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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Anwerbeversuchen von Islamisten in Flüchtlingsunterkünften

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16. September 2016; Fragestunde Nr. 21

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Dr. Gero Hocker, Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP)
wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 1. September 2016 berichtete die Neue Presse unter Berufung auf eine Erklärung des niedersächsischen Verfassungsschutzes von 30 bekannten Fällen islamistischer Anwerbeversuche im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften in Niedersachsen.

Am 14. August 2016 erklärte Hans-Georg Maaßen gegenüber der Deutschen Presseagentur, dass dem Verfassungsschutz bis dato bundesweit 340 Fälle bekannt waren. Demnach hat mindestens jeder elfte Fall in Niedersachsen stattgefunden.

Berichte aus den Ländern Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen bestätigten solch ein Vorgehen islamistischer Anwerber.

Vorbemerkung der Landesregierung

Zur Beantwortung der vorliegenden mündlichen Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Dr. Gero Hocker, Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) wird auf die Antworten der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung 17/4284 (Drs. 17/4815) und 17/4285 (Drs. 17/4814) sowie insbesondere auf die Mündlichen Anfragen in den Drs. 17/4595 und 17/5555 verwiesen. Ergänzend zu den dort gegebenen Antworten werden nachfolgend die Fragen wie folgt beantwortet:

1. Welchen persönlichen Hintergrund haben die Anwerber in Niedersachsen?

Bei den Personen, die im Zusammenhang mit einer Anwerbung im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften bekannt geworden sind, handelt es sich überwiegend um Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren, die meist in Kleingruppen, auftreten. Mehrheitlich gehören diese Personen einer salafistisch eingeschätzten Organisation oder Moschee an. Es sind aber auch Anhänger anderer islamistischer Organisationen, wie der Tablighi Jama´at, der Muslimbruderschaft oder der Kalifatsstaatsbewegung im Rahmen einer Anwerbung im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften bekannt geworden.

2. Wurden in Niedersachsen Anwerbeversuche von Islamisten bereits strafrechtlich geahndet?

In keinem der bekannten Fälle liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht einer Straftat vor.

3. Liegen Informationen bezüglich erfolgreicher Rekrutierungsversuche vor?

Der Polizei liegen keine Informationen bezüglich erfolgreicher Rekrutierungsversuche in Niedersachsen vor. Der Niedersächsische Verfassungsschutz beobachtet, dass extremistisch eingeschätzte Moscheen auch von Flüchtlingen besucht werden. Die Motivation für das Aufsuchen dieser Moscheen kann nicht abschließend bewertet werden. Es ist aber davon auszugehen, dass häufig die räumliche Nähe und die Angebote in der Herkunftssprache der Flüchtlinge eine entscheidende Rolle spielen. So sind bislang keine Erkenntnisse über eine erfolgte islamistische Radikalisierung von Flüchtlingen belegt; gleichwohl kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass derartige Beeinflussungen von Flüchtlingen im Einzelfall stattfinden.

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erstellt am:
16.09.2016

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