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52 neue Einsatzfahrzeuge für nds. Katastrophenschutz

Pistorius: „Ausstattungsniveau für Katastrophenschutz wird in Niedersachsen auf eine neue Stufe gehoben“


Das Land Niedersachsen hat im Rahmen seines neuen Ausstattungskonzepts Fördermittel für den Erwerb von 52 Einsatzfahrzeugen für Feuerwehren und Hilfsorganisationen bereitgestellt. Der Vorjahreswert (30 geförderte Fahrzeuge) wurde somit fast verdoppelt. Das Niedersächsische Innenministerium hatte im Juli 2017 ein umfangreiches Konzept zur Neuausrichtung des Katastrophenschutzes vorgestellt. Insgesamt fördert Niedersachsen den Katastrophenschutz im Jahr 2017 mit 3,5 Mio. Euro.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Vor allem bei größeren Katastrophenlagen oder Ereignissen mit vielen Verletzten sind alle verfügbaren Ressourcen des Landes gefordert. Die ehrenamtliche Arbeit der Hilfsorganisationen und Feuerwehren ist ein ganz zentraler Baustein, um einen effektiven und flächendeckenden Katastrophenschutz zu gewährleisten. Mit der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes und der damit verbundenen umfassenden Fahrzeugförderung heben wir das Ausstattungsniveau in Niedersachsen auf eine neue Stufe.“

Die Einheiten zur Katastrophenabwehr wurden in den vergangenen Jahren immer wieder auf die Probe gestellt, etwa beim Elbe-Hochwasser 2013 oder auch bei der historischen Flüchtlingssituation vor zwei Jahren. Der Klimawandel und damit einhergehende außergewöhnliche Wetterlagen, Terrorangriffe wie in Berlin oder anderen europäischen Ländern, genauso wie Cyber-Angriffe zum Beispiel auf die digitale Infrastruktur von Krankenhäusern, verändern die Anforderungen an den Katastrophenschutz zusätzlich sehr dynamisch. Die beschlossene Neuaufstellung des Katastrophenschutzes und die im Zuge dessen ausgeweitete Förderung von Einsatzfahrzeugen trägt dieser Entwicklung konsequent Rechnung.

Nach § 31 Abs. 3 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) fördert das Land dabei auch Hilfsorganisationen (Johanniter-Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Malteser-Hilfsdienst), die im Katastrophenschutz mitwirken. Diese Zuwendungen werden seit 2017 eng an den neuen Erlass zur Gliederung und Sollstärke der Einheiten im Katastrophenschutz geknüpft.

Die Verteilung der Fahrzeuge richtet sich ausgewogen nach Leistungsanteilen und Größe der Hilfsorganisationen in Niedersachsen. Zusätzlich werden fachliche Einschätzungen der örtlichen Katastrophenschutzbehörden herangezogen.

Presseinformationen Bildrechte: Staatskanzlei

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erstellt am:
21.12.2017

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