Regel höher. So weisen z. B. Netzwerkdrucker häufig das Umweltprüfsiegel "Blauer Engel" auf, das insbesondere auch eine Minimierung der Emissionen fordert.

Die Landesregierung hat im April 2005 mit dem Beschluss zur strategischen Neuausrichtung des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung unter anderem verbindlich vorgeschrieben, sämtliche IT-Ausstattungen zentral über das Informatikzentrum Niedersachsen (izn) zu beschaffen. Die im Warenkorb des izn angebotenen Drucker von drei verschiedenen Herstellern sind über eine Ausschreibung im Jahr 2005 ermittelt worden, bei der ein Kriterium die Emissionsarmut war.

Die wichtigste Quelle für Raumluftbelastungen ist das Rauchen. Das bereits bestehende weitgehende Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen hat das Erkrankungsrisiko durch Luftschadstoffe im Innenraum erheblich gesenkt. Ferner bereiten MS, MK und MU z. Zt. ein gemeinsames Projekt vor, in dessen Rahmen die Wirksamkeit unterschiedlicher Reinigungsalternativen in Bezug auf die Reduzierung der Feinstaubbelastung von Schulen untersucht wird. Das Projekt soll im Winterhalbjahr starten und wird ein ganzes Jahr dauern. Die davon erhofften Erkenntnisse sollen dazu dienen, auch in sonstigen öffentlichen Gebäuden durch optimierte Reinigungsstrategien zu einer Verbesserung der Raum-luftsituation zu kommen.

Wie bereits unter Nr. 1 ausgeführt hat die Landesregierung durch die Zentralisierung der Beschaffung im IT-Bereich organisatorisch Vorsorge getroffen, dass nicht nur wirtschaftliche Vorteile für das Land erreicht werden, sondern dass Anforderungen an die Ergonomie von Arbeitsplatzausstattungen in öffentliche Ausschreibungen einfließen. Durch die gebündelte Ausschreibung des gesamten Bedarfs in der Landesverwaltung lassen sich derartige Anforderungen gegenüber den Herstellern besser durchsetzen. Gleichzeitig sorgt die zentrale Beschaffung für einen einheitlichen hohen Qualitätsstandard im Land.

Die Anpassung der Vergaberichtlinien von Prüfsiegeln sowie die europaweite Vereinheitlichung der Prüfsiegel und –kriterien ist keine originär niedersächsische Angelegenheit.

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Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.07.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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