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Neue Richtlinie: Polizei kann Gefahren durch „Reichsbürger“ noch besser begegnen

Immer häufiger fallen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter auf. Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden gehen derzeit von etwa 1.400 Personen in diesem Spektrum aus. Ihnen wird eine ansteigende Anzahl von Straftaten zugeschrieben, bei denen es sich überwiegend um Nötigungen und Beleidigungen handelt. „Betroffen sind dabei meistens Staatsbedienstete – und das können wir weder dulden noch zulassen“, so der niedersächsische Landespolizeipräsident Axel Brockmann.

Bereits im November 2016 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport per Erlass festgelegt, dass bei sogenannten Reichsbürgern von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen ist. Diese Auffassung wird auch durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung gestützt. „Nach den ersten eineinhalb Jahren steht jetzt eine positive Bilanz: Die Waffenbehörden in Niedersachsen verfolgen die Fälle konsequent und zielstrebig“, so Brockmann. Seit Erlassbeginn wurde 51 sogenannten Reichsbürgern die Waffenerlaubnis entzogen, sieben Personen wurde eine waffenrechtliche Erlaubnis versagt. Insgesamt wurden infolge der Aufhebung der waffenrechtlichen Erlaubnisse 84 Waffen abgegeben oder dauerhaft unbrauchbar gemacht. „Die Zahlen zeigen: Unsere bisherigen Maßnahmen wirken und die Gefahr in diesem Bereich konnte reduziert werden. Die Waffenbehörden werden mit Sicherheit weiter erfolgreich arbeiten“, so der Landespolizeipräsident.

Den Sicherheitsbehörden sind noch 87 Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis bekannt, die der Szene zuzuordnen sind oder mit ihrer Ideologie sympathisieren. Die Anzahl der von den Waffenbehörden zum Stichtag 30. April 2018 erfassten Verdachtsfälle, bei denen es sich um Reichsbürger handeln könnte, liegt mit rund 120 Personen etwas höher. Diese Zahl dürfte dadurch zustande kommen, dass bei den Waffenbehörden der Verdachtsanlass nicht so durchschlagend ist und die (kommunalen) Waffenbehörden gegebenenfalls eigene Erkenntnisquellen haben (wie zum Beispiel durch das Ordnungsamt).

Zur Unterstützung der positiven Entwicklung wurde vergangenen Freitag eine vom Landeskriminalamt Niedersachsen erarbeitete Richtlinie vom Ministerium in Kraft gesetzt. Dazu sagt Landespolizeipräsident Brockmann: „Diese Richtlinie wird die Handlungs- und Rechtssicherheit in der polizeilichen Bearbeitung im Umgang mit sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern noch weiter stärken.“ So ist zum Beispiel festgelegt, dass eine Fallbearbeitung mit Szene-Bezug grundsätzlich durch Kräfte des Polizeilichen Staatschutzes erfolgt. „Es ist mir wichtig, dass insbesondere einschreitenden Kolleginnen und Kollegen zur Eigensicherung die gespeicherten Informationen vor Ort schnell zur Hand haben“, so Brockmann. Deshalb werden personenbezogene Daten und Informationen zu vorhandenen Waffen von sogenannten Reichsbürgern, die Maßnahmen behindert, erschwert oder sich auf andere Art widersetzt haben, gespeichert. Die erforderlichen Maßnahmen zur Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten sind mit der Landesbeauftragten für Datenschutz abgestimmt worden.

Ferner wird durch die Richtlinie auch ein strukturierter Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden sowie anderen in Frage kommenden Behörden (zum Beispiel auf kommunaler Ebene) etabliert werden. „Unser Ziel ist es, noch mehr Erkenntnisse über die Szene zu gewinnen, den Besitz von Waffen und Explosivstoffen weiter einzuschränken und mögliche Gefahrenlagen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Dreh- und Angelpunkt ist die Information und Kommunikation als Grundlage eines funktionierenden Frühwarnsystems, um so rechtzeitig Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie zur Eigensicherung ergreifen zu können“, so der Landespolizeipräsident.

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erstellt am:
01.06.2018

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