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Niedersachsen investiert weiter in eine verbesserte Rückkehrpolitik

Pistorius: „Asylsuchende müssen möglichst schnell Klarheit haben, ob sie in Deutschland bleiben können oder nicht.“


Das Land Niedersachsen investiert mit dem Haushalt 2019 weiter in eine verbesserte Rückkehrpolitik. Zur Stärkung der freiwilligen Rückkehr wird eine Million Euro eingesetzt, um landesweit nichtstaatliche Rückkehrberatungsstellen fördern zu können. Für die Optimierung des Rückführungsvollzuges werden zudem 50 neue Stellen geschaffen, die den Einstieg in eine zentrale Bearbeitung durch das Land und damit eine deutliche Entlastung der kommunalen Ausländerbehörden ermöglichen.

Minister Pistorius: „Asylsuchende müssen möglichst schnell Klarheit haben, ob sie in Deutschland bleiben können oder nicht. Es bleibt unser Ziel, möglichst viele ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer im Vorfeld der möglichen Abschiebung von den Vorteilen einer freiwilligen Ausreise zu überzeugen. Wir kommen den betroffenen Personen mit der Rückkehrberatung deutlich entgegen. Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist und Deutschland nicht freiwillig verlässt, den müssen wir in letzter Konsequenz zwangsweise zurückführen. Ein effektiver und konsequenter Rückführungsvollzug ist dafür unabdingbar. Beide Bereiche – freiwillige Rückkehr und Rückführungsvollzug – werden wir weiter optimieren.“

„Die Rückkehrpolitik in Niedersachsen basiert auf humanitären Grundsätzen, denen sich die Landesregierung in besonderem Maß verpflichtet fühlt. Daher hat die freiwillige Ausreise Vorrang vor der Abschiebung. Menschen werden sich nur für eine freiwillige Ausreise in ihre Herkunftsländer entscheiden, wenn sie qualifiziert über Perspektiven und Fördermöglichkeiten beraten werden. Daher ist es wichtig, dass unsere Beratungsangebote die Menschen auch erreichen“, so Pistorius weiter.

In Niedersachsen werden ab dem kommenden Jahr landesweit weitere Beratungsstellen verfügbar sein. Neben den Kompetenzzentren für freiwillige Rückkehr der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Braunschweig und Osnabrück werden künftig auch zehn nichtstaatliche Beratungsstellen tätig sein, die sich von der Grafschaft Bad Bentheim bis Harburg sowie von der Wesermarsch bis Göttingen verteilen. Hierfür wurde auf der Grundlage der Zuwendungsrichtlinie des Landes eine Million Euro bewilligt.

Niedersachsens Minister für Inneres und Sport Boris Pistorius sagt: „Durch die Zentralisierung von Zuständigkeiten auf Landesebene können notwendige Aufgaben des Rückführungsvollzugs effektiver bearbeitet und Abschiebungen konsequenter umgesetzt werden. Und die Kommunen werden in diesem Bereich entlastet. Dies schafft in verschiedenen Bereichen einen strukturellen Vorteil für alle Beteiligten.“

Eine Zentralisierung ermöglicht u.a. wirksamere und landeseinheitliche Verfahrensabläufe und sie erleichtert den Aufbau sowie das Vorhalten von Fachwissen an einer zentralen Stelle. Zur Umsetzung werden in einem ersten Schritt 50 neue Stellen eingestellt.

Land und Kommunen bleiben weiterhin gemeinsam zuständig, da auch weiterhin ausländerrechtliche Zuständigkeiten – wie beispielsweise die Entscheidung über die Erteilung von Aufenthaltstiteln oder Ausweisungen – bei den kommunalen Ausländerbehörden liegen. Die Zentralisierung der Aufgaben im Rückführungsvollzug wird stufenweise erfolgen.

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erstellt am:
12.12.2018

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