Göttinger Staatsrechtler Starck untersucht rechtlichen Handlungsspielraum
Innenminister Schünemann: Alle Möglichkeiten bei der Terrorbekämpfung nutzen
HANNOVER. Innenminister Uwe Schünemann hat nach den versuchten Kofferbombenanschlägen von Koblenz und Dortmund betont, dass der Polizei alle Befugnisse an die Hand gegeben werden müssen, die sie benötigt, um wirkungsvoll gegen islamistischen Terrorismus vorzugehen und die Bevölkerung vor Anschlägen zu schützen. "Telekommunikationsüberwachung, Wohnraumüberwachung und Rasterfahndung sind unerlässliche Instrumente bei der Bekämpfung des internationalen Terrors. Sie dürfen nicht wegfallen oder wirkungslos werden", sagte Schünemann am Montag in Hannover. Diese Fragen müssten neu geregelt werden, so dass einerseits verfassungsrechtliche Grenzen beachtet, andererseits aber für die Polizei die notwendigen Einsatzmöglichkeiten verbleiben. Aus diesem Grund habe er den international renommierten Göttinger Staatsrechtsprofessor Dr. Christian Starck beauftragt, den verfassungsrechtlichen Handlungsspielraum bei der Regelung polizeilicher Eingriffs-befugnisse zu klären.
"Wenn die Polizei die terroristische Gefahr wirksam bekämpfen soll, muss sie in der Lage sein, sich Informationen über terroristische Strukturen und Planungen zu verschaffen, und zwar so rechtzeitig, dass sie Anschläge tatsächlich auch verhindern kann", sagte Schünemann. Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen würden deshalb eine herausragende Rolle spielen.
Geklärt werden sollen außerdem die Möglichkeiten, die Befugnisse der Polizei zur Videoüberwachung öffentlicher Räume zu erweitern. Begrenzungen der Aufzeichnungsmöglichkeiten der Polizei müssten so weit wie möglich entfallen, sagte der Innenminister.
Die Expertise wird die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum so genannten großen Lauschangriff, zur Rasterfahndung und zur Telekommunikationsüberwachung zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten auf das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung umfassend klären.
Professor Starck ist emeritierter Professor für öffentliches Recht an der Georg-August-Universität in Göttingen und war Richter am Niedersächsischen Staatsgerichtshof. Als Kommentator des Grundgesetzes und Experte des niedersächsischen Verwaltungsrechts ist er international und bundesweit renommiert.
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.10.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010