Beantwortung der mdl. Anfrage der CDU zur Bereitschaftspolizei
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.05.2014; Fragestunde Nr. 2
Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten
Thomas Adasch, Rudolf Götz, Klaus Krumfuß, Angelika Jahns und Johann-Heinrich Ahlers (CDU)
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Am 10. April 2014 unterstützte die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) der Bereitschaftspolizei in Göttingen das Ausländeramt der Stadt Göttingen bei der Abschiebung eines 30-jährigen Flüchtlings aus Somalia nach Italien. Die Abschiebung war dem Flüchtling nach Aussage des zuständigen Ordnungsdezernenten der Stadt Göttingen und Oberbürgermeisterkandidaten der Grünen, Siegfried Lieske, im Göttinger Tageblatt (GT) vom 12. April 2014 zuvor angekündigt worden. Laut GT sieht Lieske den Fall des somalischen Flüchtlings als eine Rückführung in einen „sicheren Rechtsstaat, nämlich nach Italien.“
Die Abschiebung sei von ca. 50 Aktivistinnen und Aktivisten der linken Szene trotz der Unterstützung durch die BFE verhindert worden, wie das GT am 11. April 2014 berichtete. Bei der Abschiebung soll es demnach zu zahlreichen Verletzungen von Polizisten und Mitgliedern der linken Szene gekommen sein. Die Grüne Jugend Göttingen schildert den Einsatz in einer Pressemitteilung vom 10. April 2014 als brutal, verängstigend und vollkommen skrupellos. Die Polizei wies diese Vorwürfe zurück.
Die Grüne Jugend Göttingen veröffentlichte auf ihrer Internetseite ein Dossier zur BFE Göttingen und fordert in einem offenen Brief die Abschaffung der BFE in Göttingen. Unterstützt wird diese Forderung mit Stand vom 29. April 2014 u. a. von der Grünen Jugend Niedersachsen, den Stadt- und Kreistagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken, der Juso Hochschulgruppe und den Jusos Göttingen.
Die tageszeitung (taz) vom 29. April 2014 berichtete über diesen offenen Brief („Misstrauensvotum gegen Polizei“). Das Innenministerium hat laut diesem Bericht Presseanfragen hierzu an die Zentrale Polizeidirektion in Hannover verwiesen, welche Überlegungen zur Abschaffung der BFE in Göttingen verneinte.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Steht die Landesregierung hinter den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der BFE in Göttingen?
2. Warum weist der Innenminister die Vorwürfe gegen die BFE in Göttingen, die von Mitgliedern der Parteien, die die Landesregierung tragen, erhoben werden, nicht zurück?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit einer BFE am Standort Göttingen, und plant die Landesregierung, diese abzuschaffen?
Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Für den 10. April 2014 war der erneute Versuch einer Rücküberstellung im sog. Dublinverfahren von zwei in Göttingen lebenden Asylbewerbern, eines Ivorers sowie eines Somaliers, nach Italien vorgesehen. Beide Personen wurden im Vorfeld durch die Ausländerbehörde der Stadt Göttingen über die bevorstehende Rücküberstellung informiert.
Der zurückzuführende Ivorer wurde in seiner Wohnung in Göttingen angetroffen. Er zeigte sich kooperativ und erklärte sich mit den Maßnahmen zur Rückführung einverstanden. Die Zuführung zum Flughafen erfolgte ohne besondere Vorkommnisse.
Im Zusammenhang mit der geplanten Rückführung des Somaliers kam es zu den in Rede stehenden Vorkommnissen und letztlich zum Abbruch der Abschiebemaßnahme.
Mit Schreiben vom 11. April 2014 stellte die Landtagsfraktion der CDU einen Antrag, dass die Landesregierung im Ausschuss für Inneres und Sport über die Vorkommnisse im Zusammenhang mit den geplanten Rückführungsmaßnahmen am 10. April 2014 in Göttingen unterrichtet. Mit Schreiben vom 12. April 2014 beantragte die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls eine Unterrichtung in gleicher Sache.
Mit Beschlussfassung in der 29. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 29. April 2014 erging an die Landesregierung die Bitte, den Ausschuss mündlich über die Vorkommnisse in Göttingen zu unterrichten. Vor diesem Hintergrund wird das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport den Ausschuss in der kommenden Sitzung am 22. Mai 2014 über den chronologischen Ablauf des polizeilichen Einsatzes sowie über die Zuständigkeiten im Rahmen eines solchen Rückführungsprozesses umfassend unterrichten.
Die Bereitschaftspolizei des Landes Niedersachsen ist in die Abteilung 2 der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen integriert. Sie verfügt über sieben Bereitschaftspolizeihundertschaften an den Standorten Hannover (2), Braunschweig, Lüneburg, Göttingen, Oldenburg und Osnabrück. Integraler Bestandteil der Bereitschaftspolizeihundertschaften in Hannover, Braunschweig, Göttingen und Oldenburg ist jeweils eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit.
Die Gesamtstärke der Bereitschaftspolizei Niedersachsen umfasst gegenwärtig 1.133 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Die Personalstärke der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten richtet sich nach der Verwaltungsvereinbarung über die Bereitschaftspolizei zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Niedersachsen in Verbindung mit den Vorschriften über die Organisation, Gliederung, Ausstattung und rechtlichen Grundlagen für die Bereitschaftspolizeien der Länder und Einsatzeinheiten der Bundespolizei und umfasst jeweils 40 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Insofern sind die Angaben in dem offenen Brief: „Die Göttinger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit abschaffen!“, in dem eine Personalstärke von 130 Beamtinnen und Beamten dargestellt ist, nicht korrekt.
Bei den Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten handelt es sich nicht um Spezialeinheiten, sondern um Einheiten der Bereitschaftspolizei mit spezialisierten Aufgaben. Sie sind spezialisiert auf die beweissichere Festnahme von Gewalt- bzw. Straftätern aus gewalttätigen oder gewaltbereiten Menschenmengen heraus oder von gewalttätigen Einzeltätern.
Auf Anforderung der Polizeibehörden für bestimmte Einsatzlagen erfolgt der Einsatz einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit unter Berücksichtigung der erforderlichen spezialisierten Aufgabenwahrnehmung und der grundsätzlichen Verfügbarkeit von Einsatzkräften.
Das Ausstattungskonzept für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Einsatzeinheiten der Polizei des Landes Niedersachsen sieht eine Ausstattung mit einem Einsatzanzug, Einsatzhelm und Einsatzstiefeln vor. Zudem werden die Angehörigen der Einsatzeinheiten standardmäßig mit einer leichten Körperschutzausstattung ausgestattet. Schutzschilde für alle Einsatzkräfte sind vorhanden, werden aber nur anlassbezogen mitgeführt. Darüber hinaus sind sämtliche Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Niedersachsen mit einer persönlichen ballistischen Unterziehschutzweste der Schutzklasse I ausgestattet. Die in dem offenen Brief bezeichneten „Pepperballgewehre“ sind nicht Bestandteil der Ausstattung der Polizei des Landes Niedersachsen und kommen demnach auch nicht zur Anwendung.
Funktionsbezogenen Einsatzeinheiten sind zusätzlich schwere Schlag- und Stichschutzanzüge mit höherer Schutzwirkung (schwere Körperschutzausstattung) sowie einteilige Einsatzanzüge für Spezialeinheiten (Einsatzkombi) zugewiesen.
Optisch unterscheiden sich die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten von den übrigen taktischen Einsatzeinheiten zunächst in der Farbe der Einsatzanzüge. Die Einsatzanzüge der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten sind, anders als die dunkelblaue Einsatzbekleidung der taktischen Einsatzeinheiten, in Anthrazit gehalten. Zudem hat die schwere Körperschutzausstattung beträchtlich mehr Masse, sodass die Angehörigen einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit beim Tragen einen erkennbar größeren Körperumfang haben und daher auch für Außenstehende als solche wahrnehmbar sind.
Alle Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei Niedersachsen sind mit einer taktischen Rückenkennzeichnung ausgestattet. Diese ist funktionsgebunden und dient der eindeutigen und schnellen Zuordnung von Kräften zu ihrer operativen Einheit.
Zur sofortigen Unterscheidung der taktischen Einsatzeinheiten von den spezialisierten Einheiten ist für die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit zwischen dem mittleren und unteren Drittel der taktischen Rückenkennzeichnung ein weißer/silbener Streifen angebracht. Darüber hinaus unterscheidet sich die taktische Rückenkennzeichnung der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten durch ihre Farbgebung. Anhand dieser taktischen Rückenkennzeichnung können die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten bis zu einem Personenkreis von fünf Personen zweifelsfrei zugeordnet werden.
In der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit versehen sehr erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Dienst. Insbesondere die Führungskräfte verfügen über umfassende Einsatzerfahrungen.
Der hohe, von Professionalität geprägte Qualitätsstandard der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten, wird durch kontinuierliche und themenorientierte Fach- und Praxisfortbildung sowie regelmäßige Übungen spezieller Einsatzlagen sichergestellt. Die Aufnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten erfolgt nach einem Auswahlverfahren und einer sich anschließenden, verpflichtenden Teilnahme an einer festgelegten 4-wöchigen Basisausbildung. Mit diesen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wird sichergestellt, dass die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten bei besonderen Einsatzlagen anlassbezogen und ausschließlich im Rahmen der rechtlichen Grundlagen agieren und sich dabei am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren.
Einheiten der Bereitschaftspolizeien, somit auch die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten, treten in Einsätzen grundsätzlich in geordneter Formation (u.a. in Zügen und Gruppen) auf. Die Einsatzkräfte orientieren sich dabei an den Vorgaben der einschlägigen Polizeidienstvorschriften. Die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten werden grundsätzlich im Rahmen einer Bereitschaftspolizeihundertschaft eingesetzt. Sie können aber auch selbständig eingesetzt werden.
Im Rahmen von eingangs geschilderten Rückführungen kam es in Göttingen in der Vergangenheit vereinzelt zu Solidarisierungsaktionen durch Gegner von Abschiebeverfahren. Der Göttinger Arbeitskreis zur Unterstützung Asylsuchender e.V. hatte im Zusammenhang mit den o.a. Abschiebeverfahren bereits im Vorfeld angekündigt, den Rückführungen nicht tatenlos zuzusehen. Seit 2010 kam es in Einzelfällen zu Störungen mit dem Ziel der Verhinderung der Maßnahmen.
Erfahrungsgemäß kann der Göttinger Arbeitskreis zur Unterstützung Asylsuchender e.V. kurzfristig bis zu 50 Personen mobilisieren. Vor diesem Hintergrund konnten versammlungsrechtliche Aktionen im Zusammenhang mit den avisierten Rückführungsmaßnahmen an den relevanten Einsatzorten nicht ausgeschlossen werden. Zur taktischen Bewältigung der polizeilichen Einsatzlage am 10. April in Göttingen sowie zum Schutz anlassbezogener Versammlungen forderte die zuständige Polizeidienststelle in Göttingen für den Tag der Rückführung einen Einsatzzug der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen an. Daraufhin wurde der Polizeidirektion Göttingen durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen ein Einsatzzug der Bereitschaftspolizeihundertschaft Göttingen zugewiesen. Aufgrund interner Organisationsstrukturen wurde durch die Bereitschaftspolizeihundertschaft in Göttingen der Einsatz der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit als taktischer Einsatzzug für den o.a. Einsatz verfügt, da alle übrigen Kräfte dieser Bereitschaftspolizeihundertschaft nicht zur Verfügung standen.
Eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit kann auch als taktischer Einsatzzug eingesetzt werden, wenn andere Kräfte nicht zur Verfügung stehen. Soweit eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit in dieser Verwendung taktische polizeiliche Maßnahmen wie Absperrungen, Kontrolltätigkeiten oder Aufgaben des Versammlungsschutzes wahrnimmt, kann dies vor dem Hintergrund der spezifischen Ausstattung und Kennzeichnung dieser Einheit von Außenstehenden nicht immer differenziert werden.
Durch die kontinuierliche und themenorientierte Fach- und Praxisfortbildung insbesondere auch in den Bereichen Stressbewältigung und taktische Kommunikation sowie durch regelmäßige Übungen spezieller Einsatzlagen verfügen die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten der Niedersächsischen Bereitschaftspolizei über einen hohen polizeilichen Einsatzwert. Das Land Niedersachsen hält an den Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten als integraler Bestandteil der Bereitschaftspolizeihundertschaften fest.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Ja.
Zu 2.:
Die gute und zuverlässige Arbeit der Beamtinnen und Beamten der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit in Göttingen und generell der Polizei in Niedersachsen wurde durch den Innenminister in einer Pressemitteilung am 07. Mai 2014 bereits betont.
Darüber hinaus hat der Innenminister am 12. Mai 2014 die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit in Göttingen besucht und mit den Beamtinnen und Beamten gesprochen. Dabei hat der Innenminister deutlich gemacht, dass es keinen Anlass gibt, die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit in Göttingen aufzulösen.
Sollte es bei einzelnen Einsätzen zu Fehlern gekommen sein, wird dies in aller Ruhe und Sachlichkeit aufgearbeitet, wie es für alle Bereiche der Landesverwaltung gilt.
Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.
Zu 3.:
Das Land Niedersachsen hält an der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit in Göttingen fest.
Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.