Beantwortung der Mündl. Anfrage der Grünen zu Asylanträgen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. August 2016; Fragestunde Nr. 6
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat und Benit Onay (Grüne) wie folgt:
Vorbemerkung der Abgeordneten
Im Vergleich zum Jahr 2015 haben in diesem Jahr weitaus weniger Menschen in Deutschland und Niedersachsen Zuflucht gesucht. Nichtdestotrotz hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) immer noch nicht alle Personen, die 2015 eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende bzw. Asylsuchender erhalten haben, registrieren und ihre Asylanträge bearbeiten können. Zwar sind diese Personen bereits im EASY-System registriert, sie warten nach ihrer Verteilung auf die Bundesländer aber immer noch auf eine vollständige Registrierung durch das BAMF und die Bearbeitung ihres Asylantrags. Medienberichten zufolge schätzt das BAMF die Zahl der Nichtregistrierten, den sogenannten EASY-Gap, auf derzeit ca. 150 000 (Süddeutsche Zeitung, „Wie Flüchtlinge in Deutschland registriert werden“, 27. Juli 2016).
Für die betroffenen Personen ist diese lange Wartezeit auf eine Registrierung und einen Anhörungstermin beim BAMF eine zusätzliche Belastung. Nach den Strapazen der Flucht bleiben sie monatelang im Unklaren über ihren Status und ihre Zukunftsperspektiven. Diese Unsicherheit wiegt besonders schwer, wenn sich aufgrund der langen Wartezeit auch die Aussicht auf einen Familiennachzug verzögert. Auch als Landtagsabgeordnete erhalten wir immer wieder Bitten um Unterstützung von Betroffenen, die teilweise bis zum einem Jahr auf einen Anhörungstermin beim BAMF warten. Zudem variiert die Bearbeitungsdauer der Asylanträge in den einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen erheblich. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung (BT-Drs. 18/8204) geht hervor, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Bramsche 6,9 Monate, in Braunschweig 6,2 Monate, in Friedland 4,3 Monate, in Oldenburg 3,4, in Osnabrück 9,9 Monate und in Bad Fallingbostel 2,1 Monate beträgt.
Vorbemerkung der Landesregierung
Gemäß § 5 Abs. 1 des Asylgesetzes entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Asylanträge. Daher obliegt auch die Abarbeitung der bisher nicht gestellten Asylanträge allein dem BAMF.
Es ist jedoch ein großes Anliegen der Landesregierung, allen Asylsuchenden, die zwar im EASY-System des Bundes registriert wurden, bislang aber noch keinen Asylantrag stellen konnten (sog. EASY-GAP), dies zeitnah zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund unterstützt das Land Niedersachsen derzeit das BAMF insbesondere bei der Kommunikation mit den Ausländerbehörden, der Ladung und der Beförderung der Personen zur Antragstellung.
Eine direkte Einflussnahme auf die Bearbeitungszeit und die Kapazitäten des BAMF sind dabei jedoch nicht möglich.
Zunächst wurden seit Ende Juni allen noch in den Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) befindlichen Personen eine Asylantragstellung beim BAMF ermöglicht.
Seit dem 11. Juli 2016 arbeiten die LAB NI, die kommunalen Ausländerbehörden sowie das BAMF zusammen, um den bereits auf die Kommunen verteilten Asylsuchenden, eine entsprechende Antragsstellung zu ermöglichen. Die Ausländerbehörden haben bislang rund 28.200 Personen gemeldet, die noch keinen Asylantrag in Deutschland stellen konnten. Hiervon wurden bereits rund 11.600 Personen von der LAB NI zur Antragsstellung beim BAMF eingeladen (Stand: 11. August 2016). Dies entspricht etwa 500 Personen pro Arbeitstag. Das offene EASY-GAP beträgt daher zurzeit rund 16.600 Personen (Stand: 11. August 2016).
1. Wie viele Personen in Niedersachsen warten noch auf die Registrierung ihres Asylantrags?
Siehe Vorbemerkung.
2. Wie viele Personen in Niedersachsen warten noch auf eine Terminierung zur Asylantragstellung?
Siehe Vorbemerkung.
3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den EASY-Gap abzubauen und die Wartezeit auf die Asylantragstellung beim BAMF zu reduzieren?
Siehe Vorbemerkung.
Darüber hinaus wird darauf hingeweisen, dass der derzeitige Anstieg der Bearbeitungszeit beim BAMF ein rein statistischer Effekt ist, der dadurch hervorgerufen wird, dass die seit Monaten in Deutschland befindlichen Flüchtlinge im Rahmen des EASY-GAP nunmehr auch tatsächlich einen Asylantrag stellen dürfen. Dieser Effekt dürfte dann in dem Maße zurückgehen, wie im weiteren Verlauf das BAMF über die offenen Asylanträge entscheiden wird.