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Brandschutzgesetz

Rede des Innenministers Uwe Schünemann in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17.07.2012; TOP 10 zum Antrag der Fraktionen der CDU und FDP


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Niedersachsen sind die Freiwilligen Feuerwehren gut aufgestellt. Sie verrichten hoch motiviert und engagiert ihren Einsatz- und Übungsdienst. Damit das so bleibt, werden wir heute das neue Brandschutzgesetz beschließen. Wir stellen uns damit den Herausforderungen des demografischen Wandels.

Der Entwurf ist bei den Feuerwehren des Landes und auch bei Experten auf breite Zustimmung gestoßen. Über die positive Resonanz des Landesfeuerwehrverbandes und dessen Präsident Hans Graulich habe ich mich sehr gefreut.

Welchen Rahmen bietet uns das neue Brandschutzgesetz?

Bewährtes bleibt erhalten:

Brandschutz und Hilfeleistung sind und bleiben eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.

Außerdem ist und bleibt der Einsatz der Feuerwehren unentgeltlich, wenn es um Brände und Notstände infolge von Naturereignissen und wenn es um die Rettung von Menschenleben aus akuter Lebensgefahr geht.

Überholtes kann entfallen:

Regeln über die Unvereinbarkeit von Haupt- und Ehrenamt in der Feuerwehr sind überholt und können daher ersatzlos gestrichen werden.

Neues muss her, vor allem zu folgenden Punkten:

Feuerwehrbedarfsplanung,

Doppelmitgliedschaft,

Altersgrenze,

Kinder- und Jugendfeuerwehr und

Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung.

Wir brauchen die Feuerwehrbedarfsplanung als Planungsinstrument. Ich glaube, dass ohne die Bedarfsplanung kaum jemand in der Lage wäre, eine sachliche und fundierte Antwort auf die Frage „Wie viel Feuerwehr braucht die Gemeinde?“ zu finden. Es ist deshalb höchste Zeit, dass die Feuerwehrbedarfsplanung nun gesetzlich verankert wird.

Das neue Brandschutzgesetz ermöglicht künftig Doppelmitgliedschaften in der Freiwilligen Feuerwehr am Wohnort einerseits und in der Freiwilligen Feuerwehr am Arbeitsort andererseits. Warum sollte ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr vor Gemeindegrenzen halt machen oder allein vom Einwohnerstatus bestimmt sein?
Freiwillige Feuerwehrleute sollen dort für den Einsatz zur Verfügung stehen, wo sie sich überwiegend aufhalten – also am Wohnort und am Arbeitsort.

Mit der Veränderung der Altersgrenze für die Angehörigen der Einsatzabteilung der freiwilligen Feuerwehr auf „63 plus“, haben wir einen in die Zukunft gerichteten Kompromiss gefunden.

Zum Einen wird die Altersgrenze auf 63 Jahre angehoben, zum Anderen wird die neue Option eingeführt, auf Angehörige der Altersabteilung im Einzelnen noch einmal zurückgreifen zu können. Dennoch ist klargestellt, dass dieser Personenkreis nicht der Einsatzabteilung, sondern der Altersabteilung angehört. Eine Flexibilisierung der Altersgrenze im Sinne einer Entscheidung auf der jeweiligen Gemeindeebene, so wie es die SPD gerne hätte, lehne ich ab.

Die „Kinderfeuerwehren“ und „Jugendfeuerwehren“ erhalten mit der ausdrücklichen Regelung im neuen Brandschutzgesetz endlich die Wertschätzung und Anerkennung, die sie für ihre erfolgreiche Arbeit verdienen.

Auch der Arbeit von Brandschutzerzieherinnen und Brandschutzerziehern wird nun die seit langem erforderliche Anerkennung zuteil, und zwar durch einen neuen Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz. Das unterstreicht die Unverzichtbarkeit der erfolgreichen Präventivmaßnahmen bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung.

Lassen Sie mich noch einige Worte zum Entschließungsantrag der SPD sagen:

So sehr ich auch die Zustimmung der SPD für das neue Brandschutzgesetz begrüße, sehe ich doch keine Möglichkeit, den Entschließungsantrag der SPD insgesamt zu unterstützen. In dem Antrag finden sich aber zahlreiche gute Ansätze, die ich gerne mit Ihnen diskutieren würde.

Vielleicht ist hier ja auch ein gemeinsamer, fraktionsübergreifender Antrag möglich.

Ich bin der festen Überzeugung, dass der von CDU und FDP eingebrachte Gesetzesentwurf das Ehrenamt stärkt und fördert und dort, wo es erforderlich ist, auch entlastet.

Er baut den Handlungsspielraum der Kommunen aus, ihre Feuerwehren bedarfs- und risikoabhängig aufzustellen. Der Gesetzesentwurf erweitert den Rahmen hinsichtlich der Abrechnungsmöglichkeiten von Einsatzkosten und im Hinblick auf die Finanzierung eines bedarfs- und risikogerechten Brandschutzes.

Das Gesetz schafft einen stabilen und in die Zukunft weisenden Rahmen für die flächendeckende Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung, ohne dabei von unverzichtbaren und bewährten Grundsätzen und Strukturen – wie z.B. der Ehrenamtlichkeit – abzurücken.

Das neue Brandschutzgesetz ist ein weiteres Beispiel dafür, dass es mit Engagement und Sachverstand gelingt, Niedersachsen nach Vorne zu bringen. Ich freue mich über die breite Zustimmung des Hauses für den Gesetzentwurf!

Presseinformation

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erstellt am:
17.07.2012

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