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Pistorius: Schleppende Visaerteilung beim Familiennachzug darf nicht zu Lasten der Betroffenen gehen

Damit Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus ihre engsten Angehörigen zu sich holen können, hat der Bundesgesetzgeber seit August den Familiennachzug neu geordnet. Bis zum Jahresende 2018 sollten monatlich 1.000 Visa erteilt werden, bis Jahresende also insgesamt 5.000 Visa – ein Kontingent, das aber aller Voraussicht nach nicht ausgeschöpft werden kann. Bislang konnten lediglich 1.562 Visa erteilt werden. Grund hierfür ist insbesondere ein komplexes Beteiligungsverfahren zwischen verschiedenen Behörden auf Bundesebene und kommunaler Ebene, welches sich erst einmal einspielen muss.

Da der Familiennachzug in der Zeit von März 2016 bis August 2018 per Gesetz vollständig ausgesetzt war, warten Betroffene teilweise bereits seit Jahren darauf, ihre Ehepartner oder minderjährigen Kinder unter bestimmten Umständen in Deutschland wiedersehen zu können. Nun hat sich der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, in einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer gewandt.

„Aus meiner ganz persönlichen Sicht und der des Landes Niedersachsens muss sichergestellt werden, dass das bereits vereinbarte Gesamtkontingent von 5.000 Personen für dieses Jahr nicht durch bürokratische Hemmnisse gefährdet wird. Leidtragende wären die Familien, die trotz eines Anspruchs auf Familienzusammenführung nicht zusammengeführt werden können “, so Minister Pistorius. Daher müsse, so Pistorius weiter, die Möglichkeit einer Übertragung des im Jahr 2018 nicht ausgeschöpften Kontingents in das Jahr 2019 geschaffen werden. Dies sei auch erforderlich, um den mühsam gefundenen Kompromiss zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen nicht insgesamt zu gefährden.

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erstellt am:
28.12.2018

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