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Bundeseinheitlicher Presseausweis mit Signum des IMK-Vorsitzenden wird ab 2018 wieder ausgegeben

Ab dem kommenden Jahr können sich Journalistinnen und Journalisten wieder mit einem bundeseinheitlichen Presseausweis ausweisen. „Mit diesem Ausweis können die Be­hörden leichter überprüfen, wer als Vertreterin bzw. Vertreter der Presse tätig ist. Dadurch werden auch die Journalistinnen und Journalisten bei ihrer aktuellen Berichterstattung unterstützt und die Abläufe bei Staatsbesuchen, Großveranstaltungen oder Demonst­rationen vereinfacht“, so Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius. Die Voraussetzungen für den bundeseinheitlichen Presseausweis wurden auf der letztjährigen Innenministerkonferenz (IMK) beschlossen.

„Ich freue mich, dass die Verhandlungen, die ich auf Bitte der IMK ab 2013 mit dem Deutschen Presserat geführt habe, erfolgreich verlaufen sind. Jetzt kann jeder Verband, der die Voraussetzungen der Vereinbarung erfüllt und dies beantragt hat, als aus­gabeberechtigt anerkannt werden“, so Pistorius.

Der Ausweis kann bei den folgenden Medienverbänden beantragt werden: Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Freelens e.V. und Verband Deutscher Sportjournalisten e.V. (VDS).

Diese Verbände sind nach den Vorgaben einer Vereinbarung mit dem Trägerverein des Deutschen Presserates, die der damalige Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Innenmi­nister und -senatoren der Länder (IMK) am 30. November 2016 unterzeichnet hat, als ausga­beberechtigt anerkannt worden.

Der bundeseinheitliche Presseausweis gilt für ein Kalenderjahr, wird mit jährlich wechselnder Farbe ausgegeben, und ist mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen versehen. Er enthält auf der Vorderseite die persönlichen Angaben des Ausweisinhabers bzw. der Ausweisinhaberin und ein Lichtbild sowie auf seiner Rückseite das Logo des Deutschen Presserates und die Unter­schrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz.

Der bundeseinheitliche Presseausweis darf nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten ausgegeben werden. Wie bisher wird er nicht die einzige Möglichkeit darstellen, sich als Vertreterin bzw. Vertreter der Presse zu legitimieren. Die Vereinbarung über die Wiedereinführung eines bundeseinheitlichen Presseausweises und nähere Informationen zum Layout für 2018 können unter dem Link https://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/wiedereinfuehrung-des-bundeseinheitlichen-presseausweises-ab-2018-160287.html abgerufen werden.

Presseinformation

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erstellt am:
14.12.2017

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