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Krankenstandstatistik der Niedersächsischen Landesverwaltung

Mit der Entscheidung der Landesregierung und der Vereinbarung gemäß § 81 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) zur Krankenstandstatistik in der niedersächsischen Landesverwaltung wurde zum 01.01.2017 die Grundlage für eine Erfassung krankheitsbedingter Fehlzeiten in der gesamten Landesverwaltung geschaffen.

Zum fünften Mal veröffentlicht das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport eine landesweite Krankenstandstatistik. Nähere Informationen zum Krankenstandbericht 2021 finden Sie in unserer Pressemitteilung sowie in der nebenstehenden Krankenstandstatistik.

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